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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Idem ibidem.Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden.

Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Idem ibidem. Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen

mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Idem ibidem.Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden.

Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Idem ibidem. Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen

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[58/0070] mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden. Idem ibidem. Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen Idem ibidem.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/70>, abgerufen am 23.11.2024.