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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Das ist ein öffentlich Bekändtnüß / daß er ein Hertz habe / das vnrein / das ist / dem Gesetz nicht gemeß / sondern zu wider ist / etc. Nuhn begeret Dauid / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / also daß es nicht mehr vnrein sey / das ist / daß jhme diese Vnreinigkeit auß Gnaden vergeben vnd verzeihen werde / etc. Dann da vnderscheidet D. Lutherus außdrücklich / daß Dauid bekenne / daß er ein Hertz habe / das aber vnrein vnnd dem Gesetz zu wider sey / vnnd bittet / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / das ist / daß diese Vnreinigkeit jhme auß Gnaden vergeben vnd abgethan werde.

Das Gegentheil streitet / Dauid bete vmb wesentliche Schaffung oder Enderung deß Hertzens in ein wesentlich new Hertz / will auch haben / daß dieses D. Lutheri Meynung sey. Der Christliche Leser sihet aber für sich selbst / daß solches eine falsche zugenöhtigte vnnd auffgedrungene Deutung sey. Fragstu / was da heisse ein new Hertz schaffen. Antwortet D. Lutherus mit Dauids Worten / es heisse so viel / als die Vnreinigkeit der Sünde / die im Hertzen ist / vnnd derwegen es auch vnrein ist vnd heisset / damit es nicht mehr vnrein sey / auß Gnaden vergeben. Da kan ja menniglich greiffen / daß Lutherus Dauids seine Wort nicht in deß Gegentheils Verstandt / von Erschaffung eines neuwen Hertzens nach dem Wesen selbst / sondern nuhr nach der Reinigkeit gebraucht habe.

Eben das bestättiget auch das Hebreische Wort Chiddesch / quod restaurare significat, das da heist etwas zu recht bringen / wie es auch D. Lutherus Psal. 51. erkläret. Nun ists aber vnleugbar / daß das Hertz zu recht bringen / vnd dem Wesen nach ein anders newes Hertz erschaffen / so weit von einander vnderschieden sindt / als der Auffgang vom Nidergang.

Solches geben auch die Wörtlein (in mir / gib mir) welche vnverneinlich Dauids sein Hertz / nach dem Wesen / vnnd

Das ist ein öffentlich Bekändtnüß / daß er ein Hertz habe / das vnrein / das ist / dem Gesetz nicht gemeß / sondern zu wider ist / etc. Nuhn begeret Dauid / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / also daß es nicht mehr vnrein sey / das ist / daß jhme diese Vnreinigkeit auß Gnaden vergeben vnd verzeihen werde / etc. Dann da vnderscheidet D. Lutherus außdrücklich / daß Dauid bekenne / daß er ein Hertz habe / das aber vnrein vnnd dem Gesetz zu wider sey / vnnd bittet / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / das ist / daß diese Vnreinigkeit jhme auß Gnaden vergeben vnd abgethan werde.

Das Gegentheil streitet / Dauid bete vmb wesentliche Schaffung oder Enderung deß Hertzens in ein wesentlich new Hertz / will auch haben / daß dieses D. Lutheri Meynung sey. Der Christliche Leser sihet aber für sich selbst / daß solches eine falsche zugenöhtigte vnnd auffgedrungene Deutung sey. Fragstu / was da heisse ein new Hertz schaffen. Antwortet D. Lutherus mit Dauids Worten / es heisse so viel / als die Vnreinigkeit der Sünde / die im Hertzen ist / vnnd derwegen es auch vnrein ist vnd heisset / damit es nicht mehr vnrein sey / auß Gnaden vergeben. Da kan ja menniglich greiffen / daß Lutherus Dauids seine Wort nicht in deß Gegentheils Verstandt / von Erschaffung eines neuwen Hertzens nach dem Wesen selbst / sondern nuhr nach der Reinigkeit gebraucht habe.

Eben das bestättiget auch das Hebreische Wort Chiddesch / quod restaurare significat, das da heist etwas zu recht bringen / wie es auch D. Lutherus Psal. 51. erkläret. Nun ists aber vnleugbar / daß das Hertz zu recht bringen / vnd dem Wesen nach ein anders newes Hertz erschaffen / so weit von einander vnderschieden sindt / als der Auffgang vom Nidergang.

Solches geben auch die Wörtlein (in mir / gib mir) welche vnverneinlich Dauids sein Hertz / nach dem Wesen / vnnd

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[52/0115] Das ist ein öffentlich Bekändtnüß / daß er ein Hertz habe / das vnrein / das ist / dem Gesetz nicht gemeß / sondern zu wider ist / etc. Nuhn begeret Dauid / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / also daß es nicht mehr vnrein sey / das ist / daß jhme diese Vnreinigkeit auß Gnaden vergeben vnd verzeihen werde / etc. Dann da vnderscheidet D. Lutherus außdrücklich / daß Dauid bekenne / daß er ein Hertz habe / das aber vnrein vnnd dem Gesetz zu wider sey / vnnd bittet / daß solch sein Hertz verändert vnd new geschaffen werde / das ist / daß diese Vnreinigkeit jhme auß Gnaden vergeben vnd abgethan werde. Das Gegentheil streitet / Dauid bete vmb wesentliche Schaffung oder Enderung deß Hertzens in ein wesentlich new Hertz / will auch haben / daß dieses D. Lutheri Meynung sey. Der Christliche Leser sihet aber für sich selbst / daß solches eine falsche zugenöhtigte vnnd auffgedrungene Deutung sey. Fragstu / was da heisse ein new Hertz schaffen. Antwortet D. Lutherus mit Dauids Worten / es heisse so viel / als die Vnreinigkeit der Sünde / die im Hertzen ist / vnnd derwegen es auch vnrein ist vnd heisset / damit es nicht mehr vnrein sey / auß Gnaden vergeben. Da kan ja menniglich greiffen / daß Lutherus Dauids seine Wort nicht in deß Gegentheils Verstandt / von Erschaffung eines neuwen Hertzens nach dem Wesen selbst / sondern nuhr nach der Reinigkeit gebraucht habe. Eben das bestättiget auch das Hebreische Wort Chiddesch / quod restaurare significat, das da heist etwas zu recht bringen / wie es auch D. Lutherus Psal. 51. erkläret. Nun ists aber vnleugbar / daß das Hertz zu recht bringen / vnd dem Wesen nach ein anders newes Hertz erschaffen / so weit von einander vnderschieden sindt / als der Auffgang vom Nidergang. Solches geben auch die Wörtlein (in mir / gib mir) welche vnverneinlich Dauids sein Hertz / nach dem Wesen / vnnd

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/115>, abgerufen am 21.11.2024.