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Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.

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Hause ist / und das Weib des Mannes Hertzeleid / da verheisset Gott kein Segen noch Leben. Ubel bawets sich / wenn manPsal. 133, 4. den Grund in der Vngerechtigkeit leget / wenn Bürger und Bauern mit unrechtfertigen Händeln sich suchen zu bereichen / und Fürsten und / Herren durch Verderben ihrer Vnterthanen ihnen gedencken Häuser zu bauen. Vnrecht Gut kan nicht gedeyen / Es verschwindet / und frist auch das übrige neben sich auff. Was durch Verderben wird auffgerichtet / muß auch zum Verderben gedeyen. Ruin ist das aufgebawet wird / daraus kan nichts als Ruin kommen. Ein Zeitlang mags das Ansehen haben / als wann die durch Gewalt oder Unrecht erworbene Güter wol bawen / zuletzt findet sich aber der Ruin / soltens auch die erstlich erfahren / die nach uns kommen. Jeremiae am 17. stehet geschrieben: Gleich wie ein Vogel / der sich über Eyer setzt / und brütet sie nichtJer. 17, 11. aus / Also ist der / der unrecht Gut samlet denn er muß davon wenn ers am wenigsten acht / und muß doch zuletzt Spott dazu haben. Wenn ein Rebhun Eyer zusammen samlet / und sich darüber setzet / in Meynung Junge heraus zu bringen / daran es seine Lust habe / und doch seine Lust nicht erlanget / in dem es aufgefangen / oder vom Raubvogel zerrissen wird. Also gehets denen / die Reichthum samlen / und doch nicht rechtmessiger Weise / Sie haben Mühe / in dem sie samlen / sie werden aber ihres gesamleten Gutes nicht geniessen / Sie sitzen über Eyern und brüten sie nicht aus / ehe sie es vermeynen / werden sie davon gerissen / und wenn sie schon lang darauff sitzen / haben sie doch keine Frewde daran. Sie werden nicht begnüget / und endlich wird ihre Thorheit offenbar / daß sie nicht klüglich gesamlet haben. Unrecht Gut gedeyet nicht / soltens auch die Nachkommen inne werden. Dieses gilt allen denen / die nicht rechtmessiger Weise Güter samlen / welches nicht allein geschicht / wann man mit Unrecht oder Gewalt Reichthum suchet / sondern

Hause ist / und das Weib des Mannes Hertzeleid / da verheisset Gott kein Segen noch Leben. Ubel bawets sich / weñ manPsal. 133, 4. den Grund in der Vngerechtigkeit leget / wenn Bürger und Bauern mit unrechtfertigen Händeln sich suchen zu bereichẽ / und Fürsten und / Herren durch Verderben ihrer Vnterthanen ihnen gedencken Häuser zu bauen. Vnrecht Gut kan nicht gedeyen / Es verschwindet / und frist auch das übrige neben sich auff. Was durch Verderben wird auffgerichtet / muß auch zum Verderben gedeyen. Ruin ist das aufgebawet wird / daraus kan nichts als Ruin kommen. Ein Zeitlang mags das Ansehen haben / als wann die durch Gewalt oder Unrecht erworbene Güter wol bawen / zuletzt findet sich aber der Ruin / soltens auch die erstlich erfahren / die nach uns kommen. Jeremiae am 17. stehet geschrieben: Gleich wie ein Vogel / der sich über Eyer setzt / und brütet sie nichtJer. 17, 11. aus / Also ist der / der unrecht Gut samlet deñ er muß davon wenn ers am wenigsten acht / und muß doch zuletzt Spott dazu haben. Wenn ein Rebhun Eyer zusammen samlet / und sich darüber setzet / in Meynung Junge heraus zu bringen / daran es seine Lust habe / und doch seine Lust nicht erlanget / in dem es aufgefangen / oder vom Raubvogel zerrissen wird. Also gehets denen / die Reichthum samlen / und doch nicht rechtmessiger Weise / Sie haben Mühe / in dem sie samlen / sie werden aber ihres gesamleten Gutes nicht geniessen / Sie sitzen über Eyern und brüten sie nicht aus / ehe sie es vermeynen / werden sie davon gerissen / und wenn sie schon lang darauff sitzen / haben sie doch keine Frewde daran. Sie werden nicht begnüget / und endlich wird ihre Thorheit offenbar / daß sie nicht klüglich gesamlet haben. Unrecht Gut gedeyet nicht / soltens auch die Nachkommen inne werden. Dieses gilt allen denen / die nicht rechtmessiger Weise Güter samlen / welches nicht allein geschicht / wann man mit Unrecht oder Gewalt Reichthum suchet / sondern

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[13/0015] Hause ist / und das Weib des Mannes Hertzeleid / da verheisset Gott kein Segen noch Leben. Ubel bawets sich / weñ man den Grund in der Vngerechtigkeit leget / wenn Bürger und Bauern mit unrechtfertigen Händeln sich suchen zu bereichẽ / und Fürsten und / Herren durch Verderben ihrer Vnterthanen ihnen gedencken Häuser zu bauen. Vnrecht Gut kan nicht gedeyen / Es verschwindet / und frist auch das übrige neben sich auff. Was durch Verderben wird auffgerichtet / muß auch zum Verderben gedeyen. Ruin ist das aufgebawet wird / daraus kan nichts als Ruin kommen. Ein Zeitlang mags das Ansehen haben / als wann die durch Gewalt oder Unrecht erworbene Güter wol bawen / zuletzt findet sich aber der Ruin / soltens auch die erstlich erfahren / die nach uns kommen. Jeremiae am 17. stehet geschrieben: Gleich wie ein Vogel / der sich über Eyer setzt / und brütet sie nicht aus / Also ist der / der unrecht Gut samlet deñ er muß davon wenn ers am wenigsten acht / und muß doch zuletzt Spott dazu haben. Wenn ein Rebhun Eyer zusammen samlet / und sich darüber setzet / in Meynung Junge heraus zu bringen / daran es seine Lust habe / und doch seine Lust nicht erlanget / in dem es aufgefangen / oder vom Raubvogel zerrissen wird. Also gehets denen / die Reichthum samlen / und doch nicht rechtmessiger Weise / Sie haben Mühe / in dem sie samlen / sie werden aber ihres gesamleten Gutes nicht geniessen / Sie sitzen über Eyern und brüten sie nicht aus / ehe sie es vermeynen / werden sie davon gerissen / und wenn sie schon lang darauff sitzen / haben sie doch keine Frewde daran. Sie werden nicht begnüget / und endlich wird ihre Thorheit offenbar / daß sie nicht klüglich gesamlet haben. Unrecht Gut gedeyet nicht / soltens auch die Nachkommen inne werden. Dieses gilt allen denen / die nicht rechtmessiger Weise Güter samlen / welches nicht allein geschicht / wann man mit Unrecht oder Gewalt Reichthum suchet / sondern Psal. 133, 4. Jer. 17, 11.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_hauss_1653/15>, abgerufen am 21.11.2024.