Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.nem etwas schuldig werde / nicht darumb / daß er mir Geld oder Geldes werth vorgestreckt / sondern daß jhm die Schuld von einem andern geschenckt / oder sonsten dessen Erbe ist. GOtt hat vns gegeben alles was wir können oder haben / drumb seyn wir jhm auch alles schuldig. Aber GOtt wird damit nicht gebessert / drumb macht er diese Ordnung in der Liebe / daß wir GOtt das Hertz schencken / vnd hernach mit allem Vermögen dem Menschen dienen. Da werde ich meinem Nechsten schuldig die Liebe / nicht darumb / daß er mich zuvor geliebet hat; denn ich muß auch Liebe üben gegen Vnbekante vnd gegen Feinde; sondern vmb Gottes willen / der solche Ordnung gemacht / vnd zu mir gesagt hat: Mir bistu alles schuldig / ich bedarff aber deiner Hülff nicht; Sthe / da ist dein Nechster / demselben gib / was du mir schuldig bist. Diß setzet den Grund der Liebespflicht. Zwar diese Pflicht wird fester gemacht vnter Christen / durch die geistliche Verwandnüß in Christo; aber das leget den Grund nicht zur allgemeinen Liebe / sondern zur brüderlichen Liebe / die ein Christ zum andern tragen soll. Die allgemeine Liebe erstreckt sich auch auff die / die ausser Christo seyn. Zu derselben verbindet vns Gottes Ordnung / der vns in seiner Liebe auff alle Menschen ohn vnterscheid gewiesen hat. Wann vns GOtt einen Hund fürgestellet hätte / jhm an Gottes statt Liebeswerck zu erzeigen / würden wir dem Hunde Liebe zu erzeigen schuldig seyn vmb Gottes willen. Nun aber GOtt vns auff den Nechsten gewiesen / seynd wir dem Nechsten die Liebe schuldig / eben so wol als Paulus / der sich außgegeben für einen Schuldener beydeRom. 1, 14. der Griechen vnd Vngriechen / beyde der Weisen vnd der Vnweisen. Vnd am andern Ort sprichter: Wiewol ich frey bin von1. Cor. 9, 19. jederman / habe ich doch mich selbst jederman zum Knechte gemacht. Hierauß ist nun der Sinn vnd Meynung deß H. Geistes inSumma. dieser kurtzen Lection offenbar / nemblich / daß wann wir dem Nechsten dienen können / wir vns dazu schuldig erkennen / ob schon kein nem etwas schuldig werde / nicht darumb / daß er mir Geld oder Geldes werth vorgestreckt / sondern daß jhm die Schuld von einem andern geschenckt / oder sonsten dessen Erbe ist. GOtt hat vns gegeben alles was wir können oder haben / drumb seyn wir jhm auch alles schuldig. Aber GOtt wird damit nicht gebessert / drumb macht er diese Ordnung in der Liebe / daß wir GOtt das Hertz schencken / vnd hernach mit allem Vermögen dem Menschen dienen. Da werde ich meinem Nechsten schuldig die Liebe / nicht darumb / daß er mich zuvor geliebet hat; denn ich muß auch Liebe üben gegen Vnbekante vnd gegen Feinde; sondern vmb Gottes willen / der solche Ordnung gemacht / vnd zu mir gesagt hat: Mir bistu alles schuldig / ich bedarff aber deiner Hülff nicht; Sthe / da ist dein Nechster / demselben gib / was du mir schuldig bist. Diß setzet den Grund der Liebespflicht. Zwar diese Pflicht wird fester gemacht vnter Christen / durch die geistliche Verwandnüß in Christo; aber das leget den Grund nicht zur allgemeinen Liebe / sondern zur brüderlichen Liebe / die ein Christ zum andern tragen soll. Die allgemeine Liebe erstreckt sich auch auff die / die ausser Christo seyn. Zu derselben verbindet vns Gottes Ordnung / der vns in seiner Liebe auff alle Menschen ohn vnterscheid gewiesen hat. Wann vns GOtt einen Hund fürgestellet hätte / jhm an Gottes statt Liebeswerck zu erzeigen / würden wir dem Hunde Liebe zu erzeigen schuldig seyn vmb Gottes willen. Nun aber GOtt vns auff den Nechsten gewiesen / seynd wir dem Nechsten die Liebe schuldig / eben so wol als Paulus / der sich außgegeben für einen Schuldener beydeRom. 