Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts.

Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet.

Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen.

Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten.

Daß auch Lutheri Wort müssen assertiue, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiue setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche.

Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts.

Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet.

Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen.

Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten.

Daß auch Lutheri Wort müssen assertiuè, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiuè setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche.

Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0263" n="126"/>
Wesen oder die Substantz deß                      Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als                      nichts.</p>
        <p>Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus                      selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens,                      Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette                      ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette                      ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet.</p>
        <p>Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja                      vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber                      daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben /                      als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie                      solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen.</p>
        <p>Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt                      / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten.</p>
        <p>Daß auch Lutheri Wort müssen assertiuè, oder wie sie lauten / verstanden werden                      vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die                      Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden /                      da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiuè setzet vnd lehret / daß die                      Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche /                      sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften                      vnheilbare Seuche.</p>
        <p>Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er                      der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die                      Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd                      zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[126/0263] Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts. Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet. Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen. Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten. Daß auch Lutheri Wort müssen assertiuè, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiuè setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche. Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/263
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/263>, abgerufen am 22.11.2024.