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Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.

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die ihnen in dieser Fahrt zuwider seyn / seind sie auch außgerüst mit einer solchen Macht / dadurch sie allen Widerwertigen widerstehen können. Durch Christum seynd sie mächtig wider die Welt / Sünde / Teuffel / Hell / Todt und allem / was ihnen begegnen kan / daß sie nichts scheiden mag von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu. So mangelts ihnen auch nicht an keinem Reichthum / denn was solte denen mangeln / die den haben / der alles hat. Also ist die Sache richtig im geistlichen Verstand.

Dennoch kan man auch nicht leugnen / daß nicht hierin auch ein leiblicher Segen frommen Christen solte fürgestellet seyn / denn GOtt hat sich verpflichtet / er wolle kein Psal. 84, 12. 1. Timoth. 4, 8.Gutes manglen lassen den Frommen. Die Gottseseligkeit ist zu allen Dingen nütze / und hat die Verheissung dieses und des zukünfftigen Lebens. Wenn nun GOtt anfänget / das Hauß des Gerechten zu segnen / müssen sich alle Creaturen dazu schicken / denn wem wolten sie lieber dienen / als denen die Gott dienen. Dem GOtt wol wil / dem wollen alle Creaturen wol / und führen ihren Segen ihnen mildiglich zu. Wenn ein Mensch seinen Gott beleidigt / so betrübt er die gantze Natur / die sich darüber ängstet / wann sie einen gottlosen Menschen ihr Vermögen übergeben Psal. 107. v. 34.soll. Ein fruchtbar Land muß manchmal nichts tragen / umb der Boßheit willen / derer die drinnen wohnen. Denn wie die Gottlosen sich unordentlich verhalten gegen GOtt / so muß auch ihrent halben die gantze Natur ihre Ordnung verkehren / und ihr Vermögen nicht geben / da läufft denn alles wider den Strom / und wil nichts von statten gehen; Wenn aber ein Christ sich nach der Ordnung Gottes verhält / so muß auch die Natur in ihrer Ordnung bleiben / und thun / dazu sie von Gott erschaffen ist. Da gehet alles glücklich von statten / alle Creaturen müssen den Gottseligen zum besten dienen. Also seynd gesegnet / die den

die ihnen in dieser Fahrt zuwider seyn / seind sie auch außgerüst mit einer solchen Macht / dadurch sie allen Widerwertigen widerstehen können. Durch Christum seynd sie mächtig wider die Welt / Sünde / Teuffel / Hell / Todt und allem / was ihnen begegnen kan / daß sie nichts scheiden mag von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu. So mangelts ihnen auch nicht an keinem Reichthum / denn was solte denen mangeln / die den haben / der alles hat. Also ist die Sache richtig im geistlichen Verstand.

Dennoch kan man auch nicht leugnen / daß nicht hierin auch ein leiblicher Segen frommen Christen solte fürgestellet seyn / denn GOtt hat sich verpflichtet / er wolle kein Psal. 84, 12. 1. Timoth. 4, 8.Gutes manglen lassen den Frommen. Die Gottseseligkeit ist zu allen Dingen nütze / und hat die Verheissung dieses und des zukünfftigen Lebens. Weñ nun GOtt anfänget / das Hauß des Gerechten zu segnen / müssen sich alle Creaturen dazu schicken / denn wem wolten sie lieber dienen / als denen die Gott dienen. Dem GOtt wol wil / dem wollen alle Creaturen wol / und führen ihren Segen ihnen mildiglich zu. Wenn ein Mensch seinen Gott beleidigt / so betrübt er die gantze Natur / die sich darüber ängstet / wañ sie einen gottlosen Menschen ihr Vermögen übergeben Psal. 107. v. 34.soll. Ein fruchtbar Land muß manchmal nichts tragen / umb der Boßheit willen / derer die drinnen wohnen. Denn wie die Gottlosen sich unordentlich verhalten gegen GOtt / so muß auch ihrent halben die gantze Natur ihre Ordnung verkehren / und ihr Vermögen nicht geben / da läufft denn alles wider den Strom / und wil nichts von statten gehen; Wenn aber ein Christ sich nach der Ordnung Gottes verhält / so muß auch die Natur in ihrer Ordnung bleiben / und thun / dazu sie von Gott erschaffen ist. Da gehet alles glücklich von statten / alle Creaturen müssen den Gottseligen zum besten dienen. Also seynd gesegnet / die den

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[6/0008] die ihnen in dieser Fahrt zuwider seyn / seind sie auch außgerüst mit einer solchen Macht / dadurch sie allen Widerwertigen widerstehen können. Durch Christum seynd sie mächtig wider die Welt / Sünde / Teuffel / Hell / Todt und allem / was ihnen begegnen kan / daß sie nichts scheiden mag von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu. So mangelts ihnen auch nicht an keinem Reichthum / denn was solte denen mangeln / die den haben / der alles hat. Also ist die Sache richtig im geistlichen Verstand. Dennoch kan man auch nicht leugnen / daß nicht hierin auch ein leiblicher Segen frommen Christen solte fürgestellet seyn / denn GOtt hat sich verpflichtet / er wolle kein Gutes manglen lassen den Frommen. Die Gottseseligkeit ist zu allen Dingen nütze / und hat die Verheissung dieses und des zukünfftigen Lebens. Weñ nun GOtt anfänget / das Hauß des Gerechten zu segnen / müssen sich alle Creaturen dazu schicken / denn wem wolten sie lieber dienen / als denen die Gott dienen. Dem GOtt wol wil / dem wollen alle Creaturen wol / und führen ihren Segen ihnen mildiglich zu. Wenn ein Mensch seinen Gott beleidigt / so betrübt er die gantze Natur / die sich darüber ängstet / wañ sie einen gottlosen Menschen ihr Vermögen übergeben soll. Ein fruchtbar Land muß manchmal nichts tragen / umb der Boßheit willen / derer die drinnen wohnen. Denn wie die Gottlosen sich unordentlich verhalten gegen GOtt / so muß auch ihrent halben die gantze Natur ihre Ordnung verkehren / und ihr Vermögen nicht geben / da läufft denn alles wider den Strom / und wil nichts von statten gehen; Wenn aber ein Christ sich nach der Ordnung Gottes verhält / so muß auch die Natur in ihrer Ordnung bleiben / und thun / dazu sie von Gott erschaffen ist. Da gehet alles glücklich von statten / alle Creaturen müssen den Gottseligen zum besten dienen. Also seynd gesegnet / die den Psal. 84, 12. 1. Timoth. 4, 8. Psal. 107. v. 34.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_hauss_1653/8>, abgerufen am 21.11.2024.