Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Stetigkeit der Einkaufs- und Miethpreise und die mit der Con- Hiernach sind die Vorschläge zu beurtheilen, welche wohl Stetigkeit der Einkaufs- und Miethpreiſe und die mit der Con- Hiernach ſind die Vorſchlaͤge zu beurtheilen, welche wohl <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0165" n="153"/> Stetigkeit der Einkaufs- und Miethpreiſe und die mit der Con-<lb/> centrirung der Unternehmungen nothwendig verbundene groͤßere<lb/> Oeffentlichkeit ihres Betriebs eine ſchaͤrfere Einſicht in ihre Koſten<lb/> gewaͤhren, waͤhrend zugleich die Berechnung des gewonnenen<lb/> Rohertrags durch die genauer zu bemeſſende Productionsfaͤhig-<lb/> keit und die groͤßere Gewißheit der Verkaufspreiſe erleichtert<lb/> wird. Man darf ſich hierin nicht dadurch irre machen laſſen,<lb/> daß auch auf hoͤher entwickelten Wirthſchaftsſtufen unter dem<lb/> großen Publicum oft fabelhaft irrige Meinungen uͤber den Er-<lb/> trag gewiſſer Unternehmungen verbreitet ſind. Es geht damit,<lb/> wie mit falſchen Geruͤchten anderer Art, die auch nirgends leichter<lb/> und allgemeiner Glauben finden, als bei einer cultivirten, dicht-<lb/> gedraͤngten Bevoͤlkerung. Die Maſſe glaubt eben, ohne zu pruͤ-<lb/> fen; aber auf ihre Meinung kommt es auch gar nicht an, ſon-<lb/> dern auf die Meinung Derjenigen, welche bei der Sache wirklich<lb/> intereſſirt ſind, und dieſe wird natuͤrlich von der Wahrheit um<lb/> ſo weniger abweichen, je mehr die Verhaͤltniſſe Anhaltepunkte<lb/> zur Pruͤfung an die Hand geben. Bei einem oͤkonomiſch ge-<lb/> reiften Volke macht ſich demnach die Unternehmereinbuße mit<lb/> einiger Bedeutung nur noch inſofern geltend, als die von ein-<lb/> zelnen Unternehmern als ſolchen gemachten Erfahrungen, indem<lb/> ſie ein Gemeingut Aller werden, denjenigen, auf deren Koſten<lb/> ſie gemacht worden ſind, keinen entſprechenden Vortheil mehr<lb/> gewaͤhren, und als ferner die den Unternehmungen gegebene groͤ-<lb/> ßere Stabilitaͤt einem unmittelbaren Sichanſchmiegen an das ver-<lb/> minderte Beduͤrfniß hinderlich iſt.</p><lb/> <p>Hiernach ſind die Vorſchlaͤge zu beurtheilen, welche wohl<lb/> gemacht worden ſind, um die Unternehmer gegen etwaige<lb/> Ueberfuͤllungseinbußen ſicher zu ſtellen. Von vornherein iſt<lb/> dabei der Grundſatz feſtzuhalten, daß ſolche Vorſchlaͤge eine<lb/> Beruͤckſichtigung nur dann verdienen, wenn die Ausſicht auf<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [153/0165]
Stetigkeit der Einkaufs- und Miethpreiſe und die mit der Con-
centrirung der Unternehmungen nothwendig verbundene groͤßere
Oeffentlichkeit ihres Betriebs eine ſchaͤrfere Einſicht in ihre Koſten
gewaͤhren, waͤhrend zugleich die Berechnung des gewonnenen
Rohertrags durch die genauer zu bemeſſende Productionsfaͤhig-
keit und die groͤßere Gewißheit der Verkaufspreiſe erleichtert
wird. Man darf ſich hierin nicht dadurch irre machen laſſen,
daß auch auf hoͤher entwickelten Wirthſchaftsſtufen unter dem
großen Publicum oft fabelhaft irrige Meinungen uͤber den Er-
trag gewiſſer Unternehmungen verbreitet ſind. Es geht damit,
wie mit falſchen Geruͤchten anderer Art, die auch nirgends leichter
und allgemeiner Glauben finden, als bei einer cultivirten, dicht-
gedraͤngten Bevoͤlkerung. Die Maſſe glaubt eben, ohne zu pruͤ-
fen; aber auf ihre Meinung kommt es auch gar nicht an, ſon-
dern auf die Meinung Derjenigen, welche bei der Sache wirklich
intereſſirt ſind, und dieſe wird natuͤrlich von der Wahrheit um
ſo weniger abweichen, je mehr die Verhaͤltniſſe Anhaltepunkte
zur Pruͤfung an die Hand geben. Bei einem oͤkonomiſch ge-
reiften Volke macht ſich demnach die Unternehmereinbuße mit
einiger Bedeutung nur noch inſofern geltend, als die von ein-
zelnen Unternehmern als ſolchen gemachten Erfahrungen, indem
ſie ein Gemeingut Aller werden, denjenigen, auf deren Koſten
ſie gemacht worden ſind, keinen entſprechenden Vortheil mehr
gewaͤhren, und als ferner die den Unternehmungen gegebene groͤ-
ßere Stabilitaͤt einem unmittelbaren Sichanſchmiegen an das ver-
minderte Beduͤrfniß hinderlich iſt.
Hiernach ſind die Vorſchlaͤge zu beurtheilen, welche wohl
gemacht worden ſind, um die Unternehmer gegen etwaige
Ueberfuͤllungseinbußen ſicher zu ſtellen. Von vornherein iſt
dabei der Grundſatz feſtzuhalten, daß ſolche Vorſchlaͤge eine
Beruͤckſichtigung nur dann verdienen, wenn die Ausſicht auf
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