Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.einen Erwerb machen; noch später wird eine selbständige Be- 1) Auch wohl den Zuhörern, wenn sie sich nicht zahlreich eingefunden
haben, ein Abendessen anbietet, wie es nach Berlioz's Soirees de l'orchestre, Lißt und Rubini in einer kleinen Stadt Frankreichs machten, als sie trotz ihrer berühmten Namen nur spärliche Zuhörer in ihr Concert gelockt hatten. einen Erwerb machen; noch ſpaͤter wird eine ſelbſtaͤndige Be- 1) Auch wohl den Zuhörern, wenn ſie ſich nicht zahlreich eingefunden
haben, ein Abendeſſen anbietet, wie es nach Berlioz’s Soirées de l’orchestre, Liſzt und Rubini in einer kleinen Stadt Frankreichs machten, als ſie trotz ihrer berühmten Namen nur ſpärliche Zuhörer in ihr Concert gelockt hatten. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0091" n="79"/> einen Erwerb machen; noch ſpaͤter wird eine ſelbſtaͤndige Be-<lb/> ſchaͤftigung daraus, fuͤr welche man ſich beſonders bildet, und<lb/> die ſich fuͤr jede Beſtellung bereit haͤlt; endlich tritt das moderne<lb/> Virtuoſenthum hervor, welches durchaus das Weſen einer voll-<lb/> kommenen Unternehmung hat, nicht mehr auf Beſtellungen war-<lb/> tet, ſondern das Publicum zu ſeinen Leiſtungen heranruft <note place="foot" n="1)">Auch wohl den Zuhörern, wenn ſie ſich nicht zahlreich eingefunden<lb/> haben, ein Abendeſſen anbietet, wie es nach <hi rendition="#aq">Berlioz’s Soirées de l’orchestre,</hi><lb/> Liſzt und Rubini in einer kleinen Stadt Frankreichs machten, als ſie trotz<lb/> ihrer berühmten Namen nur ſpärliche Zuhörer in ihr Concert gelockt hatten.</note>.<lb/> Doch zeigt ſich auch hier ſchließlich, wie bei den Gewerben und<lb/> beim Handel, haͤufig ein Umſchlag, indem Production und Unter-<lb/> nehmung ſich trennt (man denke an die von Barnum und Andern<lb/> in Contract genommenen Saͤngerinnen und Schauſpielerinnen).<lb/> Viele perſoͤnliche Dienſtleiſtungen verharren indeß auch auf den<lb/> fruͤheren Productionsſtadien. Eine ganze Reihe derſelben erhaͤlt<lb/> ihren hauptſaͤchlichſten Werth durch die liebevolle Geſinnung, aus<lb/> der ſie hervorgehen, und iſt daher naturgemaͤß dem Gebiete<lb/> der Hauswirthſchaft zugewieſen; andere kommen zu ſelten vor,<lb/> um den Gegenſtand einer Unternehmung zu bilden, noch andere<lb/> dienen Beduͤrfniſſen, die nicht beliebig erweckt werden koͤnnen,<lb/> wie der Dienſt des Barbiers, des Arztes, des Advocaten, und<lb/> koͤnnen daher keine hoͤhere Form annehmen als die der unvoll-<lb/> kommenen Unternehmung; fuͤr ſolche perſoͤnliche Dienſtleiſtungen,<lb/> nach denen das Beduͤrfniß ein ſtetig wiederkehrendes iſt, ohne<lb/> daß ſie dem Kreiſe der Eigenwirthſchaft zufallen, iſt die Form<lb/> der Uebernehmung die gebraͤuchliche. Hierzu gehoͤren namentlich<lb/> die Dienſte, welche der Staat, die Gemeinde u. ſ. w. nicht un-<lb/> mittelbar von ihren Buͤrgern, ſondern durch beſoldete Beamte<lb/> beſorgen laͤßt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [79/0091]
einen Erwerb machen; noch ſpaͤter wird eine ſelbſtaͤndige Be-
ſchaͤftigung daraus, fuͤr welche man ſich beſonders bildet, und
die ſich fuͤr jede Beſtellung bereit haͤlt; endlich tritt das moderne
Virtuoſenthum hervor, welches durchaus das Weſen einer voll-
kommenen Unternehmung hat, nicht mehr auf Beſtellungen war-
tet, ſondern das Publicum zu ſeinen Leiſtungen heranruft 1).
Doch zeigt ſich auch hier ſchließlich, wie bei den Gewerben und
beim Handel, haͤufig ein Umſchlag, indem Production und Unter-
nehmung ſich trennt (man denke an die von Barnum und Andern
in Contract genommenen Saͤngerinnen und Schauſpielerinnen).
Viele perſoͤnliche Dienſtleiſtungen verharren indeß auch auf den
fruͤheren Productionsſtadien. Eine ganze Reihe derſelben erhaͤlt
ihren hauptſaͤchlichſten Werth durch die liebevolle Geſinnung, aus
der ſie hervorgehen, und iſt daher naturgemaͤß dem Gebiete
der Hauswirthſchaft zugewieſen; andere kommen zu ſelten vor,
um den Gegenſtand einer Unternehmung zu bilden, noch andere
dienen Beduͤrfniſſen, die nicht beliebig erweckt werden koͤnnen,
wie der Dienſt des Barbiers, des Arztes, des Advocaten, und
koͤnnen daher keine hoͤhere Form annehmen als die der unvoll-
kommenen Unternehmung; fuͤr ſolche perſoͤnliche Dienſtleiſtungen,
nach denen das Beduͤrfniß ein ſtetig wiederkehrendes iſt, ohne
daß ſie dem Kreiſe der Eigenwirthſchaft zufallen, iſt die Form
der Uebernehmung die gebraͤuchliche. Hierzu gehoͤren namentlich
die Dienſte, welche der Staat, die Gemeinde u. ſ. w. nicht un-
mittelbar von ihren Buͤrgern, ſondern durch beſoldete Beamte
beſorgen laͤßt.
1) Auch wohl den Zuhörern, wenn ſie ſich nicht zahlreich eingefunden
haben, ein Abendeſſen anbietet, wie es nach Berlioz’s Soirées de l’orchestre,
Liſzt und Rubini in einer kleinen Stadt Frankreichs machten, als ſie trotz
ihrer berühmten Namen nur ſpärliche Zuhörer in ihr Concert gelockt hatten.
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