Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.ein knechtisch Joch ziehen lassen / als die wir musten viel gethan vnd gearbeitet haben / dafern wir wollen das Erbe erlangen. Denn das ist das knechtische Joch / wann man mit vielen Satzungen das Gewissen beschweret / vnd dann in solchen Wercken die Gerechtigkeit für GOtt vnd Seligkeit suchet. Aber lasset euch nicht in das knechtische Joch fangen / sondern bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / denn wir sind nicht der Magd Kinder / sondern der Freyen. Wir sollen nicht meynen / meine Lieben / solche VermahnungUsus. 1. Ad informationem. gehe vns nicht an; es ist ja vns auch geschrieben. Darumb nehme es ein jeglicher an zu seinem Vnterricht / daß er wisse / worinnen er für Gott die Gerechtigkeit / vnd das ewige Leben suchen soll / wann GOtt vns Sünde zurechnen will / nemblich in dem Todt vnd in der Versöhnung deß Blutes Jesu Christi / als deß Sohns Gottes / das ist euch hie in einem Bilde fürgedeutet. Zum Grunde solches Glaubens fasset / was im 3. Cap. an die Galater Paulus saget: Christus hat vns erlöset von dem Fluch deß GesetzesGal. 3, 13. / da er ward ein Fluch für vns. Vnd insonderheit fasset wol den Hauptspruch zun Römern am 3. Wir werden ohnRom. 3, 24. 25. Verdienst gerecht / auß Gottes Gnade / durch die Erlösung / so durch Christum Jesum geschehen ist / welchen GOtt hat vorgestellet zu einem Gnadenstuel / durch den Glauben in seinem Blut. Da haben wir alles bey einander / was vns hilfft zur Seligkeit. Eigen Werck vnd Verdienst ist gantz außgeschlossen; die Gnade Gottes hilfft allein / dieselbe schencket vns Jesum / als eine Erlösung in seinem Blute / vnd ein Gnadenstuel / daß wann wir mit Glauben für demselben erscheinen / sein Erlösung / Verdienst vnd Versöhnung annehmen; wir gerecht vnd von Sünden loßgesprochen werden. Die Gnade Gottes gibet vns Christum in seinem Todt / als vnsere Versöhnung / der Glaube nimpt es an. Wann GOtt vns zuruffet in ein knechtisch Joch ziehen lassen / als die wir musten viel gethan vnd gearbeitet haben / dafern wir wollen das Erbe erlangen. Denn das ist das knechtische Joch / wann man mit vielen Satzungen das Gewissen beschweret / vnd dann in solchen Wercken die Gerechtigkeit für GOtt vnd Seligkeit suchet. Aber lasset euch nicht in das knechtische Joch fangen / sondern bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / deñ wir sind nicht der Magd Kinder / sondern der Freyen. Wir sollen nicht meynen / meine Lieben / solche VermahnungUsus. 1. Ad informationem. gehe vns nicht an; es ist ja vns auch geschrieben. Darumb nehme es ein jeglicher an zu seinem Vnterricht / daß er wisse / worinnen er für Gott die Gerechtigkeit / vnd das ewige Leben suchen soll / wann GOtt vns Sünde zurechnen will / nemblich in dem Todt vnd in der Versöhnung deß Blutes Jesu Christi / als deß Sohns Gottes / das ist euch hie in einem Bilde fürgedeutet. Zum Grunde solches Glaubens fasset / was im 3. Cap. an die Galater Paulus saget: Christus hat vns erlöset von dem Fluch deß GesetzesGal. 3, 13. / da er ward ein Fluch für vns. Vnd insonderheit fasset wol den Hauptspruch zun Römern am 3. Wir werden ohnRom. 3, 24. 25. Verdienst gerecht / auß Gottes Gnade / durch die Erlösung / so durch Christum Jesum geschehen ist / welchen GOtt hat vorgestellet zu einem Gnadenstuel / durch den Glauben in seinem Blut. Da haben wir alles bey einander / was vns hilfft zur Seligkeit. Eigen Werck vnd Verdienst ist gantz außgeschlossen; die Gnade Gottes hilfft allein / dieselbe schencket vns Jesum / als eine Erlösung in seinem Blute / vnd ein Gnadenstuel / daß wann wir mit Glauben für demselben erscheinen / sein Erlösung / Verdienst vnd Versöhnung annehmen; wir gerecht vnd von Sünden loßgesprochen werden. Die Gnade Gottes gibet vns Christum in seinem Todt / als vnsere Versöhnung / der Glaube nimpt es an. Wann GOtt vns zuruffet in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0535" n="515"/> ein knechtisch Joch ziehen lassen / als die wir musten viel gethan vnd gearbeitet haben / dafern wir wollen das Erbe erlangen. Denn das ist das knechtische Joch / wann man mit vielen Satzungen das Gewissen beschweret / vnd dann in solchen Wercken die Gerechtigkeit für GOtt vnd Seligkeit suchet. 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ein knechtisch Joch ziehen lassen / als die wir musten viel gethan vnd gearbeitet haben / dafern wir wollen das Erbe erlangen. Denn das ist das knechtische Joch / wann man mit vielen Satzungen das Gewissen beschweret / vnd dann in solchen Wercken die Gerechtigkeit für GOtt vnd Seligkeit suchet. Aber lasset euch nicht in das knechtische Joch fangen / sondern bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / deñ wir sind nicht der Magd Kinder / sondern der Freyen.
Wir sollen nicht meynen / meine Lieben / solche Vermahnung gehe vns nicht an; es ist ja vns auch geschrieben. Darumb nehme es ein jeglicher an zu seinem Vnterricht / daß er wisse / worinnen er für Gott die Gerechtigkeit / vnd das ewige Leben suchen soll / wann GOtt vns Sünde zurechnen will / nemblich in dem Todt vnd in der Versöhnung deß Blutes Jesu Christi / als deß Sohns Gottes / das ist euch hie in einem Bilde fürgedeutet. Zum Grunde solches Glaubens fasset / was im 3. Cap. an die Galater Paulus saget: Christus hat vns erlöset von dem Fluch deß Gesetzes / da er ward ein Fluch für vns. Vnd insonderheit fasset wol den Hauptspruch zun Römern am 3. Wir werden ohn Verdienst gerecht / auß Gottes Gnade / durch die Erlösung / so durch Christum Jesum geschehen ist / welchen GOtt hat vorgestellet zu einem Gnadenstuel / durch den Glauben in seinem Blut. Da haben wir alles bey einander / was vns hilfft zur Seligkeit. Eigen Werck vnd Verdienst ist gantz außgeschlossen; die Gnade Gottes hilfft allein / dieselbe schencket vns Jesum / als eine Erlösung in seinem Blute / vnd ein Gnadenstuel / daß wann wir mit Glauben für demselben erscheinen / sein Erlösung / Verdienst vnd Versöhnung annehmen; wir gerecht vnd von Sünden loßgesprochen werden. Die Gnade Gottes gibet vns Christum in seinem Todt / als vnsere Versöhnung / der Glaube nimpt es an. Wann GOtt vns zuruffet in
Usus. 1. Ad informationem.
Gal. 3, 13.
Rom. 3, 24. 25.
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