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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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ausgeliehen ist, daß folglich eine größere Assecuranz bezahlt
werden muß. Im äußersten Falle kann der Zins, den ein
Capitalist von seinem, an einen Unternehmer ausgeliehenen
Capital empfängt, von demjenigen, den er bei einer Ausleihung
in kleineren Posten empfangen würde, nur um so viel abweichen,
als der Empfänger des Capitals die Annehmlichkeit schätzt, es
aus einer einzigen Hand zu erhalten; jener Ueberschuß aber
kann weit mehr betragen, denn er beruht auf ganz anderen
Ursachen. Der Capitalist, der ein großes Capital ausleiht,
empfängt dafür möglicher Weise verhältnißmäßig etwas mehr
Zins als der kleine Capitalist, weil derjenige, der ein großes
Capital bedarf, weniger Mühe und Sorge hat, wenn er es
auf einmal erhalten kann, als wenn er es aus verschiedenen
Quellen zusammenbringen muß. Der Unternehmer dagegen, der
mit einem größeren Capitale wirthschaftet, zieht einen größern
Ertrag aus seiner Unternehmung, weil die Zahl derjenigen, die
über ein größeres Capital verfügen und deshalb die betreffenden
Producte überhaupt oder mit den geringsten Kosten herstellen
können, im Verhältniß zum Begehr nach den damit herzustellen-
den Producten eine beschränkte ist.

Wenn wir nach den Ursachen dieser Beschränkung fragen,
so scheint es, daß äußere Ursachen der letztern, d. h. solche
Umstände, die einen Theil der Unternehmer trotz der ob-
jectiven Zulässigkeit des Großbetriebes und ihrer subjectiven
Befähigung zu demselben dennoch beim Kleinbetriebe fest-
halten, als durchaus ausnahmsweise Erscheinungen nicht wei-
ter in Betracht zu ziehen sind. Dagegen sind die innern
Gründe der fraglichen Beschränkung doppelter Art. Die Dis-
positionsfähigkeit über ein fremdes Capital beruht nämlich ent-
weder auf eignem Vermögensbesitz oder auf persönlichen Eigen-
schaften. Wenn ich Jemanden ein Capital anvertrauen soll,

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ausgeliehen iſt, daß folglich eine groͤßere Aſſecuranz bezahlt
werden muß. Im aͤußerſten Falle kann der Zins, den ein
Capitaliſt von ſeinem, an einen Unternehmer ausgeliehenen
Capital empfaͤngt, von demjenigen, den er bei einer Ausleihung
in kleineren Poſten empfangen wuͤrde, nur um ſo viel abweichen,
als der Empfaͤnger des Capitals die Annehmlichkeit ſchaͤtzt, es
aus einer einzigen Hand zu erhalten; jener Ueberſchuß aber
kann weit mehr betragen, denn er beruht auf ganz anderen
Urſachen. Der Capitaliſt, der ein großes Capital ausleiht,
empfaͤngt dafuͤr moͤglicher Weiſe verhaͤltnißmaͤßig etwas mehr
Zins als der kleine Capitaliſt, weil derjenige, der ein großes
Capital bedarf, weniger Muͤhe und Sorge hat, wenn er es
auf einmal erhalten kann, als wenn er es aus verſchiedenen
Quellen zuſammenbringen muß. Der Unternehmer dagegen, der
mit einem groͤßeren Capitale wirthſchaftet, zieht einen groͤßern
Ertrag aus ſeiner Unternehmung, weil die Zahl derjenigen, die
uͤber ein groͤßeres Capital verfuͤgen und deshalb die betreffenden
Producte uͤberhaupt oder mit den geringſten Koſten herſtellen
koͤnnen, im Verhaͤltniß zum Begehr nach den damit herzuſtellen-
den Producten eine beſchraͤnkte iſt.

Wenn wir nach den Urſachen dieſer Beſchraͤnkung fragen,
ſo ſcheint es, daß aͤußere Urſachen der letztern, d. h. ſolche
Umſtaͤnde, die einen Theil der Unternehmer trotz der ob-
jectiven Zulaͤſſigkeit des Großbetriebes und ihrer ſubjectiven
Befaͤhigung zu demſelben dennoch beim Kleinbetriebe feſt-
halten, als durchaus ausnahmsweiſe Erſcheinungen nicht wei-
ter in Betracht zu ziehen ſind. Dagegen ſind die innern
Gruͤnde der fraglichen Beſchraͤnkung doppelter Art. Die Dis-
poſitionsfaͤhigkeit uͤber ein fremdes Capital beruht naͤmlich ent-
weder auf eignem Vermoͤgensbeſitz oder auf perſoͤnlichen Eigen-
ſchaften. Wenn ich Jemanden ein Capital anvertrauen ſoll,

9 *
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[131/0143] ausgeliehen iſt, daß folglich eine groͤßere Aſſecuranz bezahlt werden muß. Im aͤußerſten Falle kann der Zins, den ein Capitaliſt von ſeinem, an einen Unternehmer ausgeliehenen Capital empfaͤngt, von demjenigen, den er bei einer Ausleihung in kleineren Poſten empfangen wuͤrde, nur um ſo viel abweichen, als der Empfaͤnger des Capitals die Annehmlichkeit ſchaͤtzt, es aus einer einzigen Hand zu erhalten; jener Ueberſchuß aber kann weit mehr betragen, denn er beruht auf ganz anderen Urſachen. Der Capitaliſt, der ein großes Capital ausleiht, empfaͤngt dafuͤr moͤglicher Weiſe verhaͤltnißmaͤßig etwas mehr Zins als der kleine Capitaliſt, weil derjenige, der ein großes Capital bedarf, weniger Muͤhe und Sorge hat, wenn er es auf einmal erhalten kann, als wenn er es aus verſchiedenen Quellen zuſammenbringen muß. Der Unternehmer dagegen, der mit einem groͤßeren Capitale wirthſchaftet, zieht einen groͤßern Ertrag aus ſeiner Unternehmung, weil die Zahl derjenigen, die uͤber ein groͤßeres Capital verfuͤgen und deshalb die betreffenden Producte uͤberhaupt oder mit den geringſten Koſten herſtellen koͤnnen, im Verhaͤltniß zum Begehr nach den damit herzuſtellen- den Producten eine beſchraͤnkte iſt. Wenn wir nach den Urſachen dieſer Beſchraͤnkung fragen, ſo ſcheint es, daß aͤußere Urſachen der letztern, d. h. ſolche Umſtaͤnde, die einen Theil der Unternehmer trotz der ob- jectiven Zulaͤſſigkeit des Großbetriebes und ihrer ſubjectiven Befaͤhigung zu demſelben dennoch beim Kleinbetriebe feſt- halten, als durchaus ausnahmsweiſe Erſcheinungen nicht wei- ter in Betracht zu ziehen ſind. Dagegen ſind die innern Gruͤnde der fraglichen Beſchraͤnkung doppelter Art. Die Dis- poſitionsfaͤhigkeit uͤber ein fremdes Capital beruht naͤmlich ent- weder auf eignem Vermoͤgensbeſitz oder auf perſoͤnlichen Eigen- ſchaften. Wenn ich Jemanden ein Capital anvertrauen ſoll, 9 *

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/143>, abgerufen am 04.12.2024.