Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen.

Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.

Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.

I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen.

Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.

Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.

I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0152"/>
Widergeburt / auß dem                      principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die                      Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc.                      gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new                      geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig                      zu erholen.</p>
        <p>Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung                      der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen /                      das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc.                      bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur                      von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden.                      Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen                      vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht                      zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es                      wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel                      solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten                      nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß                      ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were                      aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.</p>
        <p>Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem                      vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur                      vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.</p>
        <p>I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider /                      etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem                      Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die                      verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt                      / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0152] Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen. Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc. Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß. I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/152
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/152>, abgerufen am 24.11.2024.