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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Sohn im Fleisch verrichten solte; Er muste ein gantz heilig vnd vnsträffliches Leben führen / vnd dennoch darüber leiden vnd sterben / vnd also mit Thun vnd Leiden / Leben vnd Todt das Gesetz erfüllen.

4. Secundun finem ultimum.

Die Vrsach ist: Daß er die / so vnter dem Gesetz waren / erlösete / vnd wir die Kindschafft empfiengen. Seinethalben hat der Sohn Gottes sich nicht vnter das Gesetz gegeben / sondern vnsernthalben / die wir vnter dem Gesetze waren. Wir waren aber alle vnter dem Gesetz / denn wir waren schuldig / in vollkommener Liebe vnd Heiligkeit / von allen Kräfften Leibes vnd der Seelen GOtt zu dienen / vnd nach seinem Wolgefallen zu leben / ohn alle fleischliche Begierde vnd Befleckung deß Hertzens vnd der Gedancken. Weil vns aber solches vnmüglich ist / fallen wir in den Fluch / vnd werden schuldig die Verdamnüß vnd den Fluch deß Gesetzes zu tragen / Denn verflucht ist / wer nicht hält alles / was im Gesetz geschrieben stehet. Absonderlich war das Jüdische Volck vnter das Gesetz / welches ein eigenthumblich Volck deß Gesetzes war / als das sich verbündlich gemacht hatte / zu halten den alten Bund / vnd also nicht allein die Zehen Gebott / sondern auch alle andere Nebensatzunge vnd Ordnunge. Diesen allen zu gut hat der Sohn Gottes im Fleisch sich vnters Gesetz gegeben; diese alle sollen den Nutzen davon haben.

Qui est 1. Liberatio a lege.

Der Nutz aber ist zweyerley: Erstlich / sollen die / so vnter dem Gesetz waren / vom Gesetz erlöset werden. Er erlöset vns erstlich vom Fluch deß Gesetzes / daß er vns nicht verfluche oder verdamme. Also stehet geschrieben zun Galatern am 3. Christus Gal. 3, 13.hat vns erlöset von dem Fluch deß Gesetzes / da er ward ein Fluch für vns. Hernach zum andern / erlöset er vns vom Zwang deß Gesetzes / daß es vns nicht treibe oder zwinge.

Sohn im Fleisch verrichten solte; Er muste ein gantz heilig vnd vnsträffliches Leben führen / vnd dennoch darüber leiden vnd sterben / vnd also mit Thun vnd Leiden / Leben vnd Todt das Gesetz erfüllen.

4. Secundũ finem ultimum.

Die Vrsach ist: Daß er die / so vnter dem Gesetz waren / erlösete / vnd wir die Kindschafft empfiengen. Seinethalben hat der Sohn Gottes sich nicht vnter das Gesetz gegeben / sondern vnsernthalben / die wir vnter dem Gesetze waren. Wir waren aber alle vnter dem Gesetz / denn wir waren schuldig / in vollkommener Liebe vnd Heiligkeit / von allen Kräfften Leibes vnd der Seelen GOtt zu dienen / vnd nach seinem Wolgefallen zu leben / ohn alle fleischliche Begierde vnd Befleckung deß Hertzens vnd der Gedancken. Weil vns aber solches vnmüglich ist / fallen wir in den Fluch / vnd werden schuldig die Verdamnüß vnd den Fluch deß Gesetzes zu tragen / Denn verflucht ist / wer nicht hält alles / was im Gesetz geschrieben stehet. Absonderlich war das Jüdische Volck vnter das Gesetz / welches ein eigenthumblich Volck deß Gesetzes war / als das sich verbündlich gemacht hatte / zu halten den alten Bund / vnd also nicht allein die Zehen Gebott / sondern auch alle andere Nebensatzunge vnd Ordnunge. Diesen allen zu gut hat der Sohn Gottes im Fleisch sich vnters Gesetz gegeben; diese alle sollen den Nutzen davon haben.

Qui est 1. Liberatio à lege.

Der Nutz aber ist zweyerley: Erstlich / sollen die / so vnter dem Gesetz waren / vom Gesetz erlöset werden. Er erlöset vns erstlich vom Fluch deß Gesetzes / daß er vns nicht verfluche oder verdamme. Also stehet geschrieben zun Galatern am 3. Christus Gal. 3, 13.hat vns erlöset von dem Fluch deß Gesetzes / da er ward ein Fluch für vns. Hernach zum andern / erlöset er vns vom Zwang deß Gesetzes / daß es vns nicht treibe oder zwinge.

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[148/0168] Sohn im Fleisch verrichten solte; Er muste ein gantz heilig vnd vnsträffliches Leben führen / vnd dennoch darüber leiden vnd sterben / vnd also mit Thun vnd Leiden / Leben vnd Todt das Gesetz erfüllen. Die Vrsach ist: Daß er die / so vnter dem Gesetz waren / erlösete / vnd wir die Kindschafft empfiengen. Seinethalben hat der Sohn Gottes sich nicht vnter das Gesetz gegeben / sondern vnsernthalben / die wir vnter dem Gesetze waren. Wir waren aber alle vnter dem Gesetz / denn wir waren schuldig / in vollkommener Liebe vnd Heiligkeit / von allen Kräfften Leibes vnd der Seelen GOtt zu dienen / vnd nach seinem Wolgefallen zu leben / ohn alle fleischliche Begierde vnd Befleckung deß Hertzens vnd der Gedancken. Weil vns aber solches vnmüglich ist / fallen wir in den Fluch / vnd werden schuldig die Verdamnüß vnd den Fluch deß Gesetzes zu tragen / Denn verflucht ist / wer nicht hält alles / was im Gesetz geschrieben stehet. Absonderlich war das Jüdische Volck vnter das Gesetz / welches ein eigenthumblich Volck deß Gesetzes war / als das sich verbündlich gemacht hatte / zu halten den alten Bund / vnd also nicht allein die Zehen Gebott / sondern auch alle andere Nebensatzunge vnd Ordnunge. Diesen allen zu gut hat der Sohn Gottes im Fleisch sich vnters Gesetz gegeben; diese alle sollen den Nutzen davon haben. Der Nutz aber ist zweyerley: Erstlich / sollen die / so vnter dem Gesetz waren / vom Gesetz erlöset werden. Er erlöset vns erstlich vom Fluch deß Gesetzes / daß er vns nicht verfluche oder verdamme. Also stehet geschrieben zun Galatern am 3. Christus hat vns erlöset von dem Fluch deß Gesetzes / da er ward ein Fluch für vns. Hernach zum andern / erlöset er vns vom Zwang deß Gesetzes / daß es vns nicht treibe oder zwinge. Gal. 3, 13.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/168>, abgerufen am 26.11.2024.