Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.

Summa.

Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.

Usus. 1. Didacticus.

Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.

Summa.

Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.

Usus. 1. Didacticus.

Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0172" n="152"/>
die Zeit vom Vatter                      bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter                      diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd                      Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher /                      der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher                      Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es                      bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so                      begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar                      bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey                      einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen                      / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte                      geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der                      Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.</p>
        <note place="left">Summa.</note>
        <p>Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie                      handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu                      gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig                      werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister /                      welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd                      dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht                      ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott                      seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.</p>
        <note place="left">Usus. 1. Didacticus.</note>
        <p>Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid                      deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers                      hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit                      den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu                      das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd                      haben.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[152/0172] die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde. Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet. Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/172
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/172>, abgerufen am 26.11.2024.