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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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Stylus vil glimpfiger / vnd demütiget sich diser Geist vil anderst / dann in dem vorgehenden Bericht. Was nun disem Schwermer (nach gelegenheit jetziger zeit) träume: oder was jhne sein Gewissen erinnere / das ist ettlicher massen auß seinen nachfolgenden Worten abzumnemen: Es hebe sich (spricht er) das Schulrecht des Creutzes Christi an denPag 13. Lästerungen vnd Schmähungen an / auff daß wir also an dem kleinern vnd geringern des grössern vnd mehrern allgemach gewohnen lernen / vnd vns bey zeiten gefaßt machen / wann etwas grössers vnnd beschwerlichers hernach folget / daß es vns nicht gar zu frembd fürkomme / etc.

Aber dem allem sey / wie jhm wölle / Einmal ist das gewiß / daß das gerecht Vrtheil Gottes vber dise Leut kommen / vnnd nicht außbleiben würdt / es stehe gleich kurtz oder lang an / welches wir jme / dem gerechten Richter / vnnd der zeit befehlen / welche er schon allbereit bestimpt / aber dieselbig jhme selbs vnd seiner Macht vorbehalten hat. Dann er (wie wir im Geistlichen Lied singen) weist wol / wans am besten ist / vnd braucht an vns kein argen List / das sollen wir jhm vertrawen. Wir wünschen aber von Hertzen / daß sie mit rechter Erkanntnus jhrer Irrthumb / vnd wahrer Bekehrung von denselben diser schrecklichen Raach Gottes vorkommen / vnd sie abtragen mögen.

Der fürnemste Zweck / den jhm diser Schwermer fürnimpt / ist / daß er seine Glaubensuerwandte berichten vnnd erinnern will / wann sie von andern Sacramentschwermer gescholten werden: sollen sich desPag 5. Namens Schwermer / vnnd anderer dergleichen verhaßten Namen nicht beschwären noch beschämen / auch nicht Scheltwort mit ScheltwortPag. 3. vergelten. Vnd bringt dessen ettliche vrsachen nach einander / die zwar an jhnen selbst / vnnd in jhrem rechten Verstand wahr sind / aber durch ein gar Schwermerische Consequentz oder Application / auff dises vnsers Schwermers Fürnemen gezogen werden / wie solches mit kurtzen / aber doch gründtlich dargethon werden solle.

Erstlich so fehlet es jhm an der Definition / vnd beschreibt er den Namen Schwermer nicht recht. Dann ein weil zehlet er die vnder die

Stylus vil glimpfiger / vnd demütiget sich diser Geist vil anderst / dann in dem vorgehenden Bericht. Was nun disem Schwermer (nach gelegenheit jetziger zeit) träume: oder was jhne sein Gewissen erinnere / das ist ettlicher massen auß seinen nachfolgenden Worten abzumnemen: Es hebe sich (spricht er) das Schulrecht des Creutzes Christi an denPag 13. Lästerungen vnd Schmähungen an / auff daß wir also an dem kleinern vnd geringern des grössern vnd mehrern allgemach gewohnen lernen / vnd vns bey zeiten gefaßt machen / wann etwas grössers vnnd beschwerlichers hernach folget / daß es vns nicht gar zu frembd fürkomme / etc.

Aber dem allem sey / wie jhm wölle / Einmal ist das gewiß / daß das gerecht Vrtheil Gottes vber dise Leut kommen / vnnd nicht außbleiben würdt / es stehe gleich kurtz oder lang an / welches wir jme / dem gerechten Richter / vnnd der zeit befehlen / welche er schon allbereit bestimpt / aber dieselbig jhme selbs vnd seiner Macht vorbehalten hat. Dañ er (wie wir im Geistlichen Lied singen) weist wol / wans am besten ist / vnd braucht an vns kein argen List / das sollen wir jhm vertrawen. Wir wünschen aber von Hertzen / daß sie mit rechter Erkanntnus jhrer Irrthumb / vnd wahrer Bekehrung von denselben diser schrecklichen Raach Gottes vorkommen / vnd sie abtragen mögen.

Der fürnemste Zweck / den jhm diser Schwermer fürnimpt / ist / daß er seine Glaubensuerwandte berichten vnnd erinnern will / wann sie von andern Sacramentschwermer gescholten werden: sollen sich desPag 5. Namens Schwermer / vnnd anderer dergleichen verhaßten Namen nicht beschwären noch beschämen / auch nicht Scheltwort mit ScheltwortPag. 3. vergelten. Vnd bringt dessen ettliche vrsachen nach einander / die zwar an jhnen selbst / vnnd in jhrem rechten Verstand wahr sind / aber durch ein gar Schwermerische Consequentz oder Application / auff dises vnsers Schwermers Fürnemen gezogen werden / wie solches mit kurtzen / aber doch gründtlich dargethon werden solle.

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[73/0075] Stylus vil glimpfiger / vnd demütiget sich diser Geist vil anderst / dann in dem vorgehenden Bericht. Was nun disem Schwermer (nach gelegenheit jetziger zeit) träume: oder was jhne sein Gewissen erinnere / das ist ettlicher massen auß seinen nachfolgenden Worten abzumnemen: Es hebe sich (spricht er) das Schulrecht des Creutzes Christi an den Lästerungen vnd Schmähungen an / auff daß wir also an dem kleinern vnd geringern des grössern vnd mehrern allgemach gewohnen lernen / vnd vns bey zeiten gefaßt machen / wann etwas grössers vnnd beschwerlichers hernach folget / daß es vns nicht gar zu frembd fürkomme / etc. Pag 13. Aber dem allem sey / wie jhm wölle / Einmal ist das gewiß / daß das gerecht Vrtheil Gottes vber dise Leut kommen / vnnd nicht außbleiben würdt / es stehe gleich kurtz oder lang an / welches wir jme / dem gerechten Richter / vnnd der zeit befehlen / welche er schon allbereit bestimpt / aber dieselbig jhme selbs vnd seiner Macht vorbehalten hat. Dañ er (wie wir im Geistlichen Lied singen) weist wol / wans am besten ist / vnd braucht an vns kein argen List / das sollen wir jhm vertrawen. Wir wünschen aber von Hertzen / daß sie mit rechter Erkanntnus jhrer Irrthumb / vnd wahrer Bekehrung von denselben diser schrecklichen Raach Gottes vorkommen / vnd sie abtragen mögen. Der fürnemste Zweck / den jhm diser Schwermer fürnimpt / ist / daß er seine Glaubensuerwandte berichten vnnd erinnern will / wann sie von andern Sacramentschwermer gescholten werden: sollen sich des Namens Schwermer / vnnd anderer dergleichen verhaßten Namen nicht beschwären noch beschämen / auch nicht Scheltwort mit Scheltwort vergelten. Vnd bringt dessen ettliche vrsachen nach einander / die zwar an jhnen selbst / vnnd in jhrem rechten Verstand wahr sind / aber durch ein gar Schwermerische Consequentz oder Application / auff dises vnsers Schwermers Fürnemen gezogen werden / wie solches mit kurtzen / aber doch gründtlich dargethon werden solle. Pag 5. Pag. 3. Erstlich so fehlet es jhm an der Definition / vnd beschreibt er den Namen Schwermer nicht recht. Dann ein weil zehlet er die vnder die

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/75>, abgerufen am 21.11.2024.