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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Das es wol zu erbarmen ist / das solche Leute auff diesen nichtigen Grundt also hart dringen / vnd so viel fürnehmer Leut sich auch darmit sollen bethören lassen.

Ja spricht vnser Gegentheil: Die Concordia gestehet vnnd muß bekennen / daß vnser Natur vnd Wesen verderbt sey / vnd wider Gottes Gesetz feindtlich strebt / ziehen deß auch etliche Zeugnüß darauß an / Ergo so muß es ja auch gestehen / das vnser verderbte Natur die Sünde selbst sey. Darauff ist zuwissen / das wir gemelter Wort gern gestehen / nemmlich das Menschlich Natur vnd Wesen verderbet sey. Wir beklagen vns aber hergegen nicht vnbillich vber jhre schendtliche vnnd nichtige folgerey / so sie darauß anstellen. Dann lieber wie schleust sich daß: Menschlich Natur vnd Wesen ist verderbt / Ergo so ist sie die Verderbung oder Erbsünde selbst. Die Schüler so nur ein wenig jhr Dialecticam studiert / sehen das es Kindisch vnd vnrecht geschlossen sey. Dann sie wissen wie kurtz zuvor gemeldt / daß in solcher Volgerey adiectiuum & substantiuum das ist / die Natur oder Wesen selbst so verderbet ist / vnnd die Verderbung derselben / natura & corruptio / zur Vnbilligkeit ineinander vermengt werden / welche doch sollen vnd müssen von einander gescheidenn seyn / mann wölle dann mutwillig eine Babel oder Vermischung der Wörter vnnd Sprachen einführen / vnd also auß weiß schwartz machen.

C. ij. fac. 1. Vnnd folgendts / etc.

Solcher Gestallt zeucht es auch Sprüche auß der Concordien an / daß vnser Hertz in seinen höchsten Kräfften stracks wider GOtt gesinnet sey / Item deß Natürlichen Menschen Hertze / sey von GOTT nicht allein abgewendet / sondern auch wider Gott zu allem bösen verkehret / etc. Vnnd was dergleichen mehr sind. Vnnd will darauß erzwingen / Ergo so sey das verderbte Hertz die Erbsünde selbst. Da verstehet Männiglich was dieses für eine nichtige folge sey. Daß deß Menschen Hertz wider Gott sey / daß es von Gott abgewendt / vnd wider jhn

Das es wol zu erbarmen ist / das solche Leute auff diesen nichtigen Grundt also hart dringen / vnd so viel fürnehmer Leut sich auch darmit sollen bethören lassen.

Ja spricht vnser Gegentheil: Die Concordia gestehet vnnd muß bekennen / daß vnser Natur vnd Wesen verderbt sey / vnd wider Gottes Gesetz feindtlich strebt / ziehen deß auch etliche Zeugnüß darauß an / Ergo so muß es ja auch gestehẽ / das vnser verderbte Natur die Sünde selbst sey. Darauff ist zuwissen / das wir gemelter Wort gern gestehen / nem̃lich das Menschlich Natur vnd Wesen verderbet sey. Wir beklagen vns aber hergegen nicht vnbillich vber jhre schendtliche vnnd nichtige folgerey / so sie darauß anstellen. Dann lieber wie schleust sich daß: Menschlich Natur vnd Wesen ist verderbt / Ergo so ist sie die Verderbung oder Erbsünde selbst. Die Schüler so nur ein wenig jhr Dialecticam studiert / sehen das es Kindisch vnd vnrecht geschlossen sey. Dann sie wissen wie kurtz zuvor gemeldt / daß in solcher Volgerey adiectiuum & substantiuum das ist / die Natur oder Wesen selbst so verderbet ist / vnnd die Verderbung derselben / natura & corruptio / zur Vnbilligkeit ineinander vermengt werden / welche doch sollen vnd müssen von einander gescheideñ seyn / mann wölle dann mutwillig eine Babel oder Vermischung der Wörter vnnd Sprachen einführen / vnd also auß weiß schwartz machen.

C. ij. fac. 1. Vnnd folgendts / etc.

Solcher Gestallt zeucht es auch Sprüche auß der Concordien an / daß vnser Hertz in seinen höchsten Kräfften stracks wider GOtt gesinnet sey / Item deß Natürlichen Menschen Hertze / sey von GOTT nicht allein abgewendet / sondern auch wider Gott zu allem bösen verkehret / etc. Vnnd was dergleichen mehr sind. Vnnd will darauß erzwingen / Ergo so sey das verderbte Hertz die Erbsünde selbst. Da verstehet Männiglich was dieses für eine nichtige folge sey. Daß deß Menschen Hertz wider Gott sey / daß es von Gott abgewendt / vnd wider jhn

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[0024] Das es wol zu erbarmen ist / das solche Leute auff diesen nichtigen Grundt also hart dringen / vnd so viel fürnehmer Leut sich auch darmit sollen bethören lassen. Ja spricht vnser Gegentheil: Die Concordia gestehet vnnd muß bekennen / daß vnser Natur vnd Wesen verderbt sey / vnd wider Gottes Gesetz feindtlich strebt / ziehen deß auch etliche Zeugnüß darauß an / Ergo so muß es ja auch gestehẽ / das vnser verderbte Natur die Sünde selbst sey. Darauff ist zuwissen / das wir gemelter Wort gern gestehen / nem̃lich das Menschlich Natur vnd Wesen verderbet sey. Wir beklagen vns aber hergegen nicht vnbillich vber jhre schendtliche vnnd nichtige folgerey / so sie darauß anstellen. Dann lieber wie schleust sich daß: Menschlich Natur vnd Wesen ist verderbt / Ergo so ist sie die Verderbung oder Erbsünde selbst. Die Schüler so nur ein wenig jhr Dialecticam studiert / sehen das es Kindisch vnd vnrecht geschlossen sey. Dann sie wissen wie kurtz zuvor gemeldt / daß in solcher Volgerey adiectiuum & substantiuum das ist / die Natur oder Wesen selbst so verderbet ist / vnnd die Verderbung derselben / natura & corruptio / zur Vnbilligkeit ineinander vermengt werden / welche doch sollen vnd müssen von einander gescheideñ seyn / mann wölle dann mutwillig eine Babel oder Vermischung der Wörter vnnd Sprachen einführen / vnd also auß weiß schwartz machen. Solcher Gestallt zeucht es auch Sprüche auß der Concordien an / daß vnser Hertz in seinen höchsten Kräfften stracks wider GOtt gesinnet sey / Item deß Natürlichen Menschen Hertze / sey von GOTT nicht allein abgewendet / sondern auch wider Gott zu allem bösen verkehret / etc. Vnnd was dergleichen mehr sind. Vnnd will darauß erzwingen / Ergo so sey das verderbte Hertz die Erbsünde selbst. Da verstehet Männiglich was dieses für eine nichtige folge sey. Daß deß Menschen Hertz wider Gott sey / daß es von Gott abgewendt / vnd wider jhn

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/24>, abgerufen am 21.11.2024.