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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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heuntiges Tags Schöpffer sey / vnnd sey aber Mensch worden die Natur / welche er geschaffen hat vnd schaffet / von dem verderben / damit sie behafftet ist / zu heilen oder zu erledigen. Lieber / wie hette doch Augustinus klärer vnnd deutlicher die rechte Lehre von der Erbsünde / vnnd Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde können darthun / dann er denselbigen in angezogen Worten dargethan hat?

Wie hette er auch verständtlicher die Vrsach der Menschwerdung Christi beschreiben können / dann er in ermeldten seinen Worten gethan hat? Noch wöllen diese Schwärmer / es sey Manichaeisch / wann man mit der Schrifft vnd Augustino lehret / daß Christus nicht Mensch worden die Sünde selbst selig zu machen oder zu erlösen / sondern die verderbte Natur von der Sünde / damit sie verderbt ist / zu erretten vnd frey zu machen / vnd also die verderbte Natur wider zu heilen vnd selig zu machen. Aber Gott wirdt es wol zu seiner Zeit / wann sie nicht Busse thun / finden.

So lehret ja das Symbolum Nicenum, der vmb vnser Menschen willen Mensch worden / etc. vnnd nicht / der vmb der Sünden selbst willen Mensch worden / daß er dieselbig erlöset vnnd selig machete.

Solche vnsere Lehre bestättiget auch der Spruch Augustini, lib. 4. contra Iulianum cap. 1. (welches dieser Schwärmer selbst Erwehnung thut) Quod malum non ex alia substantia, quam Deus non fecit, sicut Manichaeus insanit, nobis est permixtum, sed per inobedientiam vnius hominis exortum & traductum, & per obedientiam vnius hominis expiandum & sanandum est. Das ist / Die Erbsünde ist nicht auß einer andern Substantz / welche Gott nicht erschaffen hat / vnser Natur vermischet / wie Manicheus geschwermet hat: Sondern ist durch den Vngehorsam eines Menschen entstanden vnnd fortgepflantzet / wirdt auch durch den Gehorsam eines Menschen (nemmlich / Ihesu Christi) gebüsset vnd geheilet oder abgethan.

heũtiges Tags Schöpffer sey / vnnd sey aber Mensch worden die Natur / welche er geschaffen hat vnd schaffet / von dem verderben / damit sie behafftet ist / zu heilen oder zu erledigen. Lieber / wie hette doch Augustinus klärer vnnd deutlicher die rechte Lehre von der Erbsünde / vnnd Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde können darthun / dann er denselbigen in angezogen Worten dargethan hat?

Wie hette er auch verständtlicher die Vrsach der Menschwerdung Christi beschreiben können / dann er in ermeldten seinen Worten gethan hat? Noch wöllen diese Schwärmer / es sey Manichaeisch / wann man mit der Schrifft vnd Augustino lehret / daß Christus nicht Mensch worden die Sünde selbst selig zu machen oder zu erlösen / sondern die verderbte Natur von der Sünde / damit sie verderbt ist / zu erretten vnd frey zu machen / vnd also die verderbte Natur wider zu heilen vnd selig zu machen. Aber Gott wirdt es wol zu seiner Zeit / wann sie nicht Busse thun / finden.

So lehret ja das Symbolum Nicenum, der vmb vnser Menschen willen Mensch worden / etc. vnnd nicht / der vmb der Sünden selbst willen Mensch worden / daß er dieselbig erlöset vnnd selig machete.

Solche vnsere Lehre bestättiget auch der Spruch Augustini, lib. 4. contra Iulianum cap. 1. (welches dieser Schwärmer selbst Erwehnung thut) Quod malum non ex alia substantia, quam Deus non fecit, sicut Manichaeus insanit, nobis est permixtum, sed per inobedientiam vnius hominis exortum & traductum, & per obedientiam vnius hominis expiandum & sanandum est. Das ist / Die Erbsünde ist nicht auß einer andern Substantz / welche Gott nicht erschaffen hat / vnser Natur vermischet / wie Manicheus geschwermet hat: Sondern ist durch den Vngehorsam eines Menschen entstanden vnnd fortgepflantzet / wirdt auch durch den Gehorsam eines Menschen (nem̃lich / Ihesu Christi) gebüsset vnd geheilet oder abgethan.

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[160/0331] heũtiges Tags Schöpffer sey / vnnd sey aber Mensch worden die Natur / welche er geschaffen hat vnd schaffet / von dem verderben / damit sie behafftet ist / zu heilen oder zu erledigen. Lieber / wie hette doch Augustinus klärer vnnd deutlicher die rechte Lehre von der Erbsünde / vnnd Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde können darthun / dann er denselbigen in angezogen Worten dargethan hat? Wie hette er auch verständtlicher die Vrsach der Menschwerdung Christi beschreiben können / dann er in ermeldten seinen Worten gethan hat? Noch wöllen diese Schwärmer / es sey Manichaeisch / wann man mit der Schrifft vnd Augustino lehret / daß Christus nicht Mensch worden die Sünde selbst selig zu machen oder zu erlösen / sondern die verderbte Natur von der Sünde / damit sie verderbt ist / zu erretten vnd frey zu machen / vnd also die verderbte Natur wider zu heilen vnd selig zu machen. Aber Gott wirdt es wol zu seiner Zeit / wann sie nicht Busse thun / finden. So lehret ja das Symbolum Nicenum, der vmb vnser Menschen willen Mensch worden / etc. vnnd nicht / der vmb der Sünden selbst willen Mensch worden / daß er dieselbig erlöset vnnd selig machete. Solche vnsere Lehre bestättiget auch der Spruch Augustini, lib. 4. contra Iulianum cap. 1. (welches dieser Schwärmer selbst Erwehnung thut) Quod malum non ex alia substantia, quam Deus non fecit, sicut Manichaeus insanit, nobis est permixtum, sed per inobedientiam vnius hominis exortum & traductum, & per obedientiam vnius hominis expiandum & sanandum est. Das ist / Die Erbsünde ist nicht auß einer andern Substantz / welche Gott nicht erschaffen hat / vnser Natur vermischet / wie Manicheus geschwermet hat: Sondern ist durch den Vngehorsam eines Menschen entstanden vnnd fortgepflantzet / wirdt auch durch den Gehorsam eines Menschen (nem̃lich / Ihesu Christi) gebüsset vnd geheilet oder abgethan.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/331>, abgerufen am 21.11.2024.