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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Dann eben das Pronomen (Vos oder jhr) hell vnd klar den Vnderscheidt zwischen der verderbten vnnd durch die Sünde zum guten erstorbenen Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst anzeigt. Ihr (spricht er) seidt oder werdet selig. Warvon dann? Freylich von der Sünde. Matth. 1. So muß ja ein anders die Sünde seyn / darvon wir selig werden / vnnd wir Menschen / so die Seligkeit durch den Glauben an Christum auß Gnaden erlangen.

J. ij. fa. 1.

Spricht das Gegentheil / es sey wol für der Vernunfft eine ärgerliche Rede: Gott ist der Sünden gnädig / etc. Wir sagen aber dargegen / daß diese Rede dem Glauben ärgerlich vnd für sich selbst Gotteslästerlich sey / dieweil sie in Gottes Wort nicht alleine keinen Grundt hat / sondern dasselbige auch schändtlich verkehret vnnd in einander menget / da doch das Wort außtrücklich vnderscheidet.

Alle Sprüche von der Rechtfertigung deß armen Sünders für Gott / welche das Gegentheil hie mit Hauffen eynführet / als Rom. 3. Wir sindt allzumal Sünder / etc. werden aber auß Gnaden gerecht. Rom. 4. Gott macht die Gottlosen gerecht. Rom. 5. Wir sindt Gottversönet. Wir werden für dem Zorn behalten / vnd was dergleichen mehr sind / streiten klar wider deß Gegentheils Lästerung. Wir werden gerecht / spricht der Apostel / nicht die Erbsünde selbst. Den Gottlosen macht Gott gerecht / aber die Gottlosigkeit vnd Sünde selbst nicht. Wir sindt Gott versönet / aber nicht die Erbsünde. Wir werden behalten für dem Zorn / aber nicht die Erbsünde selbst.

K. iij. fa. 2.

Disputiert das Gegentheil von dem Spruch Johan. Cap. 3. Darzu ist erschienen der Son Gottes / daß er die Werck deß Teuffels zerstöre / gibt vns schuldt / als lehreten wir in dem vnrecht / da wir die Erbsünde ein Teuffels Gifft heissen / oder / das eben so viel ist / mit einem schrecklichen Gifft vergleichen / dardurch Menschliche Natur vnd Wesen zu Grunde verderbt sey Vergisset aber vn-

Dann eben das Pronomen (Vos oder jhr) hell vnd klar den Vnderscheidt zwischen der verderbten vnnd durch die Sünde zum guten erstorbenen Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst anzeigt. Ihr (spricht er) seidt oder werdet selig. Warvon dann? Freylich von der Sünde. Matth. 1. So muß ja ein anders die Sünde seyn / darvon wir selig werden / vnnd wir Menschen / so die Seligkeit durch den Glauben an Christum auß Gnaden erlangen.

J. ij. fa. 1.

Spricht das Gegentheil / es sey wol für der Vernunfft eine ärgerliche Rede: Gott ist der Sünden gnädig / etc. Wir sagen aber dargegen / daß diese Rede dem Glauben ärgerlich vnd für sich selbst Gotteslästerlich sey / dieweil sie in Gottes Wort nicht alleine keinen Grundt hat / sondern dasselbige auch schändtlich verkehret vnnd in einander menget / da doch das Wort außtrücklich vnderscheidet.

Alle Sprüche von der Rechtfertigung deß armen Sünders für Gott / welche das Gegentheil hie mit Hauffen eynführet / als Rom. 3. Wir sindt allzumal Sünder / etc. werden aber auß Gnaden gerecht. Rom. 4. Gott macht die Gottlosen gerecht. Rom. 5. Wir sindt Gottversönet. Wir werden für dem Zorn behalten / vnd was dergleichen mehr sind / streiten klar wider deß Gegentheils Lästerung. Wir werden gerecht / spricht der Apostel / nicht die Erbsünde selbst. Den Gottlosen macht Gott gerecht / aber die Gottlosigkeit vnd Sünde selbst nicht. Wir sindt Gott versönet / aber nicht die Erbsünde. Wir werden behalten für dem Zorn / aber nicht die Erbsünde selbst.

K. iij. fa. 2.

Disputiert das Gegentheil von dem Spruch Johan. Cap. 3. Darzu ist erschienen der Son Gottes / daß er die Werck deß Teuffels zerstöre / gibt vns schuldt / als lehreten wir in dem vnrecht / da wir die Erbsünde ein Teuffels Gifft heissen / oder / das eben so viel ist / mit einem schrecklichen Gifft vergleichen / dardurch Menschliche Natur vnd Wesen zu Grunde verderbt sey Vergisset aber vn-

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[0132] Dann eben das Pronomen (Vos oder jhr) hell vnd klar den Vnderscheidt zwischen der verderbten vnnd durch die Sünde zum guten erstorbenen Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst anzeigt. Ihr (spricht er) seidt oder werdet selig. Warvon dann? Freylich von der Sünde. Matth. 1. So muß ja ein anders die Sünde seyn / darvon wir selig werden / vnnd wir Menschen / so die Seligkeit durch den Glauben an Christum auß Gnaden erlangen. Spricht das Gegentheil / es sey wol für der Vernunfft eine ärgerliche Rede: Gott ist der Sünden gnädig / etc. Wir sagen aber dargegen / daß diese Rede dem Glauben ärgerlich vnd für sich selbst Gotteslästerlich sey / dieweil sie in Gottes Wort nicht alleine keinen Grundt hat / sondern dasselbige auch schändtlich verkehret vnnd in einander menget / da doch das Wort außtrücklich vnderscheidet. Alle Sprüche von der Rechtfertigung deß armen Sünders für Gott / welche das Gegentheil hie mit Hauffen eynführet / als Rom. 3. Wir sindt allzumal Sünder / etc. werden aber auß Gnaden gerecht. Rom. 4. Gott macht die Gottlosen gerecht. Rom. 5. Wir sindt Gottversönet. Wir werden für dem Zorn behalten / vnd was dergleichen mehr sind / streiten klar wider deß Gegentheils Lästerung. Wir werden gerecht / spricht der Apostel / nicht die Erbsünde selbst. Den Gottlosen macht Gott gerecht / aber die Gottlosigkeit vnd Sünde selbst nicht. Wir sindt Gott versönet / aber nicht die Erbsünde. Wir werden behalten für dem Zorn / aber nicht die Erbsünde selbst. Disputiert das Gegentheil von dem Spruch Johan. Cap. 3. Darzu ist erschienen der Son Gottes / daß er die Werck deß Teuffels zerstöre / gibt vns schuldt / als lehreten wir in dem vnrecht / da wir die Erbsünde ein Teuffels Gifft heissen / oder / das eben so viel ist / mit einem schrecklichen Gifft vergleichen / dardurch Menschliche Natur vnd Wesen zu Grunde verderbt sey Vergisset aber vn-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/132>, abgerufen am 21.11.2024.