Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische od Christliche Kirche straffet sie von beyden Theilen / vnd sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey. Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malun Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen. Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthumm. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu- gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische oď Christliche Kirche straffet sie von beydẽ Theilen / vñ sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey. Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malũ Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen. Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthum̃. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0227" n="108"/> gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische oď Christliche Kirche straffet sie von beydẽ Theilen / vñ sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey.</p> <p>Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malũ Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen.</p> <p>Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthum̃. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu- </p> </div> </body> </text> </TEI> [108/0227]
gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische oď Christliche Kirche straffet sie von beydẽ Theilen / vñ sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey.
Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malũ Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen.
Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthum̃. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |