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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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in vnd bey D. Lutheri angezogenen Worten im geringsten zubefinden / würde es das Gegentheil freylich nicht vorbeygangen: sondern mit grossen Versal Buchstaben darzu geschrieben / vnd mit hohen prächtigen Worten gescherffet haben.

Ist aber bey dieser Sophisterey erstlich zumercken / daß in dem Griechischen Text stehet das Wörtlein [fremdsprachliches Material]. Welchs so viel heist / als Vngerechtigkeit / nach welchem der Text also lauten müste / die Sünde ist die Vngerechtigkeit / welches am aller deutlichsten ist. Wir lassen zwar jhr Deutsch gerne Passiern / nemlich daß Sünde ist alles was wider Gottes Gesetz ist / brauchen es auch selbst / doch mit dem Vnterscheide / daß es nicht wider deß Apostels Wort vnd Meynung / als von jhnen geschicht / mißbraucht werde.

Da auch D. Lutherus den Spruch Johan. also verdeutschet hette wie jhn das Gegentheil führet: lieber Gott / wie würden sie drauff pochen vnd dringen. Nu er jhn aber nicht zu jhrem Vortheil verdolmetschet hat / sondern also: die Sünde ist das Vnrecht / schweigen sie fein stille / vnnd brauchen vnter deß einer solchen Version / die jhn zu jhrem Vortheil am bequemsten sein will. In Summa was darffs viel Wort / für Augen ist es / daß das Wörtlein [fremdsprachliches Material] oder Vngerechtigkeit für sich selbst / klar mit sich bringt / daß die Erbsünd deß Menschen wesen selbst nicht sey: Sondern die böse Vnart oder Vngerechtigkeit / böse Neygungen / Lüsten / Begierden / Mangel der Erkändtnüß Gottes / Finsternuß im Verstandt / verkehrung deß Willens / vnnd die schendtliche Vnordnung deß Hertzens / etc. Derhalben auch wider die Papisten dieses recht vnd wol getrieben wirdt / daß Sünde ist / nicht allein Vnrecht thun / sondern auch / wie gemeldt / alle Vngerechtigkeit / Gottlosigkeit / Finstersternüß / Mangel vnd böse Lüsten im Menschen / so dem Gesetz zuwider ist.

Dabey aber lest es das Gegentheil nicht bleiben: Sondern tringet auff die Wort: Alles was streitet / oder was dem Gesetz zu-

in vnd bey D. Lutheri angezogenen Worten im geringsten zubefinden / würde es das Gegentheil freylich nicht vorbeygangen: sondern mit grossen Versal Buchstaben darzu geschrieben / vnd mit hohen prächtigen Worten gescherffet haben.

Ist aber bey dieser Sophisterey erstlich zumercken / daß in dem Griechischẽ Text stehet das Wörtlein [fremdsprachliches Material]. Welchs so viel heist / als Vngerechtigkeit / nach welchem der Text also lauten müste / die Sünde ist die Vngerechtigkeit / welches am aller deutlichsten ist. Wir lassen zwar jhr Deutsch gerne Passiern / nemlich daß Sünde ist alles was wider Gottes Gesetz ist / brauchen es auch selbst / doch mit dem Vnterscheide / daß es nicht wider deß Apostels Wort vnd Meynung / als von jhnen geschicht / mißbraucht werde.

Da auch D. Lutherus den Spruch Johan. also verdeutschet hette wie jhn das Gegentheil führet: lieber Gott / wie würden sie drauff pochen vnd dringen. Nu er jhn aber nicht zu jhrem Vortheil verdolmetschet hat / sondern also: die Sünde ist das Vnrecht / schweigen sie fein stille / vnnd brauchen vnter deß einer solchen Version / die jhn zu jhrem Vortheil am bequemsten sein will. In Summa was darffs viel Wort / für Augen ist es / daß das Wörtlein [fremdsprachliches Material] oder Vngerechtigkeit für sich selbst / klar mit sich bringt / daß die Erbsünd deß Menschen wesen selbst nicht sey: Sondern die böse Vnart oder Vngerechtigkeit / böse Neygungen / Lüsten / Begierdẽ / Mangel der Erkändtnüß Gottes / Finsternuß im Verstandt / verkehrung deß Willens / vnnd die schendtliche Vnordnung deß Hertzens / etc. Derhalben auch wider die Papisten dieses recht vnd wol getrieben wirdt / daß Sünde ist / nicht allein Vnrecht thun / sondern auch / wie gemeldt / alle Vngerechtigkeit / Gottlosigkeit / Finstersternüß / Mangel vnd böse Lüsten im Menschen / so dem Gesetz zuwider ist.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/22>, abgerufen am 21.11.2024.