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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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er für ein fest / gewisses / vntriegliches Wort / darauff man wol bawen möge; für ein Liecht / das die Finsternüß erleuchten kan. Vrsach / denn es ist nicht auß menschlichem Willen herfür gebracht / sondern die Männer Gottes haben geredet / getrieben von dem H. Geist. Welches der 45. Psalm also außspricht: MeinePsal. 45, 2. Zunge ist ein Griffel oder Schreibfeder eines guten Schreibers. Wenn nun die Männer Gottes etwas im Namen Gottes gepredigt oder geschrieben haben / als ein Wort Gottes / so hat der H. Geist jhre Zungen / Händ vnd Gedancken geführet / gleich wie ein fertiger Schreiber eine Feder führet / das gibt dem Wort alles Ansehen.

Diß bezeuget zwar Petrus / David spricht auch: Meine Zunge ist ein Griffel eines guten Schreibers / aber woher weiß ich / daß solches gewißlich wahr ist. Ich kan an Petri Predigten vnd den Psalmen Davids so wol zweiffeln / als über die Bücher Mosis vnd die Episteln Pauli. Woher weiß ich / daß die H. Schrifft / die wir für Gottes Wort halten / Gottes Wort ist?

Meine Lieben / daß wir vnter Christen erzogen / vnd von vnsernOccasio credendi verbo. Eltern von Jugend auff auff die H. Schrifft als GOttes Wort gewiesen / vnd auch vmb vns haben das Zeugnüß aller Christen / hat vns zu erst Gelegenheit gegeben / von Jugend auff die Schrifft für Gottes Wort zu halten. Aber das ist nicht genug. Die Türcken seyn von Jugend auff gewiesen auff jhren Alcoran; die Heyden auff jhre Heydnische Weise / als ein göttlich Werck / habens auch von Jugend auff für göttlich Wort vnd Werck gehalten / seynd aber dadurch der Warheit nicht versichert.

Wann wir mit einem Heyden zu thun haben / der die heiligeMotiva quatuor. 1. Schrifft für Gottes Wort nicht erkennet / kan man jhm ein vnd andere Gründe auß der Vernunfft für halten / als 1. das einmütige Zeugnüß aller Propheten vnd Aposteln / von anbegin / sintemal es nicht müglich ist / daß so viel Menschen zu vnterschiedlichen Zei-

er für ein fest / gewisses / vntriegliches Wort / darauff man wol bawen möge; für ein Liecht / das die Finsternüß erleuchten kan. Vrsach / denn es ist nicht auß menschlichem Willen herfür gebracht / sondern die Männer Gottes haben geredet / getrieben von dem H. Geist. Welches der 45. Psalm also außspricht: MeinePsal. 45, 2. Zunge ist ein Griffel oder Schreibfeder eines guten Schreibers. Wenn nun die Männer Gottes etwas im Namen Gottes gepredigt oder geschrieben haben / als ein Wort Gottes / so hat der H. Geist jhre Zungen / Händ vnd Gedancken geführet / gleich wie ein fertiger Schreiber eine Feder führet / das gibt dem Wort alles Ansehen.

Diß bezeuget zwar Petrus / David spricht auch: Meine Zunge ist ein Griffel eines guten Schreibers / aber woher weiß ich / daß solches gewißlich wahr ist. Ich kan an Petri Predigten vnd den Psalmen Davids so wol zweiffeln / als über die Bücher Mosis vnd die Episteln Pauli. Woher weiß ich / daß die H. Schrifft / die wir für Gottes Wort halten / Gottes Wort ist?

Meine Lieben / daß wir vnter Christen erzogen / vnd von vnsernOccasio credendi verbo. Eltern von Jugend auff auff die H. Schrifft als GOttes Wort gewiesen / vnd auch vmb vns haben das Zeugnüß aller Christen / hat vns zu erst Gelegenheit gegeben / von Jugend auff die Schrifft für Gottes Wort zu halten. Aber das ist nicht genug. Die Türcken seyn von Jugend auff gewiesen auff jhren Alcoran; die Heyden auff jhre Heydnische Weise / als ein göttlich Werck / habens auch von Jugend auff für göttlich Wort vnd Werck gehalten / seynd aber dadurch der Warheit nicht versichert.

Wann wir mit einem Heyden zu thun haben / der die heiligeMotiva quatuor. 1. Schrifft für Gottes Wort nicht erkennet / kan man jhm ein vnd andere Gründe auß der Vernunfft für halten / als 1. das einmütige Zeugnüß aller Propheten vnd Aposteln / von anbegin / sintemal es nicht müglich ist / daß so viel Menschen zu vnterschiedlichen Zei-

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[341/0361] er für ein fest / gewisses / vntriegliches Wort / darauff man wol bawen möge; für ein Liecht / das die Finsternüß erleuchten kan. Vrsach / denn es ist nicht auß menschlichem Willen herfür gebracht / sondern die Männer Gottes haben geredet / getrieben von dem H. Geist. Welches der 45. Psalm also außspricht: Meine Zunge ist ein Griffel oder Schreibfeder eines guten Schreibers. Wenn nun die Männer Gottes etwas im Namen Gottes gepredigt oder geschrieben haben / als ein Wort Gottes / so hat der H. Geist jhre Zungen / Händ vnd Gedancken geführet / gleich wie ein fertiger Schreiber eine Feder führet / das gibt dem Wort alles Ansehen. Psal. 45, 2. Diß bezeuget zwar Petrus / David spricht auch: Meine Zunge ist ein Griffel eines guten Schreibers / aber woher weiß ich / daß solches gewißlich wahr ist. Ich kan an Petri Predigten vnd den Psalmen Davids so wol zweiffeln / als über die Bücher Mosis vnd die Episteln Pauli. Woher weiß ich / daß die H. Schrifft / die wir für Gottes Wort halten / Gottes Wort ist? Meine Lieben / daß wir vnter Christen erzogen / vnd von vnsern Eltern von Jugend auff auff die H. Schrifft als GOttes Wort gewiesen / vnd auch vmb vns haben das Zeugnüß aller Christen / hat vns zu erst Gelegenheit gegeben / von Jugend auff die Schrifft für Gottes Wort zu halten. Aber das ist nicht genug. Die Türcken seyn von Jugend auff gewiesen auff jhren Alcoran; die Heyden auff jhre Heydnische Weise / als ein göttlich Werck / habens auch von Jugend auff für göttlich Wort vnd Werck gehalten / seynd aber dadurch der Warheit nicht versichert. Occasio credendi verbo. Wann wir mit einem Heyden zu thun haben / der die heilige Schrifft für Gottes Wort nicht erkennet / kan man jhm ein vnd andere Gründe auß der Vernunfft für halten / als 1. das einmütige Zeugnüß aller Propheten vnd Aposteln / von anbegin / sintemal es nicht müglich ist / daß so viel Menschen zu vnterschiedlichen Zei- Motiva quatuor. 1.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/361>, abgerufen am 22.11.2024.