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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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VIII. Lästert es gleicher Gestallt auch den Artickel von der Heiligung / in dem es wider alle Schrifft lehret / daß die Erbsünde selbst getaufft / geheiliget / gereiniget / widergeboren vnd selig gemacht werde. Dann ja die Schrifft außdrücklich sagt / daß wir Menschen getaufft werden zur Vergebung der Sünden / vnnd nicht / daß die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft werde / Johan. 3. Matth. 28. Marci 16. Actor. 2. etc. Welches doch seyn müste / wann zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde gar kein Vnderscheidt were.

IX. Verkehret es auch schändtlich den hohen Artickel von der Rechtfertigung / in dem es diesen falschen Wahn treibet / die Erbsünde selbst werde gerechtfertiget vnd zu Gnaden vmb Christi willen angenommen / so doch Roman. 3. die Schrifft deutlich sagt: Wir: Das ist / wir Menschen werden gerecht auß Gnaden / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / Rom. 5. Wir werden durch jhn behalten für dem Zorn Gottes. Item / Wir sind Gott versünet durch den Todt seines Sohns / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / durch eines Gehorsam werden viel gerechten / Welches sich gar mit deß Gegentheils Schwarmb / daß die Erbsünde selbst solt gerechtfertiget werden / nicht reymet. Die Menschen / spricht Paulus / werden durch Christi Gehorsam gerecht vnnd erlediget von der Sünde / vnd nit die Erbsünde selbst. Aber es bedarff in solchem hellen Liecht der Warheit bey rechtverständigen nicht viel Wort.

X. Dichtet es wider Gottes Wort / daß die Widergeburt bedeute eine wesentliche Veränderung der Natur in ein Wesen alterius speciei, oder ein ander Wesen / das vom vorigen vnderscheiden sey. Darvon es auch nicht einen Spruch der Schrifft / recht angezogen / fürbringen kan.

XI. Kollert es daher / daß in der Aufferstehung deß Menschen Natur wesentlich in eine andere newe Natur / new Leib vnd Seele verwandelt werde / welches auch ein lauter Vnwarheit ist / wie kurtz zuvor dargethan. Item / Es schwärmet / daß die Erbsünde selbst

VIII. Lästert es gleicher Gestallt auch den Artickel von der Heiligung / in dem es wider alle Schrifft lehret / daß die Erbsünde selbst getaufft / geheiliget / gereiniget / widergeboren vñ selig gemacht werde. Dann ja die Schrifft außdrücklich sagt / daß wir Menschen getaufft werden zur Vergebung der Sünden / vnnd nicht / daß die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft werde / Johan. 3. Matth. 28. Marci 16. Actor. 2. etc. Welches doch seyn müste / wann zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde gar kein Vnderscheidt were.

IX. Verkehret es auch schändtlich den hohen Artickel von der Rechtfertigung / in dem es diesen falschen Wahn treibet / die Erbsünde selbst werde gerechtfertiget vnd zu Gnaden vmb Christi willen angenommen / so doch Roman. 3. die Schrifft deutlich sagt: Wir: Das ist / wir Menschen werden gerecht auß Gnaden / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / Rom. 5. Wir werden durch jhn behalten für dem Zorn Gottes. Item / Wir sind Gott versünet durch den Todt seines Sohns / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / durch eines Gehorsam werdẽ viel gerechten / Welches sich gar mit deß Gegentheils Schwarmb / daß die Erbsünde selbst solt gerechtfertiget werden / nicht reymet. Die Menschen / spricht Paulus / werden durch Christi Gehorsam gerecht vnnd erlediget von der Sünde / vnd nit die Erbsünde selbst. Aber es bedarff in solchem hellen Liecht der Warheit bey rechtverständigen nicht viel Wort.

X. Dichtet es wider Gottes Wort / daß die Widergeburt bedeute eine wesentliche Veränderung der Natur in ein Wesen alterius speciei, oder ein ander Wesen / das vom vorigen vnderscheiden sey. Darvon es auch nicht einen Spruch der Schrifft / recht angezogen / fürbringen kan.

XI. Kollert es daher / daß in der Aufferstehung deß Menschen Natur wesentlich in eine andere newe Natur / new Leib vnd Seele verwandelt werde / welches auch ein lauter Vnwarheit ist / wie kurtz zuvor dargethan. Item / Es schwärmet / daß die Erbsünde selbst

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[83/0177] VIII. Lästert es gleicher Gestallt auch den Artickel von der Heiligung / in dem es wider alle Schrifft lehret / daß die Erbsünde selbst getaufft / geheiliget / gereiniget / widergeboren vñ selig gemacht werde. Dann ja die Schrifft außdrücklich sagt / daß wir Menschen getaufft werden zur Vergebung der Sünden / vnnd nicht / daß die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft werde / Johan. 3. Matth. 28. Marci 16. Actor. 2. etc. Welches doch seyn müste / wann zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde gar kein Vnderscheidt were. IX. Verkehret es auch schändtlich den hohen Artickel von der Rechtfertigung / in dem es diesen falschen Wahn treibet / die Erbsünde selbst werde gerechtfertiget vnd zu Gnaden vmb Christi willen angenommen / so doch Roman. 3. die Schrifft deutlich sagt: Wir: Das ist / wir Menschen werden gerecht auß Gnaden / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / Rom. 5. Wir werden durch jhn behalten für dem Zorn Gottes. Item / Wir sind Gott versünet durch den Todt seines Sohns / etc. vnd nicht die Erbsünde. Item / durch eines Gehorsam werdẽ viel gerechten / Welches sich gar mit deß Gegentheils Schwarmb / daß die Erbsünde selbst solt gerechtfertiget werden / nicht reymet. Die Menschen / spricht Paulus / werden durch Christi Gehorsam gerecht vnnd erlediget von der Sünde / vnd nit die Erbsünde selbst. Aber es bedarff in solchem hellen Liecht der Warheit bey rechtverständigen nicht viel Wort. X. Dichtet es wider Gottes Wort / daß die Widergeburt bedeute eine wesentliche Veränderung der Natur in ein Wesen alterius speciei, oder ein ander Wesen / das vom vorigen vnderscheiden sey. Darvon es auch nicht einen Spruch der Schrifft / recht angezogen / fürbringen kan. XI. Kollert es daher / daß in der Aufferstehung deß Menschen Natur wesentlich in eine andere newe Natur / new Leib vnd Seele verwandelt werde / welches auch ein lauter Vnwarheit ist / wie kurtz zuvor dargethan. Item / Es schwärmet / daß die Erbsünde selbst

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/177>, abgerufen am 24.11.2024.