Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.stärkerem Maße vermindert sich die Füglichkeit, ihn in der ge- Die Höhe dieses Theils der Unternehmerrente, die wir ſtaͤrkerem Maße vermindert ſich die Fuͤglichkeit, ihn in der ge- Die Hoͤhe dieſes Theils der Unternehmerrente, die wir <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0145" n="133"/> ſtaͤrkerem Maße vermindert ſich die Fuͤglichkeit, ihn in der ge-<lb/> gebenen Beſchraͤnkung zu benutzen; nur die wirklich hervorragende<lb/> Perſoͤnlichkeit zieht aus der groͤßeren Leichtigkeit, Capital aufzu-<lb/> nehmen, Vortheil. Wenn bei minder entwickelter Cultur die<lb/> Zahl der groͤßeren Unternehmer trotz des in Ausſicht ſtehenden<lb/> hoͤheren Gewinns ſich nicht vermehrt, ſo beruht dieß auf der<lb/> geringen Zahl derjenigen, die im eigenen Vermoͤgensbeſitz eine<lb/> genuͤgende Dispoſitionsfaͤhigkeit haben; wenn das Gleiche unter<lb/> entwickelteren Culturverhaͤltniſſen geſchieht, ſo iſt es zum groͤßten<lb/> Theile eine Folge der Seltenheit ſolcher perſoͤnlicher Eigenſchaften,<lb/> die Credit in dem verlangten Umfange eroͤffnen. Dieſer Theil<lb/> der Rente der Unternehmer und mit ihr der hoͤhere Preis der<lb/> Producte faͤllt dort weg, wenn ſich die wohlhabenden Beſitzer,<lb/> hier, wenn ſich die faͤhigen Perſoͤnlichkeiten vermehren. Was<lb/> nun die Credit verleihenden perſoͤnlichen Eigenſchaften betrifft,<lb/> ſo iſt ſchon bemerkt, daß dieſelben weſentlich doppelter Art ſind,<lb/> naͤmlich Erwerbs- und Wirthſchaftsfaͤhigkeit und Rechtſchaffen-<lb/> heit; hier ſei nur noch auf Eines aufmerkſam gemacht. Man<lb/> koͤnnte glauben, bei hoͤherer Cultur muͤſſe die Bedeutung der<lb/> Rechtſchaffenheit fuͤr den Credit hinter der der Erwerbs- und<lb/> Wirthſchaftsfaͤhigkeit zuruͤcktreten, da die groͤßere Ausbildung des<lb/> Rechtes den Glaͤubiger vor Betruͤgereien ſicher ſtellen muͤſſe.<lb/> Dem iſt jedoch nicht ſo, und nirgends iſt die perſoͤnliche Soliditaͤt<lb/> wichtiger fuͤr den Credit, als auf den hoͤchſten Culturſtufen. Die<lb/> Urſache iſt wohl hauptſaͤchlich darin zu ſuchen, daß die groͤßere<lb/> Complication der Unternehmungen fuͤr nicht Sachverſtaͤndige eine<lb/> genaue Einſicht in dieſelben erſchwert und juriſtiſcher Vorſichts-<lb/> maßregeln ſpottet, ſowie darin, daß der geſteigerte Verkehr ein<lb/> immer coulanteres Verfahren erfordert.</p><lb/> <p>Die Hoͤhe dieſes Theils der Unternehmerrente, die wir<lb/><hi rendition="#g">Großunternehmerrente</hi> nennen koͤnnen, beſtimmt ſich einer-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [133/0145]
ſtaͤrkerem Maße vermindert ſich die Fuͤglichkeit, ihn in der ge-
gebenen Beſchraͤnkung zu benutzen; nur die wirklich hervorragende
Perſoͤnlichkeit zieht aus der groͤßeren Leichtigkeit, Capital aufzu-
nehmen, Vortheil. Wenn bei minder entwickelter Cultur die
Zahl der groͤßeren Unternehmer trotz des in Ausſicht ſtehenden
hoͤheren Gewinns ſich nicht vermehrt, ſo beruht dieß auf der
geringen Zahl derjenigen, die im eigenen Vermoͤgensbeſitz eine
genuͤgende Dispoſitionsfaͤhigkeit haben; wenn das Gleiche unter
entwickelteren Culturverhaͤltniſſen geſchieht, ſo iſt es zum groͤßten
Theile eine Folge der Seltenheit ſolcher perſoͤnlicher Eigenſchaften,
die Credit in dem verlangten Umfange eroͤffnen. Dieſer Theil
der Rente der Unternehmer und mit ihr der hoͤhere Preis der
Producte faͤllt dort weg, wenn ſich die wohlhabenden Beſitzer,
hier, wenn ſich die faͤhigen Perſoͤnlichkeiten vermehren. Was
nun die Credit verleihenden perſoͤnlichen Eigenſchaften betrifft,
ſo iſt ſchon bemerkt, daß dieſelben weſentlich doppelter Art ſind,
naͤmlich Erwerbs- und Wirthſchaftsfaͤhigkeit und Rechtſchaffen-
heit; hier ſei nur noch auf Eines aufmerkſam gemacht. Man
koͤnnte glauben, bei hoͤherer Cultur muͤſſe die Bedeutung der
Rechtſchaffenheit fuͤr den Credit hinter der der Erwerbs- und
Wirthſchaftsfaͤhigkeit zuruͤcktreten, da die groͤßere Ausbildung des
Rechtes den Glaͤubiger vor Betruͤgereien ſicher ſtellen muͤſſe.
Dem iſt jedoch nicht ſo, und nirgends iſt die perſoͤnliche Soliditaͤt
wichtiger fuͤr den Credit, als auf den hoͤchſten Culturſtufen. Die
Urſache iſt wohl hauptſaͤchlich darin zu ſuchen, daß die groͤßere
Complication der Unternehmungen fuͤr nicht Sachverſtaͤndige eine
genaue Einſicht in dieſelben erſchwert und juriſtiſcher Vorſichts-
maßregeln ſpottet, ſowie darin, daß der geſteigerte Verkehr ein
immer coulanteres Verfahren erfordert.
Die Hoͤhe dieſes Theils der Unternehmerrente, die wir
Großunternehmerrente nennen koͤnnen, beſtimmt ſich einer-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |