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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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Vnnd ist ein gar kindische läppische Frag / die diser hochgelehrt Doctor fürbringt: Ob ein Kirchendiener könne in außspendung desPag. 28. Abentmals die wort Christi gebrauchen: Nemmet hin / esset / das ist mein Leib / der für euch gegeben würdt. Auff dise lose Sophisterey / ist dises die Antwort: Daß der Kirchendiener / wie er seinen Leib nicht für andere in Tod gegeben / also hat er auch nicht Befelch / seinen eignen Leib / sonder des HErrn Christi Leib vnnd Blut außzutheilen. Darumb er auch mit warheit sagen kan: Nemmet hin / esset / das ist der Leib vnsers HERrn Jesu Christi / der für euch ist in Tod gegeben. Dann die enderung des casus auß dem Nominatiuo in Genitiuum, bringt kein enderung des wesens / wie ein jeder Schuler auß der Grammatica dessen Bericht geben kan. Vnnd ist einerley Red / wann der Himmlisch Vatter von Christo sagt / (in Nominatiuo) das ist mein Sohn: Vnd wann Petrus oder Paulus sagen (in Genitiuo) Christus ist Gottes Sohn. Diß ist beides Gottes Wort.

So ist diß eben so läppisch / daß er weiter fürbringet / Christus hab eben dieselben wort / nit seiner Jünger jedem insonderheit widerholet /Pag. 28. oder sie zu jrem jeden besonders gesprochen / sondern in gemein nur einmal zu jhnen allen gesagt: Nemmet / esset / etc. Antwort: Es kan meniglich leichtlich verstehen / daß hierinnen kein vnderschid / vil zumal / oder eintzige Personen anzureden / Wie vnder disen zweien reden kein vnderschid / da Christus zu den zweien Blinden in gemein saget: EuchMatt. 9. Matt. 8. geschehe nach ewrem Glauben. Vnd da er zum Hauptman besonders sagt: Dir geschehe wie du geglaubt hast.

Vnd ist hie nicht die Frag / ob es müsse sein / daß in Außtheilung des Nachtmals (nachdem vorhin die wort der Stifftung Christi insonderheit der Kirchen vorgelesen / vnd darmit das Brot vnd der Wein zu gegenwertiger Handlung des Nachtmals gnugsam geweihet) noch mehr sonderlicher wort gegen jedem Communicanten insonderheit gebraucht sollen werden. Wie diser Caluinist vns Lutherum fürwürfft / der bey Außspendung des Nachtmals zu den Communicanten garPag. 29. kein wort soll gesprochen haben. Auch (seinem fürgeben nach) noch heut zu Franckfort am Main vnnd andern orten im brauch sein soll: Sonder das ist die Frag: Wann je zu mehrer erinnerung / auch jede

Vnnd ist ein gar kindische läppische Frag / die diser hochgelehrt Doctor fürbringt: Ob ein Kirchendiener könne in außspendung desPag. 28. Abentmals die wort Christi gebrauchen: Nemmet hin / esset / das ist mein Leib / der für euch gegeben würdt. Auff dise lose Sophisterey / ist dises die Antwort: Daß der Kirchendiener / wie er seinen Leib nicht für andere in Tod gegeben / also hat er auch nicht Befelch / seinen eignen Leib / sonder des HErrn Christi Leib vnnd Blut außzutheilen. Darumb er auch mit warheit sagen kan: Nemmet hin / esset / das ist der Leib vnsers HERrn Jesu Christi / der für euch ist in Tod gegeben. Dann die enderung des casus auß dem Nominatiuo in Genitiuum, bringt kein enderung des wesens / wie ein jeder Schuler auß der Grammatica dessen Bericht geben kan. Vnnd ist einerley Red / wann der Himmlisch Vatter von Christo sagt / (in Nominatiuo) das ist mein Sohn: Vnd wann Petrus oder Paulus sagen (in Genitiuo) Christus ist Gottes Sohn. Diß ist beides Gottes Wort.

