Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Innern der einzelnen Wirthschaften erzeugt. Von einem Lohn- Innern der einzelnen Wirthſchaften erzeugt. Von einem Lohn- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0113" n="101"/> Innern der einzelnen Wirthſchaften erzeugt. Von einem Lohn-<lb/> und Creditſyſtem iſt noch keine Rede. Was fuͤr den Verkehr<lb/> etwa producirt wird, geſchieht noch ganz mit eignen Mitteln.<lb/> Sonach iſt die Entſchaͤdigung, welche die Unternehmer fuͤr die<lb/> Anwendung ihrer Productivkraͤfte empfangen, noch durchaus<lb/> Unternehmergewinn — Unternehmerlohn und- Zins. — All-<lb/> maͤhlig lernt man auch fremde Productivkraͤfte benutzen. Die<lb/> Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu ſtellen pflegt, iſt keine<lb/> ſehr ſchwierige oder hoͤhere Talente erfordernde, allein bei der<lb/> unentwickelten Arbeitstheilung ſind es doch auch keineswegs<lb/> bloße mechaniſche Leiſtungen, die man kauft, und zieht man die<lb/> Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, ſo kann<lb/> man wohl ſagen, daß die ganze Leiſtungsfaͤhigkeit des Arbeiters<lb/> in Anſpruch genommen werde. Nun ſtehen aber in dieſen<lb/> Zuſtaͤnden die Unternehmer meiſt nicht viel hoͤher, wie die Ar-<lb/> beiter, und haben mithin auch keine groͤßeren Faͤhigkeiten auf<lb/> die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Faͤhigkeiten,<lb/> die ſie verwenden, koͤnnten ſie eben ſo gut auch verdingen. Was<lb/> ſie fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen aus der Unternehmung erhalten,<lb/> iſt daher als Lohn anzuſehen, nicht als Unternehmergewinn.<lb/> Die naͤmliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital-<lb/> nutzungen. Die Capitalien, welche in dieſer Periode auftreten,<lb/> haben noch den Charakter ſehr allgemeiner Nutzbarkeit fuͤr die<lb/> verſchiedenſten Zwecke; es iſt kein Grund vorhanden, weshalb<lb/> ſie ein Dritter nicht eben ſo gut ſollte ausnutzen koͤnnen, wie<lb/> der Eigenthuͤmer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei<lb/> der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollſtaͤndig zu<lb/> erreichen. Was der Unternehmer fuͤr ſeine Capitalnutzungen<lb/> bezieht, iſt Zins, nicht Unternehmergewinn. — Nach und nach<lb/> wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirkſamer; die<lb/> Dienſte der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es ſind nur<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [101/0113]
Innern der einzelnen Wirthſchaften erzeugt. Von einem Lohn-
und Creditſyſtem iſt noch keine Rede. Was fuͤr den Verkehr
etwa producirt wird, geſchieht noch ganz mit eignen Mitteln.
Sonach iſt die Entſchaͤdigung, welche die Unternehmer fuͤr die
Anwendung ihrer Productivkraͤfte empfangen, noch durchaus
Unternehmergewinn — Unternehmerlohn und- Zins. — All-
maͤhlig lernt man auch fremde Productivkraͤfte benutzen. Die
Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu ſtellen pflegt, iſt keine
ſehr ſchwierige oder hoͤhere Talente erfordernde, allein bei der
unentwickelten Arbeitstheilung ſind es doch auch keineswegs
bloße mechaniſche Leiſtungen, die man kauft, und zieht man die
Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, ſo kann
man wohl ſagen, daß die ganze Leiſtungsfaͤhigkeit des Arbeiters
in Anſpruch genommen werde. Nun ſtehen aber in dieſen
Zuſtaͤnden die Unternehmer meiſt nicht viel hoͤher, wie die Ar-
beiter, und haben mithin auch keine groͤßeren Faͤhigkeiten auf
die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Faͤhigkeiten,
die ſie verwenden, koͤnnten ſie eben ſo gut auch verdingen. Was
ſie fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen aus der Unternehmung erhalten,
iſt daher als Lohn anzuſehen, nicht als Unternehmergewinn.
Die naͤmliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital-
nutzungen. Die Capitalien, welche in dieſer Periode auftreten,
haben noch den Charakter ſehr allgemeiner Nutzbarkeit fuͤr die
verſchiedenſten Zwecke; es iſt kein Grund vorhanden, weshalb
ſie ein Dritter nicht eben ſo gut ſollte ausnutzen koͤnnen, wie
der Eigenthuͤmer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei
der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollſtaͤndig zu
erreichen. Was der Unternehmer fuͤr ſeine Capitalnutzungen
bezieht, iſt Zins, nicht Unternehmergewinn. — Nach und nach
wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirkſamer; die
Dienſte der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es ſind nur
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