Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besserPsal. 37, 16. denn das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besserPsal. 37, 16. deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0017" n="15"/> <p>Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besser<note place="right">Psal. 37, 16.</note> deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - </p> </body> </text> </TEI> [15/0017]
Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besser deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes -
Psal. 37, 16.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |