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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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mal approbirt / jnen wolgefallen lassen / vnd selbige gerühmt.

Dieses würdt von Ambrosio Vuolfio alles zu der intention er zelt vnd fürgegeben / meniglichen zuberereden / daß nicht allein die Chur / Fürsten vnd Ständ / wölche hieuor die Augspurgische Confession vber geben / sondern auch jre Theologi, allgemach / von der ersten Augspur gischen Confession (als wölche allzu Päpstisch gewesen) abgetretten / vnd sich zu der Confession der vier Stett / vnd also auch zu der Schweitzerischen Confession sich begeben haben. Vnd will also die Leut bereden / daß nicht die Zwinglische sich zu den Lutherischen: sondern die Lutherischen zu den Zwinglianern sich genähert haben. Wie warhafftig nun dises Ambrosij Vuolfij fürgeben sey / das soll sich / ob Gott will / gar bald finden.

Erstlich aber muß ich berichten / wie die Sachen im grund mit der Confession der vier Stett beschaffen. Es ist selbige Confession im Articul vom heiligen Nachtmal also gestelt gewesen / daß man sie vmb etlicher Puncten willen / so derselben einuerleibt / auff Lutherisch hat verstehn vnnd deutten können: darneben aber ist sie also gestelt gewesen / daß die Zwinglianer haben darunder sich behelffen können. So ist auch des Luthers Lehr / vnd die erste Augspurgische Confession / in der Confession der vier Stett nicht angegriffen / gestrafft oder verworffen. Wie sie aber die jenigen Theologen gemeint / die sie gestellet / das mögen sie am besten gewußt haben. Einmal ist das gewiß / daß die vier Stett Anno etc. 30. die Augspurgisch Confession auff dem Reichstag

mal approbirt / jnen wolgefallen lassen / vnd selbige gerühmt.

Dieses würdt von Ambrosio Vuolfio alles zu der intention er zelt vnd fürgegeben / meniglichen zuberereden / daß nicht allein die Chur / Fürsten vñ Ständ / wölche hieuor die Augspurgische Confession vber geben / sondern auch jre Theologi, allgemach / von der ersten Augspur gischen Confession (als wölche allzu Päpstisch gewesen) abgetretten / vnd sich zu der Confession der vier Stett / vnd also auch zu der Schweitzerischen Confession sich begeben haben. Vnd will also die Leut bereden / daß nicht die Zwinglische sich zu den Lutherischen: sondern die Lutherischen zu den Zwinglianern sich genähert haben. Wie warhafftig nun dises Ambrosij Vuolfij fürgeben sey / das soll sich / ob Gott will / gar bald finden.

Erstlich aber muß ich berichten / wie die Sachen im grund mit der Confession der vier Stett beschaffen. Es ist selbige Confession im Articul vom heiligen Nachtmal also gestelt gewesen / daß man sie vmb etlicher Puncten willen / so derselben einuerleibt / auff Lutherisch hat verstehn vnnd deutten können: darneben aber ist sie also gestelt gewesen / daß die Zwinglianer haben darunder sich behelffen können. So ist auch des Luthers Lehr / vnd die erste Augspurgische Confession / in der Confession der vier Stett nicht angegriffen / gestrafft oder verworffen. Wie sie aber die jenigen Theologen gemeint / die sie gestellet / das mögen sie am besten gewußt haben. Einmal ist das gewiß / daß die vier Stett Anno etc. 30. die Augspurgisch Confession auff dem Reichstag

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[30/0042] mal approbirt / jnen wolgefallen lassen / vnd selbige gerühmt. Dieses würdt von Ambrosio Vuolfio alles zu der intention er zelt vnd fürgegeben / meniglichen zuberereden / daß nicht allein die Chur / Fürsten vñ Ständ / wölche hieuor die Augspurgische Confession vber geben / sondern auch jre Theologi, allgemach / von der ersten Augspur gischen Confession (als wölche allzu Päpstisch gewesen) abgetretten / vnd sich zu der Confession der vier Stett / vnd also auch zu der Schweitzerischen Confession sich begeben haben. Vnd will also die Leut bereden / daß nicht die Zwinglische sich zu den Lutherischen: sondern die Lutherischen zu den Zwinglianern sich genähert haben. Wie warhafftig nun dises Ambrosij Vuolfij fürgeben sey / das soll sich / ob Gott will / gar bald finden. Erstlich aber muß ich berichten / wie die Sachen im grund mit der Confession der vier Stett beschaffen. Es ist selbige Confession im Articul vom heiligen Nachtmal also gestelt gewesen / daß man sie vmb etlicher Puncten willen / so derselben einuerleibt / auff Lutherisch hat verstehn vnnd deutten können: darneben aber ist sie also gestelt gewesen / daß die Zwinglianer haben darunder sich behelffen können. So ist auch des Luthers Lehr / vnd die erste Augspurgische Confession / in der Confession der vier Stett nicht angegriffen / gestrafft oder verworffen. Wie sie aber die jenigen Theologen gemeint / die sie gestellet / das mögen sie am besten gewußt haben. Einmal ist das gewiß / daß die vier Stett Anno etc. 30. die Augspurgisch Confession auff dem Reichstag

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/42>, abgerufen am 29.04.2024.