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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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jeder vor sich eine offne Thür zur Gnaden / daß er vmbkehre von seinem Verderben / vnd selig werde; nach der Verheissung GOttes: Ezech. 18, 21. 22. 23.Wo sich der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden / die er gethan hat / vnd hält all meine Rechte / vnd thut recht vnd wol / so soll er leben vnd nicht sterben; es soll aller seiner Vbertrettung / so er begangen hat / nit gedacht werden. Dann meinstu / spricht der HErr / daß ich gefallen habe am Todte deß Gottlosen / vnnd nicht viel mehr / daß er sich bekehre von seinem Wesen / vnd lebe?

So halt ich nun denselben für selig / der die rechte Zeit Buß zu thun / weiß in acht zu nehmen. Dann es muß doch dahin kommen / daß er einmal seine Sünde berewe vnd beweine / geschicht es hie / so lang die Thür der Gnaden offen stehet; ist dem Sünder sein Weinen vnd Hertzenleyd nutzlich vnd selig. Geschichts nicht hie / muß es doch geschehen zur andern Zeit / da die Thür zur Gnaden verschlossen ist. Dann wirstu ja heulen vnd weinen / vnnd dich selbsten verfluchen / daß du darumb für GOtt / die kurtze Ergetzligkeit der Welt für ewiges vnd himlisches Wolleben genommen / vnd darüber in ewige vnd höllische Pem gefallen bist. Wurdestu als dann gantz in Thränen zerfliessen / wird doch dein Verdamnuß nicht von dir genommen werden / ja nicht einmal auff ein Stäublein verringert werden / dann da ist die Zeit deß Gerichts. Vnnd damit ein Mensch nicht meyne / die Barmhertzigkeit Gottes werde nicht zugeben können / daß ein Mensch solte ewiglich die vnerträgliche Höllenangst leyden, hat GOtt zu weilen solche Zornzeichen auff Erden sehen lassen / dabey keine Barmhertzigkeit zu finden / daß der Mensch erkenne / was der Zorn GOttes thun werde zur Zeit deß Gerichts / wann die Thür zur Barmhertzigkeit wirdt ewig verschlossen bleiben. So ists ja besser nun trauren / da man

jeder vor sich eine offne Thür zur Gnaden / daß er vmbkehre von seinem Verderben / vnd selig werde; nach der Verheissung GOttes: Ezech. 18, 21. 22. 23.Wo sich der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden / die er gethan hat / vnd hält all meine Rechte / vnd thut recht vnd wol / so soll er leben vnd nicht sterben; es soll aller seiner Vbertrettung / so er begangen hat / nit gedacht werden. Dann meinstu / spricht der HErr / daß ich gefallen habe am Todte deß Gottlosen / vnnd nicht viel mehr / daß er sich bekehre von seinem Wesen / vnd lebe?

So halt ich nun denselben für selig / der die rechte Zeit Buß zu thun / weiß in acht zu nehmen. Dann es muß doch dahin kommen / daß er einmal seine Sünde berewe vnd beweine / geschicht es hie / so lang die Thür der Gnaden offen stehet; ist dem Sünder sein Weinen vnd Hertzenleyd nutzlich vnd selig. Geschichts nicht hie / muß es doch geschehen zur andern Zeit / da die Thür zur Gnaden verschlossen ist. Dann wirstu ja heulen vnd weinen / vnnd dich selbsten verfluchen / daß du darumb für GOtt / die kurtze Ergetzligkeit der Welt für ewiges vnd himlisches Wolleben genommen / vnd darüber in ewige vnd höllische Pem gefallen bist. Wurdestu als dann gantz in Thränen zerfliessen / wird doch dein Verdamnuß nicht von dir genommen werden / ja nicht einmal auff ein Stäublein verringert werden / dann da ist die Zeit deß Gerichts. Vnnd damit ein Mensch nicht meyne / die Barmhertzigkeit Gottes werde nicht zugeben können / daß ein Mensch solte ewiglich die vnerträgliche Höllenangst leyden, hat GOtt zu weilen solche Zornzeichen auff Erden sehen lassen / dabey keine Barmhertzigkeit zu finden / daß der Mensch erkenne / was der Zorn GOttes thun werde zur Zeit deß Gerichts / wann die Thür zur Barmhertzigkeit wirdt ewig verschlossen bleiben. So ists ja besser nun trauren / da man

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[312/0328] jeder vor sich eine offne Thür zur Gnaden / daß er vmbkehre von seinem Verderben / vnd selig werde; nach der Verheissung GOttes: Wo sich der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden / die er gethan hat / vnd hält all meine Rechte / vnd thut recht vnd wol / so soll er leben vnd nicht sterben; es soll aller seiner Vbertrettung / so er begangen hat / nit gedacht werden. Dann meinstu / spricht der HErr / daß ich gefallen habe am Todte deß Gottlosen / vnnd nicht viel mehr / daß er sich bekehre von seinem Wesen / vnd lebe? Ezech. 18, 21. 22. 23. So halt ich nun denselben für selig / der die rechte Zeit Buß zu thun / weiß in acht zu nehmen. Dann es muß doch dahin kommen / daß er einmal seine Sünde berewe vnd beweine / geschicht es hie / so lang die Thür der Gnaden offen stehet; ist dem Sünder sein Weinen vnd Hertzenleyd nutzlich vnd selig. Geschichts nicht hie / muß es doch geschehen zur andern Zeit / da die Thür zur Gnaden verschlossen ist. Dann wirstu ja heulen vnd weinen / vnnd dich selbsten verfluchen / daß du darumb für GOtt / die kurtze Ergetzligkeit der Welt für ewiges vnd himlisches Wolleben genommen / vnd darüber in ewige vnd höllische Pem gefallen bist. Wurdestu als dann gantz in Thränen zerfliessen / wird doch dein Verdamnuß nicht von dir genommen werden / ja nicht einmal auff ein Stäublein verringert werden / dann da ist die Zeit deß Gerichts. Vnnd damit ein Mensch nicht meyne / die Barmhertzigkeit Gottes werde nicht zugeben können / daß ein Mensch solte ewiglich die vnerträgliche Höllenangst leyden, hat GOtt zu weilen solche Zornzeichen auff Erden sehen lassen / dabey keine Barmhertzigkeit zu finden / daß der Mensch erkenne / was der Zorn GOttes thun werde zur Zeit deß Gerichts / wann die Thür zur Barmhertzigkeit wirdt ewig verschlossen bleiben. So ists ja besser nun trauren / da man

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/328>, abgerufen am 25.11.2024.