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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Der I. Punct.
Geweiß / daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt oder Wille sey / wie das Gegentheil fürgibt / Vnd Widerlegung der Gründe / damit es seine jrrige Meynung bestettigen will.

DAs Christlich Concordi Buch thut recht vnd wol daran / daß es stracks vnnd rundt herauß verneint / daß die Erbsünde / eygentlich zu reden / deß Menschen verderbte Natur / Substantz oder Wesen / Leib vnd vernünfftige Seele selbst sey / etc. was auch das Gegentheil darwider schreibet / dichtet vnd schreyet. Dann solches lehret die gantze heilige Schrifft /Irenaeus in exam. B. iij. fac. 2. der wir dißfalls billich folgen / als Ro. 3. Sie sind allzumal Sünder / vnd mangeln deß Ruhms / den sie an Gott haben sollen. Da der Apostel nicht spricht: Wir sind allzumal die Erbsünde selbst / sondern / wir sindt Sünder. Nennet auch die Erbsünde einen Mangel / vnd nicht die Natur oder Wesen deß Menschen selbst. So sind ja Sünde vnd Mangel keine Substantz oder Wesen nicht: son dern Defectus oder Schaden / dadurch das Wesen deß Menschen grewlich verderbt ist. Da auch gleich das Wort Sünde vnd Mangel also erkläret werden / daß die Erbsünde eine gegenwertige Boßheit im Menschen sey / vnnd nicht allein ein Mangel oder Darbung / dannoch folget darauß nicht / daß sie das Wesen deß Menschen selbst

Der I. Punct.
Geweiß / daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt oder Wille sey / wie das Gegentheil fürgibt / Vnd Widerlegung der Gründe / damit es seine jrrige Meynung bestettigen will.

DAs Christlich Concordi Buch thut recht vnd wol daran / daß es stracks vnnd rundt herauß verneint / daß die Erbsünde / eygentlich zu reden / deß Menschen verderbte Natur / Substantz oder Wesen / Leib vñ vernünfftige Seele selbst sey / etc. was auch das Gegentheil darwider schreibet / dichtet vnd schreyet. Dañ solches lehret die gantze heilige Schrifft /Irenaeus in exam. B. iij. fac. 2. der wir dißfalls billich folgẽ / als Ro. 3. Sie sind allzumal Sünder / vnd mangeln deß Ruhms / den sie an Gott habẽ sollen. Da der Apostel nicht spricht: Wir sind allzumal die Erbsünde selbst / sondern / wir sindt Sünder. Nennet auch die Erbsünde einen Mangel / vnd nicht die Natur oder Wesen deß Menschen selbst. So sind ja Sünde vnd Mangel keine Substantz oder Wesen nicht: son dern Defectus oder Schaden / dadurch das Wesen deß Menschen grewlich verderbt ist. Da auch gleich das Wort Sünde vnd Mangel also erkläret werden / daß die Erbsünde eine gegenwertige Boßheit im Menschen sey / vnnd nicht allein ein Mangel oder Darbung / dannoch folget darauß nicht / daß sie das Wesen deß Menschen selbst

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[2/0015] Der I. Punct. Geweiß / daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt oder Wille sey / wie das Gegentheil fürgibt / Vnd Widerlegung der Gründe / damit es seine jrrige Meynung bestettigen will. DAs Christlich Concordi Buch thut recht vnd wol daran / daß es stracks vnnd rundt herauß verneint / daß die Erbsünde / eygentlich zu reden / deß Menschen verderbte Natur / Substantz oder Wesen / Leib vñ vernünfftige Seele selbst sey / etc. was auch das Gegentheil darwider schreibet / dichtet vnd schreyet. Dañ solches lehret die gantze heilige Schrifft / der wir dißfalls billich folgẽ / als Ro. 3. Sie sind allzumal Sünder / vnd mangeln deß Ruhms / den sie an Gott habẽ sollen. Da der Apostel nicht spricht: Wir sind allzumal die Erbsünde selbst / sondern / wir sindt Sünder. Nennet auch die Erbsünde einen Mangel / vnd nicht die Natur oder Wesen deß Menschen selbst. So sind ja Sünde vnd Mangel keine Substantz oder Wesen nicht: son dern Defectus oder Schaden / dadurch das Wesen deß Menschen grewlich verderbt ist. Da auch gleich das Wort Sünde vnd Mangel also erkläret werden / daß die Erbsünde eine gegenwertige Boßheit im Menschen sey / vnnd nicht allein ein Mangel oder Darbung / dannoch folget darauß nicht / daß sie das Wesen deß Menschen selbst Irenaeus in exam. B. iij. fac. 2.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/15>, abgerufen am 21.11.2024.