Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.andere wesentliche Form erfolget / daß ein solch Indiuiduum oder Creatur nicht bleibe / sondern gantz vergehe. Als zum Exempel / wann die wesentliche Form eines Lewen verwandelt würde in etwas anders / so bliebe der Lewe kein Lewe mehr. Bekeme er aber eine andere wesentliche Form / so wer er etwas anders oder widerwertiges als der vorige Lewe. So lange aber der Lew seine wesentliche Form behält / so lang bleibt er auch derselbige Lewe / vnd ist vnd wirdt nichts anders. Solte nun Adam / durch den Fall / seine wesentliche Form verlohren haben / so müst er ein newe species worden seyn / vnd nicht mehr der vorige Adam / der Natur vnd Wesen nach / gewest seyn. Das ist aber falsch. Solte auch Adams Seele insonderheit durch den Fall / jhre wesentliche Form / Art oder Gestallt verloren haben / vnd eine andere wesentliche Form oder Art vberkommen haben / so müst die Seele sterblich seyn / müste auch nicht mehr die vorige Seele seyn / welche Gott in Adam selbst erschaffen / sondern eine ander vnd newe Seel / welchs auch falsch ist. Darumb kan die Erbsünde / die wesentliche Form deß Menschen oder die Seele nit seyn. Zu deme daß offenbar / daß der Sünde im Menschen / wenn er zu Gott bekehret wirdt / Gerechtigkeit folget / in welcher die seeligen Menschen in jener Welt leuchten werden wie die Sonne / vnd darzu in der selbigen Seelen / vnd demselbigen Leibe / die sie in dieser Welt gehabt haben. Darumb muß nothwendig folgen / daß die Erbsünde vnd die Gerechtigkeit nicht wesentliche / sondern zufällige Formen seyn. Dann in dem einigen vnd bleibenden Menschen / kan eine der andern folgen / welchs nicht geschehen köndte / wenn / deß Gegentheils Grillen nach / die Erbsünde die wesentliche Form deß Menschen oder der Seelen were. Dann so offt der Mensch von der Bekerung zu Gott vnnd von der Gerechtigkeit abtrette / müst er wesentlich verwandelt vnd ein ander Mensch werden / auch wesentlich ein andere Seele bekommen / vnd wenn er wider zu Gott bekehret würde / müst er abermals eine andere newe Seele / dem Wesen nach von der vorigen vnderscheiden / bekommen. andere wesentliche Form erfolget / daß ein solch Indiuiduum oder Creatur nicht bleibe / sondern gantz vergehe. Als zum Exempel / wann die wesentliche Form eines Lewen verwandelt würde in etwas anders / so bliebe der Lewe kein Lewe mehr. Bekeme er aber eine andere wesentliche Form / so wer er etwas anders oder widerwertiges als der vorige Lewe. So lange aber der Lew seine wesentliche Form behält / so lang bleibt er auch derselbige Lewe / vnd ist vnd wirdt nichts anders. Solte nun Adam / durch den Fall / seine wesentliche Form verlohren haben / so müst er ein newe species worden seyn / vnd nicht mehr der vorige Adam / der Natur vnd Wesen nach / gewest seyn. Das ist aber falsch. Solte auch Adams Seele insonderheit durch den Fall / jhre wesentliche Form / Art oder Gestallt verloren haben / vnd eine andere wesentliche Form oder Art vberkommen haben / so müst die Seele sterblich seyn / müste auch nicht mehr die vorige Seele seyn / welche Gott in Adam selbst erschaffen / sondern eine ander vnd newe Seel / welchs auch falsch ist. Darumb kan die Erbsünde / die wesentliche Form deß Menschen oder die Seele nit seyn. Zu deme daß offenbar / daß der Sünde im Menschen / wenn er zu Gott bekehret wirdt / Gerechtigkeit folget / in welcher die seeligen Menschen in jener Welt leuchten werden wie die Sonne / vnd darzu in der selbigen Seelen / vnd demselbigen Leibe / die sie in dieser Welt gehabt haben. Darumb muß nothwendig folgen / daß die Erbsünde vñ die Gerechtigkeit nicht wesentliche / sondern zufällige Formen seyn. Dann in dem einigen vnd bleibenden Menschen / kan eine der andern folgen / welchs nicht geschehen köndte / wenn / deß Gegentheils Grillen nach / die Erbsünde die wesentliche Form deß Menschen oder der Seelen were. Dann so offt der Mensch von der Bekerung zu Gott vnnd von der Gerechtigkeit abtrette / müst er wesentlich verwandelt vnd ein ander Mensch werden / auch wesentlich ein andere Seele bekom̃en / vnd wenn er wider zu Gott bekehret würde / müst er abermals eine andere newe Seele / dem Wesen nach von der vorigen vnderscheiden / bekommen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0201" n="95"/> andere