1, 14. der Griechen vnd Vngriechen / beyde der Weisen vnd der Vnweisen. Vnd am andern Ort sprichter: Wiewol ich frey bin von1. Cor. 9, 19. jederman / habe ich doch mich selbst jederman zum Knechte gemacht. Hierauß ist nun der Sinn vnd Meynung deß H. Geistes inSumma. dieser kurtzen Lection offenbar / nemblich / daß wann wir dem Nechsten dienen können / wir vns dazu schuldig erkennen / ob schon kein <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0313" n="293"/> nem etwas schuldig werde / nicht darumb / daß er mir Geld oder Geldes werth vorgestreckt / sondern daß jhm die Schuld von einem andern geschenckt / oder sonsten dessen Erbe ist. GOtt hat vns gegeben alles was wir können oder haben / drumb seyn wir jhm auch alles schuldig. Aber GOtt wird damit nicht gebessert / drumb macht er diese Ordnung in der Liebe / daß wir GOtt das Hertz schencken / vnd hernach mit allem Vermögen dem Menschen dienen. Da werde ich meinem Nechsten schuldig die Liebe / nicht darumb / daß er mich zuvor geliebet hat; denn ich muß auch Liebe üben gegen Vnbekante vnd gegen Feinde; sondern vmb Gottes willen / der solche Ordnung gemacht / vnd zu mir gesagt hat: Mir bistu alles schuldig / ich bedarff aber deiner Hülff nicht; Sthe / da ist dein Nechster / demselben gib / was du mir schuldig bist. Diß setzet den Grund der Liebespflicht. Zwar diese Pflicht wird fester gemacht vnter Christen / durch die geistliche Verwandnüß in Christo; aber das leget den Grund nicht zur allgemeinen Liebe / sondern zur brüderlichen Liebe / die ein Christ zum andern tragen soll. Die allgemeine Liebe erstreckt sich auch auff die / die ausser Christo seyn. Zu derselben verbindet vns Gottes Ordnung / der vns in seiner Liebe auff alle Menschen ohn vnterscheid gewiesen hat. Wann vns GOtt einen Hund fürgestellet hätte / jhm an Gottes statt Liebeswerck zu erzeigen / würden wir dem Hunde Liebe zu erzeigen schuldig seyn vmb Gottes willen. Nun aber GOtt vns auff den Nechsten gewiesen / seynd wir dem Nechsten die Liebe schuldig / eben so wol als Paulus / der sich außgegeben für einen Schuldener beyde<note place="right">Rom. 1, 14.</note> der Griechen vnd Vngriechen / beyde der Weisen vnd der Vnweisen. Vnd am andern Ort sprichter: Wiewol ich frey bin von<note place="right">1. Cor. 9, 19.</note> jederman / habe ich doch mich selbst jederman zum Knechte gemacht.</p> <p>Hierauß ist nun der Sinn vnd Meynung deß H. Geistes in<note place="right">Summa.</note> dieser kurtzen Lection offenbar / nemblich / daß wann wir dem Nechsten dienen können / wir vns dazu schuldig erkennen / ob schon kein </p> </div> </body> </text> </TEI> [293/0313]
nem etwas schuldig werde / nicht darumb / daß er mir Geld oder Geldes werth vorgestreckt / sondern daß jhm die Schuld von einem andern geschenckt / oder sonsten dessen Erbe ist. GOtt hat vns gegeben alles was wir können oder haben / drumb seyn wir jhm auch alles schuldig. Aber GOtt wird damit nicht gebessert / drumb macht er diese Ordnung in der Liebe / daß wir GOtt das Hertz schencken / vnd hernach mit allem Vermögen dem Menschen dienen. Da werde ich meinem Nechsten schuldig die Liebe / nicht darumb / daß er mich zuvor geliebet hat; denn ich muß auch Liebe üben gegen Vnbekante vnd gegen Feinde; sondern vmb Gottes willen / der solche Ordnung gemacht / vnd zu mir gesagt hat: Mir bistu alles schuldig / ich bedarff aber deiner Hülff nicht; Sthe / da ist dein Nechster / demselben gib / was du mir schuldig bist. Diß setzet den Grund der Liebespflicht. Zwar diese Pflicht wird fester gemacht vnter Christen / durch die geistliche Verwandnüß in Christo; aber das leget den Grund nicht zur allgemeinen Liebe / sondern zur brüderlichen Liebe / die ein Christ zum andern tragen soll. Die allgemeine Liebe erstreckt sich auch auff die / die ausser Christo seyn. Zu derselben verbindet vns Gottes Ordnung / der vns in seiner Liebe auff alle Menschen ohn vnterscheid gewiesen hat. Wann vns GOtt einen Hund fürgestellet hätte / jhm an Gottes statt Liebeswerck zu erzeigen / würden wir dem Hunde Liebe zu erzeigen schuldig seyn vmb Gottes willen. Nun aber GOtt vns auff den Nechsten gewiesen / seynd wir dem Nechsten die Liebe schuldig / eben so wol als Paulus / der sich außgegeben für einen Schuldener beyde der Griechen vnd Vngriechen / beyde der Weisen vnd der Vnweisen. Vnd am andern Ort sprichter: Wiewol ich frey bin von jederman / habe ich doch mich selbst jederman zum Knechte gemacht.
Rom. 1, 14.
1. Cor. 9, 19. Hierauß ist nun der Sinn vnd Meynung deß H. Geistes in dieser kurtzen Lection offenbar / nemblich / daß wann wir dem Nechsten dienen können / wir vns dazu schuldig erkennen / ob schon kein
Summa.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |