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Lütkemann, Joachim: Von dem blawen Dunst der Welt ... : Ein Leich-Sermon bey der Leichbegängniß ... Conradi Fincken ... Rostock, 1647.

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Das ist geprediget erstlich zu Trost derselben BetrübtenUsus 1. Cousolatorius. / die über den frühezeitigen Todt der jhrigen Leyd tragen. Ob zwar was künfftiglich geschiht oder geschehen köndte / allein Gott bekandt ist / dennoch wenn Gott von diesen bösen Leben eilet mit einem Kinde / welches ein Vater oder Mutter mit eiffrigen Gebete der Gnaden Gottes fürgetragen / was sollen wir den gedencken? was künfftig hätte geschehen können / sage ich / das weiß Gott. Eins aber ist gewiß / daß das eiffrige Gebet gottseeliger Eltern / allermeist bey der heiligen Tauff jhrer Kinder / nicht vner höret bleibt / da sie bitten / daß Gott jhr Kind nicht allein in seine Gnade nehme / sondern auch beständig biß ans Ende in feiner Gnade erhalte / vnd nicht fallen lasse in Vnglauben vnd sündlichen Wesen / sondern durch seine Gnade kräfftiglich behüte für dem ewigen Verderben. Solches Gebet / so es aus eiffrigen Hertzen kompt / solts wol vnerhöret bleiben? Es hätte nun künfftig kommen mögen was da wolle / gutes oder böses / so seynd doch gottseelige Eltern jhrer Erhörung gewiß / vnd haben erlanget was sie gebeten haben; nemblich / daß Gott die jhrigen für Verführung vnd verdamlichen Leben behüte. Darumb sollen Christliche Eltern / wenn jhre Kinder durch den zeitlichen Todt von diesen bösen Leben gefodert werden / also gedencken: Sihe / ich habe diese Seele von Hertzen grund meinem Gott befohlen / allermeist daß sie der Erlösung Jesu Christi ewiglich geniesen / vnd für ewigen Verderben behütet werde: Ich habe gebeten / das geschehe / was zu Gottes Ehren / vnd meines Kindes Seeligkeit das beste ist. Nun so zweiffle ich nicht / es ist meinem Kinde seeliger gewesen / sterben als leben. Hätte es

Das ist geprediget erstlich zu Trost derselben BetrübtenUsus 1. Cousolatorius. / die über den frühezeitigen Todt der jhrigen Leyd tragen. Ob zwar was künfftiglich geschiht oder geschehen köndte / allein Gott bekandt ist / dennoch wenn Gott von diesen bösen Leben eilet mit einem Kinde / welches ein Vater oder Mutter mit eiffrigen Gebete der Gnaden Gottes fürgetragen / was sollen wir den gedencken? was künfftig hätte geschehen können / sage ich / das weiß Gott. Eins aber ist gewiß / daß das eiffrige Gebet gottseeliger Eltern / allermeist bey der heiligen Tauff jhrer Kinder / nicht vner höret bleibt / da sie bitten / daß Gott jhr Kind nicht allein in seine Gnade nehme / sondern auch beständig biß ans Ende in feiner Gnade erhalte / vnd nicht fallen lasse in Vnglauben vnd sündlichen Wesen / sondern durch seine Gnade kräfftiglich behüte für dem ewigen Verderben. Solches Gebet / so es aus eiffrigen Hertzen kompt / solts wol vnerhöret bleiben? Es hätte nun künfftig kom̃en mögen was da wolle / gutes oder böses / so seynd doch gottseelige Eltern jhrer Erhörung gewiß / vnd haben erlanget was sie gebeten haben; nemblich / daß Gott die jhrigen für Verführung vnd verdamlichen Leben behüte. Darumb sollen Christliche Eltern / wenn jhre Kinder durch den zeitlichen Todt von diesen bösen Leben gefodert werden / also gedencken: Sihe / ich habe diese Seele von Hertzen grund meinem Gott befohlen / allermeist daß sie der Erlösung Jesu Christi ewiglich geniesen / vnd für ewigen Verderben behütet werde: Ich habe gebeten / das geschehe / was zu Gottes Ehren / vnd meines Kindes Seeligkeit das beste ist. Nun so zweiffle ich nicht / es ist meinem Kinde seeliger gewesen / sterben als leben. Hätte es

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           Gottes fürgetragen / was sollen wir den gedencken? was künfftig hätte geschehen können /
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           / allermeist bey der heiligen Tauff jhrer Kinder / nicht vner höret bleibt / da sie bitten
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           Ende in feiner Gnade erhalte / vnd nicht fallen lasse in Vnglauben vnd sündlichen Wesen /
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[0031] Das ist geprediget erstlich zu Trost derselben Betrübten / die über den frühezeitigen Todt der jhrigen Leyd tragen. Ob zwar was künfftiglich geschiht oder geschehen köndte / allein Gott bekandt ist / dennoch wenn Gott von diesen bösen Leben eilet mit einem Kinde / welches ein Vater oder Mutter mit eiffrigen Gebete der Gnaden Gottes fürgetragen / was sollen wir den gedencken? was künfftig hätte geschehen können / sage ich / das weiß Gott. Eins aber ist gewiß / daß das eiffrige Gebet gottseeliger Eltern / allermeist bey der heiligen Tauff jhrer Kinder / nicht vner höret bleibt / da sie bitten / daß Gott jhr Kind nicht allein in seine Gnade nehme / sondern auch beständig biß ans Ende in feiner Gnade erhalte / vnd nicht fallen lasse in Vnglauben vnd sündlichen Wesen / sondern durch seine Gnade kräfftiglich behüte für dem ewigen Verderben. Solches Gebet / so es aus eiffrigen Hertzen kompt / solts wol vnerhöret bleiben? Es hätte nun künfftig kom̃en mögen was da wolle / gutes oder böses / so seynd doch gottseelige Eltern jhrer Erhörung gewiß / vnd haben erlanget was sie gebeten haben; nemblich / daß Gott die jhrigen für Verführung vnd verdamlichen Leben behüte. Darumb sollen Christliche Eltern / wenn jhre Kinder durch den zeitlichen Todt von diesen bösen Leben gefodert werden / also gedencken: Sihe / ich habe diese Seele von Hertzen grund meinem Gott befohlen / allermeist daß sie der Erlösung Jesu Christi ewiglich geniesen / vnd für ewigen Verderben behütet werde: Ich habe gebeten / das geschehe / was zu Gottes Ehren / vnd meines Kindes Seeligkeit das beste ist. Nun so zweiffle ich nicht / es ist meinem Kinde seeliger gewesen / sterben als leben. Hätte es Usus 1. Cousolatorius.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Von dem blawen Dunst der Welt ... : Ein Leich-Sermon bey der Leichbegängniß ... Conradi Fincken ... Rostock, 1647, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_dunst_1647/31>, abgerufen am 21.11.2024.