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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / vnd die verderbte Natur sey die Sünde selbst.

Die Theilung auch / da die Schrifft den Menschen in Geist vnnd Fleisch abtheilet / oder in einen alten vnd newen Menschen /P. p. iij. fac. 1. bringet keines Wegs mit sich / wie das Gegentheil fürgibt / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / oder aber / daß in Paulo oder einem andern newgebornen Menschen zweyerley wesentliche Form oder Bildtnüß seyn / wie Illyricus vnnd sein Hauff schwärmet.

Dann Fleisch heisset der gantze Mensch mit Leib vnd Seele / so ferrn er nicht widergeborn ist. Geist heist er / so ferrn er newgeboren ist / Glauben / newe Kräfften / new Liecht vnnd Leben hat / so er vor der Widergeburt nicht gehabt hat. Vnnd solcher Gestallt ist der einige Paulus Fleisch vnd Geist. Fleisch oder fleischlich / so ferrn jhm noch die Sünde anhanget vnnd sich in seinem Hertzen vnd Fleische reget: Geist oder Geistlich / so ferrn er durch den Heiligen Geist vnd Glauben der Sünden abgestorben / den bösen Lüsten deß Fleisches widerstrebt / vnnd dieselbigen tödtet. Mit was Grundt kan aber darauß geschlossen werden / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey? Vnd wie reymet sich doch: Fleisch oder fleischlich heisset der gantze Mensch mit Leib vnd Seel / so ferrn er nicht widergeborn ist: Derwegen so ist die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst? Es verstehet ja menniglich / daß solchs im geringsten nicht folge.

Eben also verhält sichs auch mit den Worten / alter vnnd newer Mensch / da das Wort / alter Mensch / abermals heist den gantzen Menschen / wie er ist durch die Sünde verderbt / vom Teuffel (als D. Lutherus in der Kirchen Postill Dominica 19. Trinitatis, vber die Epistel Ephes. 4. recht schreibet) verblendet vnd verderbet an der Seele / also / daß er Gott nicht vor Augen hat / noch jm

die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / vnd die verderbte Natur sey die Sünde selbst.

Die Theilung auch / da die Schrifft den Menschen in Geist vnnd Fleisch abtheilet / oder in einen alten vnd newen Menschen /P. p. iij. fac. 1. bringet keines Wegs mit sich / wie das Gegentheil fürgibt / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / oder aber / daß in Paulo oder einem andern newgebornen Menschen zweyerley wesentliche Form oder Bildtnüß seyn / wie Illyricus vnnd sein Hauff schwärmet.

Dann Fleisch heisset der gantze Mensch mit Leib vnd Seele / so ferrn er nicht widergeborn ist. Geist heist er / so ferrn er newgeboren ist / Glauben / newe Kräfften / new Liecht vnnd Leben hat / so er vor der Widergeburt nicht gehabt hat. Vnnd solcher Gestallt ist der einige Paulus Fleisch vnd Geist. Fleisch oder fleischlich / so ferrn jhm noch die Sünde anhanget vnnd sich in seinem Hertzen vnd Fleische reget: Geist oder Geistlich / so ferrn er durch den Heiligen Geist vnd Glauben der Sünden abgestorben / den bösen Lüsten deß Fleisches widerstrebt / vnnd dieselbigen tödtet. Mit was Grundt kan aber darauß geschlossen werden / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey? Vnd wie reymet sich doch: Fleisch oder fleischlich heisset der gantze Mensch mit Leib vñ Seel / so ferrn er nicht widergeborn ist: Derwegen so ist die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst? Es verstehet ja menniglich / daß solchs im geringsten nicht folge.

Eben also verhält sichs auch mit den Worten / alter vnnd newer Mensch / da das Wort / alter Mensch / abermals heist den gantzen Menschen / wie er ist durch die Sünde verderbt / vom Teuffel (als D. Lutherus in der Kirchen Postill Dominica 19. Trinitatis, vber die Epistel Ephes. 4. recht schreibet) verblendet vnd verderbet an der Seele / also / daß er Gott nicht vor Augen hat / noch jm

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[100/0211] die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / vnd die verderbte Natur sey die Sünde selbst. Die Theilung auch / da die Schrifft den Menschen in Geist vnnd Fleisch abtheilet / oder in einen alten vnd newen Menschen / bringet keines Wegs mit sich / wie das Gegentheil fürgibt / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / oder aber / daß in Paulo oder einem andern newgebornen Menschen zweyerley wesentliche Form oder Bildtnüß seyn / wie Illyricus vnnd sein Hauff schwärmet. P. p. iij. fac. 1. Dann Fleisch heisset der gantze Mensch mit Leib vnd Seele / so ferrn er nicht widergeborn ist. Geist heist er / so ferrn er newgeboren ist / Glauben / newe Kräfften / new Liecht vnnd Leben hat / so er vor der Widergeburt nicht gehabt hat. Vnnd solcher Gestallt ist der einige Paulus Fleisch vnd Geist. Fleisch oder fleischlich / so ferrn jhm noch die Sünde anhanget vnnd sich in seinem Hertzen vnd Fleische reget: Geist oder Geistlich / so ferrn er durch den Heiligen Geist vnd Glauben der Sünden abgestorben / den bösen Lüsten deß Fleisches widerstrebt / vnnd dieselbigen tödtet. Mit was Grundt kan aber darauß geschlossen werden / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey? Vnd wie reymet sich doch: Fleisch oder fleischlich heisset der gantze Mensch mit Leib vñ Seel / so ferrn er nicht widergeborn ist: Derwegen so ist die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst? Es verstehet ja menniglich / daß solchs im geringsten nicht folge. Eben also verhält sichs auch mit den Worten / alter vnnd newer Mensch / da das Wort / alter Mensch / abermals heist den gantzen Menschen / wie er ist durch die Sünde verderbt / vom Teuffel (als D. Lutherus in der Kirchen Postill Dominica 19. Trinitatis, vber die Epistel Ephes. 4. recht schreibet) verblendet vnd verderbet an der Seele / also / daß er Gott nicht vor Augen hat / noch jm

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/211>, abgerufen am 21.11.2024.