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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Erbsünde geschaffen: Sintemal keine vernünfftige Natur ist oder seyn kan / die Gott selbst nicht geschaffen habe. Da nuhn die Erbsünde eine vernünfftige Natur were / so müste sie von Gott erschaffen seyn. Das aber ist eine grewliche Gotteslästerung / wider den Artickel von der Schöpffung. Zum andern / daß in einem jeden bekehrten Menschen zwo vernünfftige Naturen oder zwo vernünfftige Seelen weren / die eine die Erbsünde / so noch zum theil vbrig vnnd sich im Menschen regte. Die ander / so der Mensch auß der Vernewerung empfangen / vnd dadurch er der jnwohnenden Erbsünde widerstrebete / das aber ist auch falsch vnd Gottslästerlich / vnd hat S. Paulo / Rom. 7. nie geträumet / wie das alle rechtschaffene Christen wissen vnd verstehen.

Nochmals wolten sie vns gerne den Spruch Lutheri / Psal. 90.B b. fac. 1. Siue igitur peccatum originis qualitatem siue morbum vocacauerimus, profecto extremum malum est, non solum patiaeternam iram & mortem, sed ne agnoscere quidem, quae pateris. Das ist / Wir nennen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwar der eusserste Schaden / daß wir nicht alleine den ewigen Zorn Gottes vnnd den ewigen Todt leiden sollen: sondern auch nicht verstehen sollen / was wir leiden / etc. nemmen / vnd geben für / Lutherus rede da nicht assertiue vel approbatiue, sondern er rede mimitic[fremdsprachliches Material]s, recitatiue, in der Person der alten vnnd neuwen Sophisten / vnnd improbatiue, mit grossem Vnwillen / als der jm keines Weges gefallen lasse / daß die Sophisten die Erbsünde ein Accidens oder Qualitet Kranckheit oder Schwachheit genennet haben.

Wie beweysen sie aber solches? Höre Wunder vber Wunder / sie sprechen / Lutherus habe wider die Sacramentierer geschrieben / sie nemmen in den Worten: Das ist mein Leib / Quod pro qualiter. Item: Der Geist macht auß quod quale. Item: Die logici wissen wol / daß sub termino substantiali non potest subsumi accidentalis. Item: Es ist ein Zwinglische Logica, substantia pro ac-

Erbsünde geschaffen: Sintemal keine vernünfftige Natur ist oder seyn kan / die Gott selbst nicht geschaffen habe. Da nuhn die Erbsünde eine vernünfftige Natur were / so müste sie von Gott erschaffen seyn. Das aber ist eine grewliche Gotteslästerung / wider den Artickel von der Schöpffung. Zum andern / daß in einem jeden bekehrten Menschen zwo vernünfftige Naturen oder zwo vernünfftige Seelen weren / die eine die Erbsünde / so noch zum theil vbrig vnnd sich im Menschen regte. Die ander / so der Mensch auß der Vernewerung empfangen / vnd dadurch er der jnwohnenden Erbsünde widerstrebete / das aber ist auch falsch vnd Gottslästerlich / vñ hat S. Paulo / Rom. 7. nie geträumet / wie das alle rechtschaffene Christen wissen vnd verstehen.

Nochmals wolten sie vns gerne den Spruch Lutheri / Psal. 90.B b. fac. 1. Siue igitur peccatum originis qualitatem siue morbum vocacauerimus, profectò extremum malum est, non solùm patiaeternam iram & mortem, sed ne agnoscere quidem, quae pateris. Das ist / Wir nennen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwar der eusserste Schaden / daß wir nicht alleine den ewigen Zorn Gottes vnnd den ewigen Todt leiden sollen: sondern auch nicht verstehen sollen / was wir leiden / etc. nemmen / vnd geben für / Lutherus rede da nicht assertiuè vel approbatiuè, sondern er rede mimitic[fremdsprachliches Material]s, recitatiuè, in der Person der alten vnnd neuwen Sophisten / vnnd improbatiuè, mit grossem Vnwillen / als der jm keines Weges gefallen lasse / daß die Sophisten die Erbsünde ein Accidens oder Qualitet Kranckheit oder Schwachheit genennet haben.

Wie beweysen sie aber solches? Höre Wunder vber Wunder / sie sprechen / Lutherus habe wider die Sacramentierer geschrieben / sie nem̃en in den Worten: Das ist mein Leib / Quod pro qualiter. Item: Der Geist macht auß quod quale. Item: Die logici wissen wol / daß sub termino substantiali non potest subsumi accidentalis. Item: Es ist ein Zwinglische Logica, substantia pro ac-

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[125/0261] Erbsünde geschaffen: Sintemal keine vernünfftige Natur ist oder seyn kan / die Gott selbst nicht geschaffen habe. Da nuhn die Erbsünde eine vernünfftige Natur were / so müste sie von Gott erschaffen seyn. Das aber ist eine grewliche Gotteslästerung / wider den Artickel von der Schöpffung. Zum andern / daß in einem jeden bekehrten Menschen zwo vernünfftige Naturen oder zwo vernünfftige Seelen weren / die eine die Erbsünde / so noch zum theil vbrig vnnd sich im Menschen regte. Die ander / so der Mensch auß der Vernewerung empfangen / vnd dadurch er der jnwohnenden Erbsünde widerstrebete / das aber ist auch falsch vnd Gottslästerlich / vñ hat S. Paulo / Rom. 7. nie geträumet / wie das alle rechtschaffene Christen wissen vnd verstehen. Nochmals wolten sie vns gerne den Spruch Lutheri / Psal. 90. Siue igitur peccatum originis qualitatem siue morbum vocacauerimus, profectò extremum malum est, non solùm patiaeternam iram & mortem, sed ne agnoscere quidem, quae pateris. Das ist / Wir nennen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwar der eusserste Schaden / daß wir nicht alleine den ewigen Zorn Gottes vnnd den ewigen Todt leiden sollen: sondern auch nicht verstehen sollen / was wir leiden / etc. nemmen / vnd geben für / Lutherus rede da nicht assertiuè vel approbatiuè, sondern er rede mimitic_ s, recitatiuè, in der Person der alten vnnd neuwen Sophisten / vnnd improbatiuè, mit grossem Vnwillen / als der jm keines Weges gefallen lasse / daß die Sophisten die Erbsünde ein Accidens oder Qualitet Kranckheit oder Schwachheit genennet haben. B b. fac. 1. Wie beweysen sie aber solches? Höre Wunder vber Wunder / sie sprechen / Lutherus habe wider die Sacramentierer geschrieben / sie nem̃en in den Worten: Das ist mein Leib / Quod pro qualiter. Item: Der Geist macht auß quod quale. Item: Die logici wissen wol / daß sub termino substantiali non potest subsumi accidentalis. Item: Es ist ein Zwinglische Logica, substantia pro ac-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/261>, abgerufen am 22.11.2024.