Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten.

Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.

Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenommen vnd approbirt habe.

ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten.

Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.

Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenom̃en vnd approbirt habe.

ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0095" n="83"/>
ther in der that befunden / daß den Zürchischen                      Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht                      vnbillich für ein Nullitet gehalten.</p>
        <p>Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom                      heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man                      thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius                      fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen                      Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem                      Verstand angenom&#x0303;en vnd approbirt habe.<lb/></head>
        <p>ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein                      zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen                      Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste                      Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem                      Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte                      Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander                      Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand                      von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd                      approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen                      blind
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[83/0095] ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten. Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll. Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenom̃en vnd approbirt habe. ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/95
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/95>, abgerufen am 23.11.2024.