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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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dann eben in disem Puncten. Dann vnangesehen / daß die gantze Wittenbergische Concordi kein Zwinglische zeil in sich begreifft: so vndersteht sich doch diser leichtfertig Zwinglianer / dieselbige mit Gewalt / zur bestättigung des Zwinglischen Irthumbs / auff sein vnchristliche meinung zuziehen.

Vnd darmit der Christlich Leser sehe / daß Lutherus in gemelter Concordi von seiner reinen Lehr im Articul des heiligen Nachtmals / nicht ein haar breit abgewichen / oder eins hars breit zu den Zwinglianern getretten: will ich dieselbige (dieweil sie doch kurtz ist) von wort zu wort erzelen / wie sie Anno 63. zu Straßburg ist nachgetruckt worden.

Formula Concordiae
Vom Abendmal des Herrn / wie die gemacht ist zu Wittemberg Anno 1536. zwischen den Theologis daselbst / vnd der Oberlendischen Stett Superintendenten vnd Predicanten / gesetzt vnd getruckt auß dem Original / wölchs dazumal mit D. Martini Lutheri eigner Hand geschriben vnd vnderschriben / deß gleichen mit aller derselben beiderseits Theologen Handschrifft betrefftiget worden ist.

WIr haben gehört / wie Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi / verklärt haben / Nemlich also.

Sie bekennen / lauts der wort Irenaei, daß in disem Sacrament zwey ding seind / Eines Himmelisch /

dann eben in disem Puncten. Dann vnangesehen / daß die gantze Wittenbergische Concordi kein Zwinglische zeil in sich begreifft: so vndersteht sich doch diser leichtfertig Zwinglianer / dieselbige mit Gewalt / zur bestättigung des Zwinglischen Irthumbs / auff sein vnchristliche meinung zuziehen.

Vnd darmit der Christlich Leser sehe / daß Lutherus in gemelter Concordi von seiner reinen Lehr im Articul des heiligen Nachtmals / nicht ein haar breit abgewichen / oder eins hars breit zu den Zwinglianern getretten: will ich dieselbige (dieweil sie doch kurtz ist) von wort zu wort erzelen / wie sie Anno 63. zu Straßburg ist nachgetruckt worden.

Formula Concordiae
Vom Abendmal des Herrn / wie die gemacht ist zu Wittemberg Anno 1536. zwischen den Theologis daselbst / vnd der Oberlendischen Stett Superintendenten vnd Predicanten / gesetzt vnd getruckt auß dem Original / wölchs dazumal mit D. Martini Lutheri eigner Hand geschriben vnd vnderschriben / deß gleichen mit aller derselben beiderseits Theologen Handschrifft betrefftiget worden ist.

WIr haben gehört / wie Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi / verklärt haben / Nemlich also.

Sie bekennen / lauts der wort Irenaei, daß in disem Sacrament zwey ding seind / Eines Him̃elisch /

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[42/0054] dann eben in disem Puncten. Dann vnangesehen / daß die gantze Wittenbergische Concordi kein Zwinglische zeil in sich begreifft: so vndersteht sich doch diser leichtfertig Zwinglianer / dieselbige mit Gewalt / zur bestättigung des Zwinglischen Irthumbs / auff sein vnchristliche meinung zuziehen. Vnd darmit der Christlich Leser sehe / daß Lutherus in gemelter Concordi von seiner reinen Lehr im Articul des heiligen Nachtmals / nicht ein haar breit abgewichen / oder eins hars breit zu den Zwinglianern getretten: will ich dieselbige (dieweil sie doch kurtz ist) von wort zu wort erzelen / wie sie Anno 63. zu Straßburg ist nachgetruckt worden. Formula Concordiae Vom Abendmal des Herrn / wie die gemacht ist zu Wittemberg Anno 1536. zwischen den Theologis daselbst / vnd der Oberlendischen Stett Superintendenten vnd Predicanten / gesetzt vnd getruckt auß dem Original / wölchs dazumal mit D. Martini Lutheri eigner Hand geschriben vnd vnderschriben / deß gleichen mit aller derselben beiderseits Theologen Handschrifft betrefftiget worden ist. WIr haben gehört / wie Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi / verklärt haben / Nemlich also. Sie bekennen / lauts der wort Irenaei, daß in disem Sacrament zwey ding seind / Eines Him̃elisch /

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/54>, abgerufen am 23.11.2024.