Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Da die Vermiethbarkeit oder Nichtvermiethbarkeit bestimmter 1) Diese Schranke wird zu gleicher Zeit noch von einer andern Seite
untergraben; die Vermiethbarkeit der Capitalien hebt nämlich, indem sie deren Ausbreitung in die geeignetsten Hände bringt, in der Regel die ganze fragliche Production und damit das Ansehen derer, welche diese be- treiben. Dadurch aber wirkt sie den Vorurtheilen entgegen, auf welchen die äußeren Hindernisse der Selbstbewirthschaftung der Capitalien großentheils beruhen. Da die Vermiethbarkeit oder Nichtvermiethbarkeit beſtimmter 1) Dieſe Schranke wird zu gleicher Zeit noch von einer andern Seite
untergraben; die Vermiethbarkeit der Capitalien hebt nämlich, indem ſie deren Ausbreitung in die geeignetſten Hände bringt, in der Regel die ganze fragliche Production und damit das Anſehen derer, welche dieſe be- treiben. Dadurch aber wirkt ſie den Vorurtheilen entgegen, auf welchen die äußeren Hinderniſſe der Selbſtbewirthſchaftung der Capitalien großentheils beruhen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0139" n="127"/> <p>Da die Vermiethbarkeit oder Nichtvermiethbarkeit beſtimmter<lb/> Capitalien zu der Staͤrke des Begehrs nach dem damit herzu-<lb/> ſtellenden Producte, wie andererſeits zu der Schwierigkeit oder<lb/> Unmoͤglichkeit, ſie zu vermehren oder zu erſetzen, in keiner un-<lb/> mittelbaren Beziehung ſteht, ſo iſt auch die Verwandlung der<lb/> Zinsrente aus Miethzinsrente in Unternehmerzinsrente und<lb/> umgekehrt fuͤr deren Hoͤhe von keinem unmittelbaren Einfluß.<lb/> Dagegen machen ſich unter Umſtaͤnden einige indirecte Wirkungen<lb/> dieſer Verwandlung geltend. Wenn naͤmlich auf der einen Seite<lb/> die Seltenheit der fuͤr eine Production verwendeten Capitalien<lb/> blos auf aͤußeren Gruͤnden beruht, d. h., wenn thatſaͤchlich noch<lb/> mehr concurrenzfaͤhige Capitalien vorhanden ſind, die nur durch<lb/> die Verhaͤltniſſe von einer Mitwerbung abgehalten werden, ſo<lb/> iſt eine Geſtaltung der Dinge, welche einen Miethbegehr nach<lb/> den betreffenden Capitalien erzeugt, wohl geeignet, jene aͤußern<lb/> Hinderniſſe zu beſeitigen. Denn ſo weit Sitte und Geſetz hier<lb/> in Betracht kommen, koͤnnen dieſe die Capitalinhaber wohl hin-<lb/> dern, ihre Capitalien ſelbſt auszubeuten, aber in der Regel<lb/> nicht, ſie zu vermiethen, ſo daß mit der Gelegenheit, welche<lb/> ſich hierzu bietet, jene aͤußere Schranke einer vermehrten Con-<lb/> currenz hinwegfaͤllt <note place="foot" n="1)">Dieſe Schranke wird zu gleicher Zeit noch von einer andern Seite<lb/> untergraben; die Vermiethbarkeit der Capitalien hebt nämlich, indem ſie<lb/> deren Ausbreitung in die geeignetſten Hände bringt, in der Regel die<lb/> ganze fragliche Production und damit das Anſehen derer, welche dieſe be-<lb/> treiben. Dadurch aber wirkt ſie den Vorurtheilen entgegen, auf welchen die<lb/> äußeren Hinderniſſe der Selbſtbewirthſchaftung der Capitalien großentheils<lb/> beruhen.</note>. Inſofern aber blos die Unkenntniß des<lb/> zu erlangenden Ertrags die in Frage ſtehenden Capitalien von<lb/> der Mitwerbung abhielt, verſchafft gerade das Zinsangebot der<lb/> Miethbegehrer bald die fehlende Aufklaͤrung. Demnach wuͤrde<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [127/0139]
Da die Vermiethbarkeit oder Nichtvermiethbarkeit beſtimmter
Capitalien zu der Staͤrke des Begehrs nach dem damit herzu-
ſtellenden Producte, wie andererſeits zu der Schwierigkeit oder
Unmoͤglichkeit, ſie zu vermehren oder zu erſetzen, in keiner un-
mittelbaren Beziehung ſteht, ſo iſt auch die Verwandlung der
Zinsrente aus Miethzinsrente in Unternehmerzinsrente und
umgekehrt fuͤr deren Hoͤhe von keinem unmittelbaren Einfluß.
Dagegen machen ſich unter Umſtaͤnden einige indirecte Wirkungen
dieſer Verwandlung geltend. Wenn naͤmlich auf der einen Seite
die Seltenheit der fuͤr eine Production verwendeten Capitalien
blos auf aͤußeren Gruͤnden beruht, d. h., wenn thatſaͤchlich noch
mehr concurrenzfaͤhige Capitalien vorhanden ſind, die nur durch
die Verhaͤltniſſe von einer Mitwerbung abgehalten werden, ſo
iſt eine Geſtaltung der Dinge, welche einen Miethbegehr nach
den betreffenden Capitalien erzeugt, wohl geeignet, jene aͤußern
Hinderniſſe zu beſeitigen. Denn ſo weit Sitte und Geſetz hier
in Betracht kommen, koͤnnen dieſe die Capitalinhaber wohl hin-
dern, ihre Capitalien ſelbſt auszubeuten, aber in der Regel
nicht, ſie zu vermiethen, ſo daß mit der Gelegenheit, welche
ſich hierzu bietet, jene aͤußere Schranke einer vermehrten Con-
currenz hinwegfaͤllt 1). Inſofern aber blos die Unkenntniß des
zu erlangenden Ertrags die in Frage ſtehenden Capitalien von
der Mitwerbung abhielt, verſchafft gerade das Zinsangebot der
Miethbegehrer bald die fehlende Aufklaͤrung. Demnach wuͤrde
1) Dieſe Schranke wird zu gleicher Zeit noch von einer andern Seite
untergraben; die Vermiethbarkeit der Capitalien hebt nämlich, indem ſie
deren Ausbreitung in die geeignetſten Hände bringt, in der Regel die
ganze fragliche Production und damit das Anſehen derer, welche dieſe be-
treiben. Dadurch aber wirkt ſie den Vorurtheilen entgegen, auf welchen die
äußeren Hinderniſſe der Selbſtbewirthſchaftung der Capitalien großentheils
beruhen.
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