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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Tom. Ien. Germ. 6. Fol. 97. fac. 2.Dann also schreibt er wider die Päpstisch Winckelmeß Anno 33. Derhalben niemand glauben kan noch soll / daß da sey Christus Leib vnd Blut / Weil seine Ordnung nicht da ist / gleich als wann du jemand ohn Wasser oder mit Aschen tauffest / ob du gleich die rechten wort sprechest / vnd doch solche Tauff nicht solte die Sünd vergeben / sondern ein Malzeichen sein einer guten Geselschafft / Sihe / das heißt nicht allein wider die Tauff gesündigt / sondern die Tauff selbs geendert / vnd Christus meinung verkehret / darumb ist da kein Tauff. Also ist in den Winckelmessen auch kein Sacrament zuglauben / weil die Ordnung vnd meinung Christi nicht da ist / sonder gar ein new vnd eigen Menschenordnung. Biß hieher Lutherus.

Darmit aber die Zwinglianer diser Bekantnus sich nicht mißbrauchen / oder Bucerus vnd seine Mitgesanten ein schlupff darunder suchen / vnd den Zwinglischen Irthumb hierunder verstecken möchten / haben sie gleich drauff bekennen müssen / daß durch Sacramentliche Einigkeit das Brot sey der Leib Christi / das ist / sie halten / so das Brot dargereicht würdt / daß alsdann zugleich gegenwertig sey / vnd warhafftig dargereicht werde der Leib Christi. Darumb können auch dise nachfolgende wort dem Zwinglischen Irthumb keinen behelff oder vnderschlauff geben / da gesagt würdt in der Formula, das ausser der niessung / so man das Brot beyseit legt / [] behelt im Sacramentheußlin / oder in Proces -

Tom. Ien. Germ. 6. Fol. 97. fac. 2.Dann also schreibt er wider die Päpstisch Winckelmeß Anno 33. Derhalben niemand glauben kan noch soll / daß da sey Christus Leib vnd Blut / Weil seine Ordnung nicht da ist / gleich als wann du jemand ohn Wasser oder mit Aschen tauffest / ob du gleich die rechten wort sprechest / vñ doch solche Tauff nicht solte die Sünd vergeben / sondern ein Malzeichen sein einer guten Geselschafft / Sihe / das heißt nicht allein wider die Tauff gesündigt / sondern die Tauff selbs geendert / vnd Christus meinung verkehret / darumb ist da kein Tauff. Also ist in den Winckelmessen auch kein Sacrament zuglauben / weil die Ordnung vnd meinung Christi nicht da ist / sonder gar ein new vñ eigẽ Menschenordnung. Biß hieher Lutherus.

Darmit aber die Zwinglianer diser Bekantnus sich nicht mißbrauchen / oder Bucerus vñ seine Mitgesanten ein schlupff darunder suchen / vñ den Zwinglischen Irthumb hierunder verstecken möchten / haben sie gleich drauff bekennen müssen / daß durch Sacramentliche Einigkeit das Brot sey der Leib Christi / das ist / sie halten / so das Brot dargereicht würdt / daß alsdann zugleich gegenwertig sey / vnd warhafftig dargereicht werde der Leib Christi. Darumb können auch dise nachfolgende wort dem Zwinglischen Irthumb keinen behelff oder vnderschlauff geben / da gesagt würdt in der Formula, das ausser der niessung / so man das Brot beyseit legt / [] behelt im Sacramentheußlin / oder in Proces -

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[48/0060] Dann also schreibt er wider die Päpstisch Winckelmeß Anno 33. Derhalben niemand glauben kan noch soll / daß da sey Christus Leib vnd Blut / Weil seine Ordnung nicht da ist / gleich als wann du jemand ohn Wasser oder mit Aschen tauffest / ob du gleich die rechten wort sprechest / vñ doch solche Tauff nicht solte die Sünd vergeben / sondern ein Malzeichen sein einer guten Geselschafft / Sihe / das heißt nicht allein wider die Tauff gesündigt / sondern die Tauff selbs geendert / vnd Christus meinung verkehret / darumb ist da kein Tauff. Also ist in den Winckelmessen auch kein Sacrament zuglauben / weil die Ordnung vnd meinung Christi nicht da ist / sonder gar ein new vñ eigẽ Menschenordnung. Biß hieher Lutherus. Tom. Ien. Germ. 6. Fol. 97. fac. 2. Darmit aber die Zwinglianer diser Bekantnus sich nicht mißbrauchen / oder Bucerus vñ seine Mitgesanten ein schlupff darunder suchen / vñ den Zwinglischen Irthumb hierunder verstecken möchten / haben sie gleich drauff bekennen müssen / daß durch Sacramentliche Einigkeit das Brot sey der Leib Christi / das ist / sie halten / so das Brot dargereicht würdt / daß alsdann zugleich gegenwertig sey / vnd warhafftig dargereicht werde der Leib Christi. Darumb können auch dise nachfolgende wort dem Zwinglischen Irthumb keinen behelff oder vnderschlauff geben / da gesagt würdt in der Formula, das ausser der niessung / so man das Brot beyseit legt / _ behelt im Sacramentheußlin / oder in Proces -

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/60>, abgerufen am 23.11.2024.