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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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worden / doch alles ohne Sünde / Hebr. 4. Vnd das alles darumb / damit er vns von solchen Schwachheiten / so vns Menschen oder vnser Menschlichen Natur / der Sünde wegen / auffligen / gnädig erlösete vnd recht frey machete. Was thut aber dieses darzu / daß kein Vnderscheid zwischen Christi vnd vnserer Natur / dem Wesen nach / seyn solle / so doch der Apostel an gemeldten Orten davon gar nicht redet / sondern eben das Widerspiel beweist?

Also gehet auch Augustini Spruch contra Iulian. Arianum: (Totus homo transgrediendo peccauit, & si totus transgrediendo peccauit, totus peccati sui vitio perijt, & c. Si autem totus perijt, totus beneficio Saluatoris indiguit, totum Christus veniendo saluauit, non corpus aut animam, sed corpus & animam, quibus constat totus homo, & quibus peccasse ante videtur, assumsit. Das ist: Der gantze Mensch hat durch seine Vbertrettung gesündiget / vnnd weil er gantz gesündiget / so ist er auch gantz / von wegen seiner Sünde / verdorben / Ist er aber gantz verdorben / so bedarff er auch gantz der Wolthat deß Erlösers / vnd Christus hat jhn durch sein Zukunfft in die Welt vnd Menschwerdung gantz errettet / nicht den Leib oder die Seele / sondern Leib vnd Seele / damit der gantze Mensch gesündiget hatte / angenommen) nicht wider vnser Lehre / sondern bestettigt viel mehr vnser Kirchen Bekändtnüß von diesem Artickel.

Dann wir bekennen / daß der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel gesündiget habe vnnd verdorben sey / doch nicht also / wie das Gegentheil deutet / nemmlich / daß er durch die Sünde also verderbt / daß die Menschliche Natur in ein newe speciem durch solche Verderbung verwandelt / der Gestallt / daß nun kein Vnderscheidt mehr zwischen der Sünde vnd verderbten Natur vbrig. Dann wo das Wörtlein Verderbung in dem Verstande hie solte genommen werden / müste vnwidersprechlich folgen / daß Adam durch die Sünde gantz vertilgt / vnnd ein ander newes vom vorigen vnderschiedenes Wesen vberkommen / welches durchauß falsch vnd vnrecht: Son-

worden / doch alles ohne Sünde / Hebr. 4. Vnd das alles darumb / damit er vns von solchen Schwachheiten / so vns Menschen oder vnser Menschlichen Natur / der Sünde wegẽ / auffligen / gnädig erlösete vnd recht frey machete. Was thut aber dieses darzu / daß kein Vnderscheid zwischen Christi vñ vnserer Natur / dem Wesen nach / seyn solle / so doch der Apostel an gemeldten Orten davon gar nicht redet / sondern eben das Widerspiel beweist?

Also gehet auch Augustini Spruch contra Iulian. Arianum: (Totus homo transgrediendo peccauit, & si totus transgrediendo peccauit, totus peccati sui vitio perijt, & c. Si autem totus perijt, totus beneficio Saluatoris indiguit, totum Christus veniendo saluauit, non corpus aut animam, sed corpus & animam, quibus constat totus homo, & quibus peccasse ante videtur, assumsit. Das ist: Der gantze Mensch hat durch seine Vbertrettung gesündiget / vnnd weil er gantz gesündiget / so ist er auch gantz / von wegen seiner Sünde / verdorben / Ist er aber gantz verdorben / so bedarff er auch gantz der Wolthat deß Erlösers / vnd Christus hat jhn durch sein Zukunfft in die Welt vnd Menschwerdung gantz errettet / nicht den Leib oder die Seele / sondern Leib vnd Seele / damit der gantze Mensch gesündiget hatte / angenommen) nicht wider vnser Lehre / sondern bestettigt viel mehr vnser Kirchen Bekändtnüß von diesem Artickel.

Dann wir bekennen / daß der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel gesündiget habe vnnd verdorben sey / doch nicht also / wie das Gegentheil deutet / nem̃lich / daß er durch die Sünde also verderbt / daß die Menschliche Natur in ein newe speciem durch solche Verderbung verwandelt / der Gestallt / daß nun kein Vnderscheidt mehr zwischen der Sünde vnd verderbten Natur vbrig. Dann wo das Wörtlein Verderbung in dem Verstande hie solte genom̃en werden / müste vnwidersprechlich folgen / daß Adam durch die Sünde gantz vertilgt / vnnd ein ander newes vom vorigen vnderschiedenes Wesen vberkommen / welches durchauß falsch vnd vnrecht: Son-

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[45/0101] worden / doch alles ohne Sünde / Hebr. 4. Vnd das alles darumb / damit er vns von solchen Schwachheiten / so vns Menschen oder vnser Menschlichen Natur / der Sünde wegẽ / auffligen / gnädig erlösete vnd recht frey machete. Was thut aber dieses darzu / daß kein Vnderscheid zwischen Christi vñ vnserer Natur / dem Wesen nach / seyn solle / so doch der Apostel an gemeldten Orten davon gar nicht redet / sondern eben das Widerspiel beweist? Also gehet auch Augustini Spruch contra Iulian. Arianum: (Totus homo transgrediendo peccauit, & si totus transgrediendo peccauit, totus peccati sui vitio perijt, & c. Si autem totus perijt, totus beneficio Saluatoris indiguit, totum Christus veniendo saluauit, non corpus aut animam, sed corpus & animam, quibus constat totus homo, & quibus peccasse ante videtur, assumsit. Das ist: Der gantze Mensch hat durch seine Vbertrettung gesündiget / vnnd weil er gantz gesündiget / so ist er auch gantz / von wegen seiner Sünde / verdorben / Ist er aber gantz verdorben / so bedarff er auch gantz der Wolthat deß Erlösers / vnd Christus hat jhn durch sein Zukunfft in die Welt vnd Menschwerdung gantz errettet / nicht den Leib oder die Seele / sondern Leib vnd Seele / damit der gantze Mensch gesündiget hatte / angenommen) nicht wider vnser Lehre / sondern bestettigt viel mehr vnser Kirchen Bekändtnüß von diesem Artickel. Dann wir bekennen / daß der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel gesündiget habe vnnd verdorben sey / doch nicht also / wie das Gegentheil deutet / nem̃lich / daß er durch die Sünde also verderbt / daß die Menschliche Natur in ein newe speciem durch solche Verderbung verwandelt / der Gestallt / daß nun kein Vnderscheidt mehr zwischen der Sünde vnd verderbten Natur vbrig. Dann wo das Wörtlein Verderbung in dem Verstande hie solte genom̃en werden / müste vnwidersprechlich folgen / daß Adam durch die Sünde gantz vertilgt / vnnd ein ander newes vom vorigen vnderschiedenes Wesen vberkommen / welches durchauß falsch vnd vnrecht: Son-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/101>, abgerufen am 21.11.2024.