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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Da mans auch gleich vom gantzen Menschen verstehen will / so ferrn er nicht newgeboren durch den Heiligen Geist / so muß doch dieser Vnderscheidt darbey behalten werden / daß es alsdann zweyerley begreifft / nemmlich / die verderbte Menschliche Natur vnd die Verderbung in derselben / welche dem Menschen in der Tauff auß Gnaden vmb Christi willen soll vergeben werden / vnd derer gäntzliche Außtilgung auch in der heiligen Tauffe angefangen wirdt / aber erst im künfftigen Leben vollkömmlich vollnzogen.

Daß auß dem Tauff Büchlein D. Lutheri eitiert wirdt / die Tauffe sey eine reichliche Abwaschung aller Sünden / ist recht vnd wahr / daß aber darauß mit Warheit solte können geschlossen werden: Ergo, so wirdt die Erbsünde von allen Sünden reichlich abgewaschen / etc. verstehet sich selbst / daß es ein vnkräfftiger Schluß sey / der keinen Grundt hat vberal.

Summarum / Das Gegentheil glossiere die Rede: Die Erbsünde wirdt im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft / geheiliget vnd selig gemacht / etc. wie es wölle / so bleibet sie einen Weg als den andern eine erschreckliche Gotteslästerung vnnd Verkehrung aller Sprüche der Schrifft / so von der heiligen Tauffe reden / oder den Menschen täuffen heissen.

Weder die heilige Schrifft / noch Lutherus lehren oder sagen / daß die Erbsünde selbst im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft vnd selig werde / vnd wirdt sich das Gegentheil damit nicht weiß brennen / daß man in der Kirchen viel Wörter braucht / welche in der Schrifft nicht also außdrücklich stehen / als dz Wörtlein [fremdsprachliches Material], eines Wesens / etc. vnd dergleichen. Dann dieselben haben Grundt in der Schrifft / vnd können gewaltig darauß genommen werden. Aber diese Rede: Daß die Erbsünde im Namen der heiligen Dreyfältigkeit solle getaufft vnd selig werden / hat nicht alleine keinen Grundt in heiliger Schrifft: sondern ist auch derselben stracks zu wider / als bißhero augenscheinlich vnnd gründtlich erwiesen ist. Derwegen alle fromme Hertzen solche Rede / als eine

Da mans auch gleich vom gantzen Menschen verstehen will / so ferrn er nicht newgeboren durch den Heiligen Geist / so muß doch dieser Vnderscheidt darbey behalten werden / daß es alsdann zweyerley begreifft / nem̃lich / die verderbte Menschliche Natur vnd die Verderbung in derselben / welche dem Menschen in der Tauff auß Gnaden vmb Christi willen soll vergeben werden / vnd derer gäntzliche Außtilgung auch in der heiligen Tauffe angefangen wirdt / aber erst im künfftigen Leben vollköm̃lich vollnzogen.

Daß auß dem Tauff Büchlein D. Lutheri eitiert wirdt / die Tauffe sey eine reichliche Abwaschung aller Sünden / ist recht vnd wahr / daß aber darauß mit Warheit solte können geschlossen werden: Ergo, so wirdt die Erbsünde von allen Sünden reichlich abgewaschen / etc. verstehet sich selbst / daß es ein vnkräfftiger Schluß sey / der keinen Grundt hat vberal.

Summarum / Das Gegentheil glossiere die Rede: Die Erbsünde wirdt im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft / geheiliget vnd selig gemacht / etc. wie es wölle / so bleibet sie einen Weg als den andern eine erschreckliche Gotteslästerung vnnd Verkehrung aller Sprüche der Schrifft / so von der heiligen Tauffe reden / oder den Menschen täuffen heissen.

Weder die heilige Schrifft / noch Lutherus lehren oder sagen / daß die Erbsünde selbst im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft vnd selig werde / vnd wirdt sich das Gegentheil damit nicht weiß brennen / daß man in der Kirchen viel Wörter braucht / welche in der Schrifft nicht also außdrücklich stehen / als dz Wörtlein [fremdsprachliches Material], eines Wesens / etc. vnd dergleichen. Dann dieselben haben Grundt in der Schrifft / vnd können gewaltig darauß genommen werden. Aber diese Rede: Daß die Erbsünde im Namen der heiligen Dreyfältigkeit solle getaufft vnd selig werden / hat nicht alleine keinen Grundt in heiliger Schrifft: sondern ist auch derselben stracks zu wider / als bißhero augenscheinlich vnnd gründtlich erwiesen ist. Derwegen alle fromme Hertzen solche Rede / als eine

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[0148] Da mans auch gleich vom gantzen Menschen verstehen will / so ferrn er nicht newgeboren durch den Heiligen Geist / so muß doch dieser Vnderscheidt darbey behalten werden / daß es alsdann zweyerley begreifft / nem̃lich / die verderbte Menschliche Natur vnd die Verderbung in derselben / welche dem Menschen in der Tauff auß Gnaden vmb Christi willen soll vergeben werden / vnd derer gäntzliche Außtilgung auch in der heiligen Tauffe angefangen wirdt / aber erst im künfftigen Leben vollköm̃lich vollnzogen. Daß auß dem Tauff Büchlein D. Lutheri eitiert wirdt / die Tauffe sey eine reichliche Abwaschung aller Sünden / ist recht vnd wahr / daß aber darauß mit Warheit solte können geschlossen werden: Ergo, so wirdt die Erbsünde von allen Sünden reichlich abgewaschen / etc. verstehet sich selbst / daß es ein vnkräfftiger Schluß sey / der keinen Grundt hat vberal. Summarum / Das Gegentheil glossiere die Rede: Die Erbsünde wirdt im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft / geheiliget vnd selig gemacht / etc. wie es wölle / so bleibet sie einen Weg als den andern eine erschreckliche Gotteslästerung vnnd Verkehrung aller Sprüche der Schrifft / so von der heiligen Tauffe reden / oder den Menschen täuffen heissen. Weder die heilige Schrifft / noch Lutherus lehren oder sagen / daß die Erbsünde selbst im Namen der heiligen Dreyfältigkeit getaufft vnd selig werde / vnd wirdt sich das Gegentheil damit nicht weiß brennen / daß man in der Kirchen viel Wörter braucht / welche in der Schrifft nicht also außdrücklich stehen / als dz Wörtlein _ , eines Wesens / etc. vnd dergleichen. Dann dieselben haben Grundt in der Schrifft / vnd können gewaltig darauß genommen werden. Aber diese Rede: Daß die Erbsünde im Namen der heiligen Dreyfältigkeit solle getaufft vnd selig werden / hat nicht alleine keinen Grundt in heiliger Schrifft: sondern ist auch derselben stracks zu wider / als bißhero augenscheinlich vnnd gründtlich erwiesen ist. Derwegen alle fromme Hertzen solche Rede / als eine

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/148>, abgerufen am 21.11.2024.