So ist diß eben so läppisch / daß er weiter fürbringet / Christus hab eben dieselben wort / nit seiner Jünger jedem insonderheit widerholet /Pag. 28. oder sie zu jrem jeden besonders gesprochen / sondern in gemein nur einmal zu jhnen allen gesagt: Nemmet / esset / etc. Antwort: Es kan meniglich leichtlich verstehen / daß hierinnen kein vnderschid / vil zumal / oder eintzige Personen anzureden / Wie vnder disen zweien reden kein vnderschid / da Christus zu den zweien Blinden in gemein saget: EuchMatt. 9. Matt. 8. geschehe nach ewrem Glauben. Vnd da er zum Hauptman besonders sagt: Dir geschehe wie du geglaubt hast.

Vnd ist hie nicht die Frag / ob es müsse sein / daß in Außtheilung des Nachtmals (nachdem vorhin die wort der Stifftung Christi insonderheit der Kirchen vorgelesen / vñ darmit das Brot vñ der Wein zu gegenwertiger Handlung des Nachtmals gnugsam geweihet) noch mehr sonderlicher wort gegen jedem Communicanten insonderheit gebraucht sollen werden. Wie diser Caluinist vns Lutherum fürwürfft / der bey Außspendung des Nachtmals zu den Communicanten garPag. 29. kein wort soll gesprochen haben. Auch (seinem fürgeben nach) noch heut zu Franckfort am Main vnnd andern orten im brauch sein soll: Sonder das ist die Frag: Wann je zu mehrer erinnerung / auch jede

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[47/0049] Vnnd ist ein gar kindische läppische Frag / die diser hochgelehrt Doctor fürbringt: Ob ein Kirchendiener könne in außspendung des Abentmals die wort Christi gebrauchen: Nemmet hin / esset / das ist mein Leib / der für euch gegeben würdt. Auff dise lose Sophisterey / ist dises die Antwort: Daß der Kirchendiener / wie er seinen Leib nicht für andere in Tod gegeben / also hat er auch nicht Befelch / seinen eignen Leib / sonder des HErrn Christi Leib vnnd Blut außzutheilen. Darumb er auch mit warheit sagen kan: Nemmet hin / esset / das ist der Leib vnsers HERrn Jesu Christi / der für euch ist in Tod gegeben. Dann die enderung des casus auß dem Nominatiuo in Genitiuum, bringt kein enderung des wesens / wie ein jeder Schuler auß der Grammatica dessen Bericht geben kan. Vnnd ist einerley Red / wann der Himmlisch Vatter von Christo sagt / (in Nominatiuo) das ist mein Sohn: Vnd wann Petrus oder Paulus sagen (in Genitiuo) Christus ist Gottes Sohn. Diß ist beides Gottes Wort. Pag. 28. So ist diß eben so läppisch / daß er weiter fürbringet / Christus hab eben dieselben wort / nit seiner Jünger jedem insonderheit widerholet / oder sie zu jrem jeden besonders gesprochen / sondern in gemein nur einmal zu jhnen allen gesagt: Nemmet / esset / etc. Antwort: Es kan meniglich leichtlich verstehen / daß hierinnen kein vnderschid / vil zumal / oder eintzige Personen anzureden / Wie vnder disen zweien reden kein vnderschid / da Christus zu den zweien Blinden in gemein saget: Euch geschehe nach ewrem Glauben. Vnd da er zum Hauptman besonders sagt: Dir geschehe wie du geglaubt hast. Pag. 28. Matt. 9. Matt. 8. Vnd ist hie nicht die Frag / ob es müsse sein / daß in Außtheilung des Nachtmals (nachdem vorhin die wort der Stifftung Christi insonderheit der Kirchen vorgelesen / vñ darmit das Brot vñ der Wein zu gegenwertiger Handlung des Nachtmals gnugsam geweihet) noch mehr sonderlicher wort gegen jedem Communicanten insonderheit gebraucht sollen werden. Wie diser Caluinist vns Lutherum fürwürfft / der bey Außspendung des Nachtmals zu den Communicanten gar kein wort soll gesprochen haben. Auch (seinem fürgeben nach) noch heut zu Franckfort am Main vnnd andern orten im brauch sein soll: Sonder das ist die Frag: Wann je zu mehrer erinnerung / auch jede Pag. 29.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/49>, abgerufen am 24.11.2024.