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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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426. 432. schreibet: Einerley ist in Gläubigen vnd Vngläubigen / alleine das ist der Vnderscheid / daß der Gläubigen Sünde nicht gerechnet / sondern zugedeckt / der vnheiligen aber gerechnet vnd auffgedeckt stehen. Jener Wunden haben Pflaster vnd sind verbunden / aber dieser stehen offen vnd sind vnuerbunden / etc. Wie nun die Erbsünde / in Paulo wonendt oder seinem Flelsch anhangend / eine böse / schädliche / widerspenstige Vnart ist / also auch in den vngläubigen vnd vnbekehrten.

Derwegen das 7. Cap. an die Römer im wenigsten dem Gegentheil / seinen Schwarm zubeschönen / nit dienet. Vnd hieher gehöret der Spruch Ambrosij / Rom. 7. Scio quod non habitat in me, hoc est, in carne mea, bonum. Non, sicut quibusdam videtur, carnem malam dicit: sed quod habitat in carne, non esse bonum, sed esse peccatum. Quomodo habitat in carne peccatum, cum non sit substantia, sed preuaricatio boni? Quoniam primi hominis Corpus corruptum est per peccatum, vt possit dissolui, ipsa peccati corruptio per conditionem offensionis manet in corpore, &c. Das ist / ich weiß / daß in mir / das ist / in meinem Fleische / nichts gutes wohnet. Er nennet nicht / wie sich etliche düncken lassen / das Fleisch böse: sondern er saget / daß diß / so im Fleisch wohnet / nicht gut / sondern Sünde sey. Wie kan aber die Sünde im Fleisch wohnen / weil sie kein Wesen / sondern Vbertrettung deß guten ist? Antwort: Weil deß ersten Menschen Leib also durch die Sünde verderbt ist / daß er kan auffgelöset werden / so bleibet die Verderbung der Sünden / von deß gedreweten Zorns wegen / auch im Menschlichen Leibe / etc.

Vom Vnderscheid deß alten vnd newen Menschen ist droben / in Widerlegung deß dritten Puncts / außführlich Bericht geschehen / darumb es vnnötig / dieses Orts alles zu widerholen. Wöllen dem Christlichen Leser zum Vnterricht nur dieses Sprüchlein Lutheri contra Latomum Tom. 2. Lat. hieher setzen / pag. 431. Vnus est homo Paulus, qui vtrunque de se confitetur, alio & alio respectu.

426. 432. schreibet: Einerley ist in Gläubigen vñ Vngläubigen / alleine das ist der Vnderscheid / daß der Gläubigen Sünde nicht gerechnet / sondern zugedeckt / der vnheiligen aber gerechnet vnd auffgedeckt stehen. Jener Wunden haben Pflaster vnd sind verbunden / aber dieser stehen offen vnd sind vnuerbunden / etc. Wie nun die Erbsünde / in Paulo wonendt oder seinem Flelsch anhangend / eine böse / schädliche / widerspenstige Vnart ist / also auch in den vngläubigen vnd vnbekehrten.

Derwegen das 7. Cap. an die Römer im wenigsten dem Gegentheil / seinen Schwarm zubeschönen / nit dienet. Vnd hieher gehöret der Spruch Ambrosij / Rom. 7. Scio quòd nõ habitat in me, hoc est, in carne mea, bonum. Non, sicut quibusdam videtur, carnem malam dicit: sed quod habitat in carne, non esse bonum, sed esse peccatum. Quomodo habitat in carne peccatum, cùm non sit substantia, sed pręuaricatio boni? Quoniam primi hominis Corpus corruptum est per peccatum, vt possit dissolui, ipsa peccati corruptio per conditionem offensionis manet in corpore, &c. Das ist / ich weiß / daß in mir / das ist / in meinem Fleische / nichts gutes wohnet. Er nennet nicht / wie sich etliche düncken lassen / das Fleisch böse: sondern er saget / daß diß / so im Fleisch wohnet / nicht gut / sondern Sünde sey. Wie kan aber die Sünde im Fleisch wohnen / weil sie kein Wesen / sondern Vbertrettung deß guten ist? Antwort: Weil deß ersten Menschen Leib also durch die Sünde verderbt ist / daß er kan auffgelöset werden / so bleibet die Verderbung der Sünden / von deß gedreweten Zorns wegen / auch im Menschlichen Leibe / etc.

Vom Vnderscheid deß alten vnd newen Menschen ist droben / in Widerlegung deß dritten Puncts / außführlich Bericht geschehen / darumb es vnnötig / dieses Orts alles zu widerholen. Wöllen dem Christlichen Leser zum Vnterricht nur dieses Sprüchlein Lutheri contra Latomum Tom. 2. Lat. hieher setzen / pag. 431. Vnus est homo Paulus, qui vtrunque de se cõfitetur, alio & alio respectu.

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[0324] 426. 432. schreibet: Einerley ist in Gläubigen vñ Vngläubigen / alleine das ist der Vnderscheid / daß der Gläubigen Sünde nicht gerechnet / sondern zugedeckt / der vnheiligen aber gerechnet vnd auffgedeckt stehen. Jener Wunden haben Pflaster vnd sind verbunden / aber dieser stehen offen vnd sind vnuerbunden / etc. Wie nun die Erbsünde / in Paulo wonendt oder seinem Flelsch anhangend / eine böse / schädliche / widerspenstige Vnart ist / also auch in den vngläubigen vnd vnbekehrten. Derwegen das 7. Cap. an die Römer im wenigsten dem Gegentheil / seinen Schwarm zubeschönen / nit dienet. Vnd hieher gehöret der Spruch Ambrosij / Rom. 7. Scio quòd nõ habitat in me, hoc est, in carne mea, bonum. Non, sicut quibusdam videtur, carnem malam dicit: sed quod habitat in carne, non esse bonum, sed esse peccatum. Quomodo habitat in carne peccatum, cùm non sit substantia, sed pręuaricatio boni? Quoniam primi hominis Corpus corruptum est per peccatum, vt possit dissolui, ipsa peccati corruptio per conditionem offensionis manet in corpore, &c. Das ist / ich weiß / daß in mir / das ist / in meinem Fleische / nichts gutes wohnet. Er nennet nicht / wie sich etliche düncken lassen / das Fleisch böse: sondern er saget / daß diß / so im Fleisch wohnet / nicht gut / sondern Sünde sey. Wie kan aber die Sünde im Fleisch wohnen / weil sie kein Wesen / sondern Vbertrettung deß guten ist? Antwort: Weil deß ersten Menschen Leib also durch die Sünde verderbt ist / daß er kan auffgelöset werden / so bleibet die Verderbung der Sünden / von deß gedreweten Zorns wegen / auch im Menschlichen Leibe / etc. Vom Vnderscheid deß alten vnd newen Menschen ist droben / in Widerlegung deß dritten Puncts / außführlich Bericht geschehen / darumb es vnnötig / dieses Orts alles zu widerholen. Wöllen dem Christlichen Leser zum Vnterricht nur dieses Sprüchlein Lutheri contra Latomum Tom. 2. Lat. hieher setzen / pag. 431. Vnus est homo Paulus, qui vtrunque de se cõfitetur, alio & alio respectu.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/324>, abgerufen am 19.05.2024.