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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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die Vermehrung der Grundrente hat. Unmittelbar dagegen wird
durch die Vermiethbarkeit der Capitalien an der etwaigen Rente,
die sie abwerfen, eben so wenig Etwas geändert, wie an dem
Zinse, den sie gewähren, und der Unternehmer bezieht daher
als Ertrag seiner auf die Unternehmung verwendeten Capitalien
nicht mehr und nicht weniger, als wenn er sie vermiethet oder
auch nur die Gelegenheit dazu gehabt hätte.

b) Es kann aber auch nicht die besondere Qualität des
erforderten Capitals, sondern nur dessen Umfang sein, welcher
die Vermehrung der Unternehmer eines Geschäfts beschränkt und
dadurch die Möglichkeit einer Rente gewährt. Auf den niedri-
geren Culturstufen tritt dieß noch nicht hervor; die unentwickelte
Arbeitstheilung, die geringere Verbreitung feinerer Bedürfnisse,
die Schwierigkeit des Absatzes in die Ferne schränken nicht nur
den Bedarf an Capital im Allgemeinen ein, sondern bewirken
auch namentlich, daß nur kleinere Posten gesucht werden. So-
bald sich die Arbeitstheilung entwickelt, die Bedürfnisse in immer
weiteren Kreisen sich verbreiten, der Verkehr sich von lästigen
Fesseln befreit, werden die Unternehmungen auf immer inten-
siveren Betrieb, immer massenhaftere Production hingewiesen und
verlangen deshalb immer mehr und immer größere Capitalien.
Die Zahl derer, welche über so ausgedehnte Capitalkräfte zu
verfügen vermögen, bleibt dann leicht hinter der gesteigerten
Anfrage zurück. Die Folge davon ist entweder, daß gewisse
Producte nur in beschränkter Maße geliefert werden können und
sich dadurch über dem Kostenpreise halten, oder daß neben den
ausgedehntesten und am billigsten producirenden Unternehmungen
noch kleinere, theurer producirende bestehen, die mit ihren Kosten
den Preis des Productes normiren. In beiden Fällen werfen
die Unternehmungen, die mit den größeren Capitalien wirth-
schaften, einen Ertrag ab, der die Auslagen des Unternehmers

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die Vermehrung der Grundrente hat. Unmittelbar dagegen wird
durch die Vermiethbarkeit der Capitalien an der etwaigen Rente,
die ſie abwerfen, eben ſo wenig Etwas geaͤndert, wie an dem
Zinſe, den ſie gewaͤhren, und der Unternehmer bezieht daher
als Ertrag ſeiner auf die Unternehmung verwendeten Capitalien
nicht mehr und nicht weniger, als wenn er ſie vermiethet oder
auch nur die Gelegenheit dazu gehabt haͤtte.

b) Es kann aber auch nicht die beſondere Qualitaͤt des
erforderten Capitals, ſondern nur deſſen Umfang ſein, welcher
die Vermehrung der Unternehmer eines Geſchaͤfts beſchraͤnkt und
dadurch die Moͤglichkeit einer Rente gewaͤhrt. Auf den niedri-
geren Culturſtufen tritt dieß noch nicht hervor; die unentwickelte
Arbeitstheilung, die geringere Verbreitung feinerer Beduͤrfniſſe,
die Schwierigkeit des Abſatzes in die Ferne ſchraͤnken nicht nur
den Bedarf an Capital im Allgemeinen ein, ſondern bewirken
auch namentlich, daß nur kleinere Poſten geſucht werden. So-
bald ſich die Arbeitstheilung entwickelt, die Beduͤrfniſſe in immer
weiteren Kreiſen ſich verbreiten, der Verkehr ſich von laͤſtigen
Feſſeln befreit, werden die Unternehmungen auf immer inten-
ſiveren Betrieb, immer maſſenhaftere Production hingewieſen und
verlangen deshalb immer mehr und immer groͤßere Capitalien.
Die Zahl derer, welche uͤber ſo ausgedehnte Capitalkraͤfte zu
verfuͤgen vermoͤgen, bleibt dann leicht hinter der geſteigerten
Anfrage zuruͤck. Die Folge davon iſt entweder, daß gewiſſe
Producte nur in beſchraͤnkter Maße geliefert werden koͤnnen und
ſich dadurch uͤber dem Koſtenpreiſe halten, oder daß neben den
ausgedehnteſten und am billigſten producirenden Unternehmungen
noch kleinere, theurer producirende beſtehen, die mit ihren Koſten
den Preis des Productes normiren. In beiden Faͤllen werfen
die Unternehmungen, die mit den groͤßeren Capitalien wirth-
ſchaften, einen Ertrag ab, der die Auslagen des Unternehmers

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[129/0141] die Vermehrung der Grundrente hat. Unmittelbar dagegen wird durch die Vermiethbarkeit der Capitalien an der etwaigen Rente, die ſie abwerfen, eben ſo wenig Etwas geaͤndert, wie an dem Zinſe, den ſie gewaͤhren, und der Unternehmer bezieht daher als Ertrag ſeiner auf die Unternehmung verwendeten Capitalien nicht mehr und nicht weniger, als wenn er ſie vermiethet oder auch nur die Gelegenheit dazu gehabt haͤtte. b) Es kann aber auch nicht die beſondere Qualitaͤt des erforderten Capitals, ſondern nur deſſen Umfang ſein, welcher die Vermehrung der Unternehmer eines Geſchaͤfts beſchraͤnkt und dadurch die Moͤglichkeit einer Rente gewaͤhrt. Auf den niedri- geren Culturſtufen tritt dieß noch nicht hervor; die unentwickelte Arbeitstheilung, die geringere Verbreitung feinerer Beduͤrfniſſe, die Schwierigkeit des Abſatzes in die Ferne ſchraͤnken nicht nur den Bedarf an Capital im Allgemeinen ein, ſondern bewirken auch namentlich, daß nur kleinere Poſten geſucht werden. So- bald ſich die Arbeitstheilung entwickelt, die Beduͤrfniſſe in immer weiteren Kreiſen ſich verbreiten, der Verkehr ſich von laͤſtigen Feſſeln befreit, werden die Unternehmungen auf immer inten- ſiveren Betrieb, immer maſſenhaftere Production hingewieſen und verlangen deshalb immer mehr und immer groͤßere Capitalien. Die Zahl derer, welche uͤber ſo ausgedehnte Capitalkraͤfte zu verfuͤgen vermoͤgen, bleibt dann leicht hinter der geſteigerten Anfrage zuruͤck. Die Folge davon iſt entweder, daß gewiſſe Producte nur in beſchraͤnkter Maße geliefert werden koͤnnen und ſich dadurch uͤber dem Koſtenpreiſe halten, oder daß neben den ausgedehnteſten und am billigſten producirenden Unternehmungen noch kleinere, theurer producirende beſtehen, die mit ihren Koſten den Preis des Productes normiren. In beiden Faͤllen werfen die Unternehmungen, die mit den groͤßeren Capitalien wirth- ſchaften, einen Ertrag ab, der die Auslagen des Unternehmers 9

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/141>, abgerufen am 11.12.2024.