Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphorice oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen.

Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden.

Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphoricè oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen.

Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden.

Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0135" n="62"/>
        <p>Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die                      Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen /                      geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die                      Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten                      Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphoricè oder                      Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen.</p>
        <p>Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd                      gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der                      ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde                      nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also                      sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft /                      welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino /                      zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments /                      halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff                      keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser                      schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden                      werden.</p>
        <p>Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die                      wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß                      Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die                      Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht                      / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche                      wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß                      Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder                      nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder                      wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott                      zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[62/0135] Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphoricè oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen. Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden. Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/135
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/135>, abgerufen am 21.11.2024.