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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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schen begert haben / D. Luther solt sie annemmen / als Brüder: solches aber hab D. Luther in keinen weg wöllen willigen: hab sie auch hart angeredt / daß jne sehr wunder neme / wie sie jne für ein Bruder halten köndten / so sie anderst jr Lehr für recht halten: Es sey ein Zeichen / daß sie jhrer Sach nicht gros achten.

Dises solt Vuolfius in seiner Histori billich auch erzelt haben. Aber er hat sich dessen geschämpt. Dann weil die Zwinglianer vns so grewlicher Ketzereyen (als der Eutichianischen / Martionitischen / vnd anderer) beschuldigen / inmassen sie dem Herrn Luthero, auch vor dem Marpurgischen Colloquio gethan: vnd dennoch nichts destoweniger vnsere Brüder sein wöllen: Ist solchs ein gewis anzeigen / daß sie in jrem hertzen vberzeugt seind / daß sie vns mit solcher aufflag gewalt vnd vnrecht thon: oder aber / daß sie im grund jres Hertzens rechte Epicurer seind / wölche aus der Christlichen Religion nur ein gespöt treiben / vnd grewliche Ketzereien (deren sie vns felschlich beschuldigt) nur für ein schertz halten.

Also sichstu Christlicher Leser / wie trewlich Vuolfius in erzehlung des Marpurgischen Colloquij gehandelt: vnd was du dich zu einem solchen Referenten (das ist / zu einem Lugner vnd falsario) auch in den andern Sachen zuuersehen habest.

schen begert haben / D. Luther solt sie annemmen / als Brüder: solches aber hab D. Luther in keinen weg wöllen willigen: hab sie auch hart angeredt / daß jne sehr wunder neme / wie sie jne für ein Bruder halten köndten / so sie anderst jr Lehr für recht halten: Es sey ein Zeichen / daß sie jhrer Sach nicht gros achten.

Dises solt Vuolfius in seiner Histori billich auch erzelt haben. Aber er hat sich dessen geschämpt. Dann weil die Zwinglianer vns so grewlicher Ketzereyen (als der Eutichianischen / Martionitischen / vnd anderer) beschuldigen / inmassen sie dem Herrn Luthero, auch vor dem Marpurgischen Colloquio gethan: vnd dennoch nichts destoweniger vnsere Brüder sein wöllen: Ist solchs ein gewis anzeigen / daß sie in jrem hertzen vberzeugt seind / daß sie vns mit solcher aufflag gewalt vnd vnrecht thon: oder aber / daß sie im grund jres Hertzens rechte Epicurer seind / wölche aus der Christlichen Religion nur ein gespöt treiben / vnd grewliche Ketzereien (deren sie vns felschlich beschuldigt) nur für ein schertz halten.

Also sichstu Christlicher Leser / wie trewlich Vuolfius in erzehlung des Marpurgischen Colloquij gehandelt: vnd was du dich zu einem solchen Referenten (das ist / zu einem Lugner vnd falsario) auch in den andern Sachen zuuersehen habest.

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[21/0033] schen begert haben / D. Luther solt sie annemmen / als Brüder: solches aber hab D. Luther in keinen weg wöllen willigen: hab sie auch hart angeredt / daß jne sehr wunder neme / wie sie jne für ein Bruder halten köndten / so sie anderst jr Lehr für recht halten: Es sey ein Zeichen / daß sie jhrer Sach nicht gros achten. Dises solt Vuolfius in seiner Histori billich auch erzelt haben. Aber er hat sich dessen geschämpt. Dann weil die Zwinglianer vns so grewlicher Ketzereyen (als der Eutichianischen / Martionitischen / vnd anderer) beschuldigen / inmassen sie dem Herrn Luthero, auch vor dem Marpurgischen Colloquio gethan: vnd dennoch nichts destoweniger vnsere Brüder sein wöllen: Ist solchs ein gewis anzeigen / daß sie in jrem hertzen vberzeugt seind / daß sie vns mit solcher aufflag gewalt vnd vnrecht thon: oder aber / daß sie im grund jres Hertzens rechte Epicurer seind / wölche aus der Christlichen Religion nur ein gespöt treiben / vnd grewliche Ketzereien (deren sie vns felschlich beschuldigt) nur für ein schertz halten. Also sichstu Christlicher Leser / wie trewlich Vuolfius in erzehlung des Marpurgischen Colloquij gehandelt: vnd was du dich zu einem solchen Referenten (das ist / zu einem Lugner vnd falsario) auch in den andern Sachen zuuersehen habest.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/33>, abgerufen am 29.04.2024.