Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

mal fürnemlich eingesetzt seie / darnach die vnwürdige / wölches seien die vnbußfertige Heuchler in der Christenlichen Kirchen / wölche zwar den Leib Christi entpfahen im Nachtmal / aber zum Gericht der leiblichen Straff: vnd dann fürs dritt / die gar Gottlose / die nichts dann Wein vnd Brot entpfahen / etc. Dann (sagt er) Ich wölt gern wissen / wann die vnwürdigePag. 273. des Herrn Leib entpfahen / die Gottlosen aber (entpfangen jne) nicht / was doch für vrsach dises vnderschids zwischen jnen sein möge. Zwar sie beide (die vnwürdige vnd Gottlose) seind ohn Buß vnd ohn Glauben / warumb sollen sie dann nicht mit gleichem Gericht verdampt werden? weil doch gesagt ist / wer nicht glaubt / der ist schon gerichtet / nemlich / er ist ergeben zur Straff des ewigen Gerichts.

Hiemit würdt dem Vuolfio sein langs vergebenlichs Geschwätz von dem vnderschid der vnwürdigen Christen / vnd der gar Gottlosen vnglaubigen / durch sein eigen Glaubensuerwandten hingelegt vnd verworffen.

Es hat aber Luther darumb auff disen Puncten gedrungen / vnd ohne denselbigen kein Concordi mit Bucero vnd seinen Mitgesandten machen wöllen: dieweil Lutherus wol gewüßt / daß disem Puncten kein rechter Zuinglianus mit hertzen vnd hand vnderschreiben könte. Dann die Zwinglianer haben gelehrt vnd geschriben / daß die Gottlosen oder vnwürdigen im heiligen Nachtmal allein die eusserlichen zeichen / nemlich Brot vnd Wein entpfangen.

Dann D. Luther hat an die zu Franckfurt /

mal fürnemlich eingesetzt seie / darnach die vnwürdige / wölches seien die vnbußfertige Heuchler in der Christenlichen Kirchen / wölche zwar den Leib Christi entpfahen im Nachtmal / aber zum Gericht der leiblichen Straff: vnd dann fürs dritt / die gar Gottlose / die nichts dann Wein vnd Brot entpfahen / etc. Dann (sagt er) Ich wölt gern wissen / wann die vnwürdigePag. 273. des Herrn Leib entpfahen / die Gottlosen aber (entpfangen jne) nicht / was doch für vrsach dises vnderschids zwischen jnen sein möge. Zwar sie beide (die vnwürdige vnd Gottlose) seind ohn Buß vnd ohn Glauben / warumb sollen sie dann nicht mit gleichem Gericht verdampt werden? weil doch gesagt ist / wer nicht glaubt / der ist schon gerichtet / nemlich / er ist ergeben zur Straff des ewigen Gerichts.

Hiemit würdt dem Vuolfio sein langs vergebenlichs Geschwätz von dem vnderschid der vnwürdigen Christen / vnd der gar Gottlosen vnglaubigen / durch sein eigen Glaubensuerwandten hingelegt vnd verworffen.

Es hat aber Luther darumb auff disen Puncten gedrungen / vnd ohne denselbigen kein Concordi mit Bucero vnd seinen Mitgesandten machen wöllen: dieweil Lutherus wol gewüßt / daß disem Puncten kein rechter Zuinglianus mit hertzen vnd hand vnderschreiben könte. Dann die Zwinglianer haben gelehrt vnd geschriben / daß die Gottlosen oder vnwürdigen im heiligen Nachtmal allein die eusserlichen zeichen / nemlich Brot vnd Wein entpfangen.

Dann D. Luther hat an die zu Franckfurt /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0063" n="51"/>
mal fürnemlich eingesetzt seie / darnach die                      vnwürdige / wölches seien die vnbußfertige Heuchler in der Christenlichen                      Kirchen / wölche zwar den Leib Christi entpfahen im Nachtmal / aber zum Gericht                      der leiblichen Straff: vnd dann fürs dritt / die gar Gottlose / die nichts dann                      Wein vnd Brot entpfahen / etc. Dann (sagt er) Ich wölt gern wissen / wann die                          vnwürdige<note place="right"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 273.</note>                      des Herrn Leib entpfahen / die Gottlosen aber (entpfangen jne) nicht / was doch                      für vrsach dises vnderschids zwischen jnen sein möge. Zwar sie beide (die                      vnwürdige vnd Gottlose) seind ohn Buß vnd ohn Glauben / warumb sollen sie dann                      nicht mit gleichem Gericht verdampt werden? weil doch gesagt ist / wer nicht                      glaubt / der ist schon gerichtet / nemlich / er ist ergeben zur Straff des                      ewigen Gerichts.</p>
        <p>Hiemit würdt dem Vuolfio sein langs vergebenlichs Geschwätz von dem vnderschid                      der vnwürdigen Christen / vnd der gar Gottlosen vnglaubigen / durch sein eigen                      Glaubensuerwandten hingelegt vnd verworffen.</p>
        <p>Es hat aber Luther darumb auff disen Puncten gedrungen / vnd ohne denselbigen                      kein Concordi mit Bucero vnd seinen Mitgesandten machen wöllen: dieweil Lutherus                      wol gewüßt / daß disem Puncten kein rechter Zuinglianus mit hertzen vnd hand                      vnderschreiben könte. Dann die Zwinglianer haben gelehrt vnd geschriben / daß                      die Gottlosen oder vnwürdigen im heiligen Nachtmal allein die eusserlichen                      zeichen / nemlich Brot vnd Wein entpfangen.</p>
        <p>Dann D. Luther hat an die zu Franckfurt /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[51/0063] mal fürnemlich eingesetzt seie / darnach die vnwürdige / wölches seien die vnbußfertige Heuchler in der Christenlichen Kirchen / wölche zwar den Leib Christi entpfahen im Nachtmal / aber zum Gericht der leiblichen Straff: vnd dann fürs dritt / die gar Gottlose / die nichts dann Wein vnd Brot entpfahen / etc. Dann (sagt er) Ich wölt gern wissen / wann die vnwürdige des Herrn Leib entpfahen / die Gottlosen aber (entpfangen jne) nicht / was doch für vrsach dises vnderschids zwischen jnen sein möge. Zwar sie beide (die vnwürdige vnd Gottlose) seind ohn Buß vnd ohn Glauben / warumb sollen sie dann nicht mit gleichem Gericht verdampt werden? weil doch gesagt ist / wer nicht glaubt / der ist schon gerichtet / nemlich / er ist ergeben zur Straff des ewigen Gerichts. Pag. 273. Hiemit würdt dem Vuolfio sein langs vergebenlichs Geschwätz von dem vnderschid der vnwürdigen Christen / vnd der gar Gottlosen vnglaubigen / durch sein eigen Glaubensuerwandten hingelegt vnd verworffen. Es hat aber Luther darumb auff disen Puncten gedrungen / vnd ohne denselbigen kein Concordi mit Bucero vnd seinen Mitgesandten machen wöllen: dieweil Lutherus wol gewüßt / daß disem Puncten kein rechter Zuinglianus mit hertzen vnd hand vnderschreiben könte. Dann die Zwinglianer haben gelehrt vnd geschriben / daß die Gottlosen oder vnwürdigen im heiligen Nachtmal allein die eusserlichen zeichen / nemlich Brot vnd Wein entpfangen. Dann D. Luther hat an die zu Franckfurt /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/63
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/63>, abgerufen am 23.11.2024.