wesentliche Form erfolget / daß ein solch Indiuiduum oder Creatur nicht bleibe / sondern gantz vergehe. Als zum Exempel / wann die wesentliche Form eines Lewen verwandelt würde in etwas anders / so bliebe der Lewe kein Lewe mehr. Bekeme er aber eine andere wesentliche Form / so wer er etwas anders oder widerwertiges als der vorige Lewe. So lange aber der Lew seine wesentliche Form behält / so lang bleibt er auch derselbige Lewe / vnd ist vnd wirdt nichts anders. Solte nun Adam / durch den Fall / seine wesentliche Form verlohren haben / so müst er ein newe species worden seyn / vnd nicht mehr der vorige Adam / der Natur vnd Wesen nach / gewest seyn. Das ist aber falsch. Solte auch Adams Seele insonderheit durch den Fall / jhre wesentliche Form / Art oder Gestallt verloren haben / vnd eine andere wesentliche Form oder Art vberkommen haben / so müst die Seele sterblich seyn / müste auch nicht mehr die vorige Seele seyn / welche Gott in Adam selbst erschaffen / sondern eine ander vnd newe Seel / welchs auch falsch ist.</p> <p>Darumb kan die Erbsünde / die wesentliche Form deß Menschen oder die Seele nit seyn. Zu deme daß offenbar / daß der Sünde im Menschen / wenn er zu Gott bekehret wirdt / Gerechtigkeit folget / in welcher die seeligen Menschen in jener Welt leuchten werden wie die Sonne / vnd darzu in der selbigen Seelen / vnd demselbigen Leibe / die sie in dieser Welt gehabt haben. Darumb muß nothwendig folgen / daß die Erbsünde vñ die Gerechtigkeit nicht wesentliche / sondern zufällige Formen seyn. Dann in dem einigen vnd bleibenden Menschen / kan eine der andern folgen / welchs nicht geschehen köndte / wenn / deß Gegentheils Grillen nach / die Erbsünde die wesentliche Form deß Menschen oder der Seelen were. Dann so offt der Mensch von der Bekerung zu Gott vnnd von der Gerechtigkeit abtrette / müst er wesentlich verwandelt vnd ein ander Mensch werden / auch wesentlich ein andere Seele bekom̃en / vnd wenn er wider zu Gott bekehret würde / müst er abermals eine andere newe Seele / dem Wesen nach von der vorigen vnderscheiden / bekommen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [95/0201]
andere wesentliche Form erfolget / daß ein solch Indiuiduum oder Creatur nicht bleibe / sondern gantz vergehe. Als zum Exempel / wann die wesentliche Form eines Lewen verwandelt würde in etwas anders / so bliebe der Lewe kein Lewe mehr. Bekeme er aber eine andere wesentliche Form / so wer er etwas anders oder widerwertiges als der vorige Lewe. So lange aber der Lew seine wesentliche Form behält / so lang bleibt er auch derselbige Lewe / vnd ist vnd wirdt nichts anders. Solte nun Adam / durch den Fall / seine wesentliche Form verlohren haben / so müst er ein newe species worden seyn / vnd nicht mehr der vorige Adam / der Natur vnd Wesen nach / gewest seyn. Das ist aber falsch. Solte auch Adams Seele insonderheit durch den Fall / jhre wesentliche Form / Art oder Gestallt verloren haben / vnd eine andere wesentliche Form oder Art vberkommen haben / so müst die Seele sterblich seyn / müste auch nicht mehr die vorige Seele seyn / welche Gott in Adam selbst erschaffen / sondern eine ander vnd newe Seel / welchs auch falsch ist.
Darumb kan die Erbsünde / die wesentliche Form deß Menschen oder die Seele nit seyn. Zu deme daß offenbar / daß der Sünde im Menschen / wenn er zu Gott bekehret wirdt / Gerechtigkeit folget / in welcher die seeligen Menschen in jener Welt leuchten werden wie die Sonne / vnd darzu in der selbigen Seelen / vnd demselbigen Leibe / die sie in dieser Welt gehabt haben. Darumb muß nothwendig folgen / daß die Erbsünde vñ die Gerechtigkeit nicht wesentliche / sondern zufällige Formen seyn. Dann in dem einigen vnd bleibenden Menschen / kan eine der andern folgen / welchs nicht geschehen köndte / wenn / deß Gegentheils Grillen nach / die Erbsünde die wesentliche Form deß Menschen oder der Seelen were. Dann so offt der Mensch von der Bekerung zu Gott vnnd von der Gerechtigkeit abtrette / müst er wesentlich verwandelt vnd ein ander Mensch werden / auch wesentlich ein andere Seele bekom̃en / vnd wenn er wider zu Gott bekehret würde / müst er abermals eine andere newe Seele / dem Wesen nach von der vorigen vnderscheiden / bekommen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |