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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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vorigen Lehr im wenigsten abgewichen / vnnd den Zwinglischen Irthumb gebillichet hette. Dann Lutherus sagt mit keinem wort / daß er die Baßlisch Confession jme gefallen laß / sonder er wider holet sein alte reine Lehr / nemlich / ob wol Christus im heiligen Sacrament nicht auff vnd ab fare / so werden doch gleichwol der warhafftige Leib vnnd Blut vnsers Herrn daselbst entpfangen / mit Brot vnnd Wein. So gibt auch Lutherus teutsch gnug zuuerstehn / daß die Sachen noch nicht allerdings richtig sey / da er sagt: Es möge sich noch etwa ein Hacken sperren: Item / daß man mit dem guten schwachen Heufflin seuberlich thon solle: Item / Gott werde zu auffhebung aller Irrung helffen: Item / daß er etliche noch verdächtig halte / wölche er wölle für gut halten / biß sie auch herzu kommen: Item / da er sie bittet / sie wöllen dises angefangen Werck / helffen volführn. Auß disem allem ist ja vnwidersprechlich / daß die Concordi zwischen Luthero vnnd den Schweitzern nicht allerdings beschlossen oder zum end gebracht. Dann haben die Schweitzerische Stett oder Theologi jemals die Wittenbergische Formulam Concordiae vnderschriben: so soll vns billich Ambrosius Vuolfius, auffs wenigst Copias derselben Subscription fürlegen. Hat dann D. Luther die Baßlische Schweitzerische Confession vnderschriben / oder sich sonsten erklärt / daß er allerdings mit derselbigen einig / vnd kein bedencken mehr darinn hab / so solt vns abermals Vuolfius zum wenigsten Copias daruon zeigen. Darumb ist dise handlung zwischen Luthero vnd den Schwei -

vorigen Lehr im wenigsten abgewichen / vnnd den Zwinglischen Irthumb gebillichet hette. Dann Lutherus sagt mit keinem wort / daß er die Baßlisch Confession jme gefallen laß / sonder er wider holet sein alte reine Lehr / nemlich / ob wol Christus im heiligen Sacrament nicht auff vnd ab fare / so werden doch gleichwol der warhafftige Leib vnnd Blut vnsers Herrn daselbst entpfangen / mit Brot vnnd Wein. So gibt auch Lutherus teutsch gnug zuuerstehn / daß die Sachen noch nicht allerdings richtig sey / da er sagt: Es möge sich noch etwa ein Hacken sperren: Item / daß man mit dem guten schwachen Heufflin seuberlich thon solle: Item / Gott werde zu auffhebung aller Irrung helffen: Item / daß er etliche noch verdächtig halte / wölche er wölle für gut halten / biß sie auch herzu kommen: Item / da er sie bittet / sie wöllẽ dises angefangen Werck / helffen volführn. Auß disem allem ist ja vnwidersprechlich / daß die Concordi zwischen Luthero vnnd den Schweitzern nicht allerdings beschlossen oder zum end gebracht. Dann haben die Schweitzerische Stett oder Theologi jemals die Wittenbergische Formulam Concordiae vnderschriben: so soll vns billich Ambrosius Vuolfius, auffs wenigst Copias derselben Subscription fürlegen. Hat dann D. Luther die Baßlische Schweitzerische Confession vnderschriben / oder sich sonsten erklärt / daß er allerdings mit derselbigen einig / vnd kein bedencken mehr darinn hab / so solt vns abermals Vuolfius zum wenigsten Copias daruon zeigen. Darumb ist dise handlung zwischen Luthero vnd den Schwei -

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[73/0085] vorigen Lehr im wenigsten abgewichen / vnnd den Zwinglischen Irthumb gebillichet hette. Dann Lutherus sagt mit keinem wort / daß er die Baßlisch Confession jme gefallen laß / sonder er wider holet sein alte reine Lehr / nemlich / ob wol Christus im heiligen Sacrament nicht auff vnd ab fare / so werden doch gleichwol der warhafftige Leib vnnd Blut vnsers Herrn daselbst entpfangen / mit Brot vnnd Wein. So gibt auch Lutherus teutsch gnug zuuerstehn / daß die Sachen noch nicht allerdings richtig sey / da er sagt: Es möge sich noch etwa ein Hacken sperren: Item / daß man mit dem guten schwachen Heufflin seuberlich thon solle: Item / Gott werde zu auffhebung aller Irrung helffen: Item / daß er etliche noch verdächtig halte / wölche er wölle für gut halten / biß sie auch herzu kommen: Item / da er sie bittet / sie wöllẽ dises angefangen Werck / helffen volführn. Auß disem allem ist ja vnwidersprechlich / daß die Concordi zwischen Luthero vnnd den Schweitzern nicht allerdings beschlossen oder zum end gebracht. Dann haben die Schweitzerische Stett oder Theologi jemals die Wittenbergische Formulam Concordiae vnderschriben: so soll vns billich Ambrosius Vuolfius, auffs wenigst Copias derselben Subscription fürlegen. Hat dann D. Luther die Baßlische Schweitzerische Confession vnderschriben / oder sich sonsten erklärt / daß er allerdings mit derselbigen einig / vnd kein bedencken mehr darinn hab / so solt vns abermals Vuolfius zum wenigsten Copias daruon zeigen. Darumb ist dise handlung zwischen Luthero vnd den Schwei -

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/85>, abgerufen am 23.11.2024.