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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Dieser Schwärmer führet August. Wort lib. 3. contra Iulian.Kk. ij. Pelag ca. 26. Non attendis, peccato illo magno vniuersam in deterius mutatam fuisse naturam, vnde fuerat propago ducenda. Das ist / du merckest nicht / daß durch die grosse Sünde Adae die gantze Natur / darauß wir alle hetten sollen geboren werden / schändtlich vnd jämmerlich verkehret ist / etc. vnd spricht / Augustinus habe diese Wort den Manicheern entgegen gesetzt / welche der Menschlichen Natur wesentliche Verwandelung geleugnet. Nun ist solchs eine greiffliche / feiste / wolgemeste Vnwarheit. Dann Augustinus in gemeltem Capitel nicht wider die Manicheer disputiert / sondern wider den Pelagianer Julianum / der leugnete / daß die Menschliche Natur durch die Erbsünde verderbt / vnd wolt / daß die Natur noch gantz rein vnnd vnuerderbt were / wie sie vor dem Fall gewest / daß sie auch solcher Gestallt von den Eltern auff die Kinder geerbet würde / allein was die Eltern in dem sündigten / da sie in der Entpfengnüß auß Lust der Sachen zu viel theten / welchs aber die Natur der Kinder gleich sehr liesse heilig vnd rein bleiben.

So lehret auch Augustinus in gemelten Worten nicht / daß die Natur durch den Fall Adae wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey. Dann dessen gedenckt er mit keinem Wort / ist auch seine Lehr nicht gewest / sondern er redet von der Veränderung der guten Art in eine böse Vnart / Seuchen vnd Gebrechen / dauon kurtz zuuor auß seinen eignen Worten gründtlicher Bericht geschehen ist.

Der ander Spruch Augustini de nuptiis & concupiscentia lib. 2. cap. 34. Vnde illo magno peccato primi hominis natura ibi nostra in deterius conmutata, non solun facta est peccatrix, verun etiam genuit peccatores. Das ist / durch die grosse Sünde Adae deß ersten Menschens ist vnser Natur schändtlich verändert / vnd nicht alleine sündig worden / sonder gebiert auch nun Sünder / etc. Ist auch nit wider die Manicheer gerichtet / wie menniglich an gemelten Ort selbst lesen kan: Sondern wider Julianum den Pelagianer / welcher

Dieser Schwärmer führet August. Wort lib. 3. cõtra Iulian.Kk. ij. Pelag ca. 26. Non attendis, peccato illo magno vniuersam in deterius mutatam fuisse naturam, vnde fuerat propago ducenda. Das ist / du merckest nicht / daß durch die grosse Sünde Adae die gantze Natur / darauß wir alle hetten sollen geboren werden / schändtlich vnd jämmerlich verkehret ist / etc. vnd spricht / Augustinus habe diese Wort den Manicheern entgegen gesetzt / welche der Menschlichen Natur wesentliche Verwandelung geleugnet. Nun ist solchs eine greiffliche / feiste / wolgemeste Vnwarheit. Dann Augustinus in gemeltem Capitel nicht wider die Manicheer disputiert / sondern wider den Pelagianer Julianum / der leugnete / daß die Menschliche Natur durch die Erbsünde verderbt / vnd wolt / daß die Natur noch gantz rein vnnd vnuerderbt were / wie sie vor dem Fall gewest / daß sie auch solcher Gestallt von den Eltern auff die Kinder geerbet würde / allein was die Eltern in dem sündigten / da sie in der Entpfengnüß auß Lust der Sachen zu viel theten / welchs aber die Natur der Kinder gleich sehr liesse heilig vnd rein bleiben.

So lehret auch Augustinus in gemelten Worten nicht / daß die Natur durch den Fall Adae wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey. Dann dessen gedenckt er mit keinem Wort / ist auch seine Lehr nicht gewest / sondern er redet von der Veränderung der guten Art in eine böse Vnart / Seuchen vnd Gebrechen / dauon kurtz zuuor auß seinen eignen Worten gründtlicher Bericht geschehen ist.

Der ander Spruch Augustini de nuptiis & concupiscentia lib. 2. cap. 34. Vnde illo magno peccato primi hominis natura ibi nostra in deterius cõmutata, non solũ facta est peccatrix, verũ etiam genuit peccatores. Das ist / durch die grosse Sünde Adae deß ersten Menschens ist vnser Natur schändtlich verändert / vnd nicht alleine sündig wordẽ / sonder gebiert auch nun Sünder / etc. Ist auch nit wider die Manicheer gerichtet / wie menniglich an gemeltẽ Ort selbst lesen kan: Sondern wider Julianum den Pelagianer / welcher

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[142/0295] Dieser Schwärmer führet August. Wort lib. 3. cõtra Iulian. Pelag ca. 26. Non attendis, peccato illo magno vniuersam in deterius mutatam fuisse naturam, vnde fuerat propago ducenda. Das ist / du merckest nicht / daß durch die grosse Sünde Adae die gantze Natur / darauß wir alle hetten sollen geboren werden / schändtlich vnd jämmerlich verkehret ist / etc. vnd spricht / Augustinus habe diese Wort den Manicheern entgegen gesetzt / welche der Menschlichen Natur wesentliche Verwandelung geleugnet. Nun ist solchs eine greiffliche / feiste / wolgemeste Vnwarheit. Dann Augustinus in gemeltem Capitel nicht wider die Manicheer disputiert / sondern wider den Pelagianer Julianum / der leugnete / daß die Menschliche Natur durch die Erbsünde verderbt / vnd wolt / daß die Natur noch gantz rein vnnd vnuerderbt were / wie sie vor dem Fall gewest / daß sie auch solcher Gestallt von den Eltern auff die Kinder geerbet würde / allein was die Eltern in dem sündigten / da sie in der Entpfengnüß auß Lust der Sachen zu viel theten / welchs aber die Natur der Kinder gleich sehr liesse heilig vnd rein bleiben. Kk. ij. So lehret auch Augustinus in gemelten Worten nicht / daß die Natur durch den Fall Adae wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey. Dann dessen gedenckt er mit keinem Wort / ist auch seine Lehr nicht gewest / sondern er redet von der Veränderung der guten Art in eine böse Vnart / Seuchen vnd Gebrechen / dauon kurtz zuuor auß seinen eignen Worten gründtlicher Bericht geschehen ist. Der ander Spruch Augustini de nuptiis & concupiscentia lib. 2. cap. 34. Vnde illo magno peccato primi hominis natura ibi nostra in deterius cõmutata, non solũ facta est peccatrix, verũ etiam genuit peccatores. Das ist / durch die grosse Sünde Adae deß ersten Menschens ist vnser Natur schändtlich verändert / vnd nicht alleine sündig wordẽ / sonder gebiert auch nun Sünder / etc. Ist auch nit wider die Manicheer gerichtet / wie menniglich an gemeltẽ Ort selbst lesen kan: Sondern wider Julianum den Pelagianer / welcher

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/295>, abgerufen am 22.11.2024.