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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen.

Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.

Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.

I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen.

Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.

Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.

I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

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[0152] Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen. Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc. Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß. I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/152>, abgerufen am 19.05.2024.