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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische od Christliche Kirche straffet sie von beyden Theilen / vnd sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey.

Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malun Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen.

Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthumm. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu-

gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische oď Christliche Kirche straffet sie von beydẽ Theilen / vñ sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey.

Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malũ Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen.

Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthum̃. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu-

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[108/0227] gianer loben sie vnd geben für / daß sie kein Laster sey / sondern ein natürlich Gut. Die Catholische oď Christliche Kirche straffet sie von beydẽ Theilen / vñ sagt den Manicheern / daß sie nit eine Natur / sonder ein Schade oder Gebreche sey. Den Pelagianern aber / daß solcher Gebreche nicht vom Himmelischen Vatter / sondern auß der Welt sey. Auß diesem Zeugniß Augustini erscheinet klar. Erstlich / daß Augustinus deutlich die Erbsünde ein zufälligen Gebrechen oder Schaden nennet / wider die Manicheer. Zum andern / daß die Manicheer zu Augustini Zeiten auch geleugnet haben / daß die Erbsünde ein malũ Accidens oder böser Zufall sey / oder in der Natur von Gott geschaffen / wie diese Leuhte heutiges Tages solches auch thun. Zum dritten / daß diese Lehre der Manicheer dazumal von der gantzen Christenheit verdampt worden. Zum vierten / damit auch Augustinus sich zum vberfluß erkläre / was er Erbsünde heisse / widerholet ers mit diesen Worten / vnnd spricht: Manichaeis dicit (scilicet Catholica Ecclesia) Non natura, sed vitium est. Den Manicheern sagt die Catholische oder Christliche Kirche / die Sünde sey keine Natur / sondern sey ein Gebrechen derselbigen. Daß er aber eygentlich von der Erbsünde in diesen Worten handele / ist darauß offenbar / Augustinus setzet gegen einander der Manicheer vnd Pelagianer Irrthum̃. Die Pelagianer / spricht er / loben die Lust deß Fleisches als gut / oder als ein natürlich Gut. Nuhn lobeten aber die Pelagianer die wircklichen Sünde nicht / fondern sie lobeten die Lust deß Fleisches selbst im Menschen / daß sie gut were / vnnd verleugneten die Erbsünde gantz vnnd gar. Die Manicheer aber verneinten stracks / daß die Erbsünde ein Zufall in der Natur were. Auß welchem klar erscheinet / daß Augustinus in gemeldtem Spruche nicht von wircklichen Sünden / sondern von der Erbsünde selbst rede / welches auch darauß ferrner zusehen ist / daß er baldt darauff die Lust deß Fleisches / von welcher die Catholische oder Christliche Kirche sagt / daß sie ein zu-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/227>, abgerufen am 21.11.2024.