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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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schuldig seyd / vnd seyd niemand nichts schuldig. Bistu jemand Zoll schuldig / dem gib Zoll. Bistu jemand Ehre schuldig / dem gib Ehre. Bistu jemand Geld schuldig / wegere dich nicht zu bezahlen / so deine Hand es vermag. Sprich nicht: Er ist reich / er kans wol missen / wenn ich schon diß jhm nicht zahle. Nicht so / sondern gib jederman was du schuldig bist. Es ist mercklich / was von 4. Reg. 4, 7.Elisa dem Propheten geschrieben stehet / da eine Witwe von dem Schuldherrn hart bedränget ward / also daß sie jhre beyde Kinder zu eigenen Knechten solte herauß geben; vnd solche Noth dem Propheten Elisa klagte / verschaffte derselbe jhr durch ein Wunder viel Oeles / vnd sprach: Gehe hin / verkauff das Oele / vnd bezahle deinen Schuldherrn / du aber vnd deine Söhne nehret euch von dem übrigen. Er spricht nicht: Gib jhme nichts; leg dich mit jhm ins Recht: sondern bezahle jhn; vnd verhilfft jhr dazu. Ist nun etwas / dazu jhr durch Recht vnd Zwang könnet genötiget werden / so lasset euch nicht dazu zwingen / gebt jederman willig was jhr schuldig seyd.

Wann diese Schuld abgetragen / bleiben über Liebeswerck / zu welchen dich kein Recht zwingen kan / sondern allein die Liebe treibet. Doch müssen wir auch das für eine Schuldigkeit achten von Gottes wegen / der vns ansagen lässt: Seyd niemand nichts schuldig / als daß jhr euch vnter einander liebet. So einer eines andern Weib oder Kind nicht schändet / an Leib vnd Gut niemand verletzet / der ist nach den Rechten fromb / vnd hat damit dem Gericht sein Recht gethan. So er aber vnter deß auff sich sihet / sich fort hilffet; vnd den Hungerigen nicht speiset / den Nacketen nicht kleidet / das straffet kein weltlich Recht / kan auch niemand deßwegen für den Richter gefodert werden. Sollens aber Christen darumb vnterlassen / weil sie durch Recht dazu nicht gezwungen werden? das sey ferne. Liebeswerck ist auch ein Schuld / foderts der Richter nicht / so foderts GOtt. Drumb sprich nicht /

schuldig seyd / vnd seyd niemand nichts schuldig. Bistu jemand Zoll schuldig / dem gib Zoll. Bistu jemand Ehre schuldig / dem gib Ehre. Bistu jemand Geld schuldig / wegere dich nicht zu bezahlen / so deine Hand es vermag. Sprich nicht: Er ist reich / er kans wol missen / wenn ich schon diß jhm nicht zahle. Nicht so / sondern gib jederman was du schuldig bist. Es ist mercklich / was von 4. Reg. 4, 7.Elisa dem Propheten geschrieben stehet / da eine Witwe von dem Schuldherrn hart bedränget ward / also daß sie jhre beyde Kinder zu eigenen Knechten solte herauß geben; vnd solche Noth dem Propheten Elisa klagte / verschaffte derselbe jhr durch ein Wunder viel Oeles / vnd sprach: Gehe hin / verkauff das Oele / vnd bezahle deinen Schuldherrn / du aber vnd deine Söhne nehret euch von dem übrigen. Er spricht nicht: Gib jhme nichts; leg dich mit jhm ins Recht: sondern bezahle jhn; vnd verhilfft jhr dazu. Ist nun etwas / dazu jhr durch Recht vnd Zwang könnet genötiget werden / so lasset euch nicht dazu zwingen / gebt jederman willig was jhr schuldig seyd.

Wann diese Schuld abgetragen / bleiben über Liebeswerck / zu welchen dich kein Recht zwingen kan / sondern allein die Liebe treibet. Doch müssen wir auch das für eine Schuldigkeit achten von Gottes wegen / der vns ansagen lässt: Seyd niemand nichts schuldig / als daß jhr euch vnter einander liebet. So einer eines andern Weib oder Kind nicht schändet / an Leib vnd Gut niemand verletzet / der ist nach den Rechten fromb / vnd hat damit dem Gericht sein Recht gethan. So er aber vnter deß auff sich sihet / sich fort hilffet; vnd den Hungerigen nicht speiset / den Nacketen nicht kleidet / das straffet kein weltlich Recht / kan auch niemand deßwegen für den Richter gefodert werden. Sollens aber Christen darumb vnterlassen / weil sie durch Recht dazu nicht gezwungen werden? das sey ferne. Liebeswerck ist auch ein Schuld / foderts der Richter nicht / so foderts GOtt. Drumb sprich nicht /

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[282/0302] schuldig seyd / vnd seyd niemand nichts schuldig. Bistu jemand Zoll schuldig / dem gib Zoll. Bistu jemand Ehre schuldig / dem gib Ehre. Bistu jemand Geld schuldig / wegere dich nicht zu bezahlen / so deine Hand es vermag. Sprich nicht: Er ist reich / er kans wol missen / wenn ich schon diß jhm nicht zahle. Nicht so / sondern gib jederman was du schuldig bist. Es ist mercklich / was von Elisa dem Propheten geschrieben stehet / da eine Witwe von dem Schuldherrn hart bedränget ward / also daß sie jhre beyde Kinder zu eigenen Knechten solte herauß geben; vnd solche Noth dem Propheten Elisa klagte / verschaffte derselbe jhr durch ein Wunder viel Oeles / vnd sprach: Gehe hin / verkauff das Oele / vnd bezahle deinen Schuldherrn / du aber vnd deine Söhne nehret euch von dem übrigen. Er spricht nicht: Gib jhme nichts; leg dich mit jhm ins Recht: sondern bezahle jhn; vnd verhilfft jhr dazu. Ist nun etwas / dazu jhr durch Recht vnd Zwang könnet genötiget werden / so lasset euch nicht dazu zwingen / gebt jederman willig was jhr schuldig seyd. 4. Reg. 4, 7. Wann diese Schuld abgetragen / bleiben über Liebeswerck / zu welchen dich kein Recht zwingen kan / sondern allein die Liebe treibet. Doch müssen wir auch das für eine Schuldigkeit achten von Gottes wegen / der vns ansagen lässt: Seyd niemand nichts schuldig / als daß jhr euch vnter einander liebet. So einer eines andern Weib oder Kind nicht schändet / an Leib vnd Gut niemand verletzet / der ist nach den Rechten fromb / vnd hat damit dem Gericht sein Recht gethan. So er aber vnter deß auff sich sihet / sich fort hilffet; vnd den Hungerigen nicht speiset / den Nacketen nicht kleidet / das straffet kein weltlich Recht / kan auch niemand deßwegen für den Richter gefodert werden. Sollens aber Christen darumb vnterlassen / weil sie durch Recht dazu nicht gezwungen werden? das sey ferne. Liebeswerck ist auch ein Schuld / foderts der Richter nicht / so foderts GOtt. Drumb sprich nicht /

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/302>, abgerufen am 20.05.2024.