Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vnd weder ein Stück derselben noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vnd ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominen, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen.

III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun.

Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn.

Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß dieO. iij. fac. 2. Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte

Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vñ weder ein Stück derselbẽ noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vñ ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominẽ, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen.

III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun.

Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn.

Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß dieO. iij. fac. 2. Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vñ Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0203" n="96"/>
Sünde selbst were. Item / wann                      zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele                      die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles                      miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider                      bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen                      Natur nicht gehören / vn&#x0303; weder ein Stück derselbe&#x0303;                      noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der                      Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein                      Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht /                          vn&#x0303; ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam                      constituens homine&#x0303;, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen                      / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern                      Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall                      seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr                      fehlen.</p>
        <p>III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie                      gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun.</p>
        <p>Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede                      Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist                      entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun                      ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein                      Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder                      zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen                      Natur seyn.</p>
        <p>Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß die<note place="right">O. iij. fac. 2.</note> Erbsünde ein selbständiges Wesen                      sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte                      Natur vn&#x0303; Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die                      Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das                      verderbte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[96/0203] Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vñ weder ein Stück derselbẽ noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vñ ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominẽ, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen. III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun. Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn. Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vñ Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte O. iij. fac. 2.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/203
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/203>, abgerufen am 21.11.2024.