Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Hat er Allmächtige Gewalt / so muß er auch Gott vnd ein Schöpffer seyn.

Zum andern / sie verdrehen sich / wie sie wöllen / so können sie es nicht verneinen / daß diese Lehre / welche sagt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / Manichaeisch sey / vnd daß Augustinus an den Manicheern dieselbe Lehre in seinen Schrifften vielfältig verdammet habe. Augustin. ad Quod vult Deum, de haeresibus. Lib. 2. contra Iulian. lib. 5. contra Iulian. cap. 4. contra Secundinum Manichaeum cap. 12. &c. Die Sprüche sind droben allegiert / darumb hie vnnötig zu widerholen. Vnd daher kompt es auch / daß sie diese Rede: Die Sünde ist ein Substantz / wie sie Illyricus anfänglich gefüret / nicht mehr jetzo also führen / sondern brauchen dafür diese Rede: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Welche ja so Manichaeisch ist / als die vorige / wie an seinem Ort mit Augustini Worten gründlich erwiesen ist.

Zum dritten / Ist vnd bleibet auch dieses Manicheisch / sie vertuschen es / wie sie wöllen / daß sie dichten in einem jeden Widergebornen Menschen sind zwo vnderschiedliche wesentliche Gestallt der Seelen / die eine deß alten / die andere deß newen Menschen / die er in der Widergeburt kriegt / vnnd daß der alte vnd newe Mensch nicht nach der Qualitet / Verderben / Vnart oder guten Art vnderscheiden seyn / sondern wesentlich / dann also haben auch die Manicheer gelehret / wie auß Augustino de haeresibus. Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum, vnd anderßwo zu sehen ist.

Zum vierdten können sie auch dieses nicht verneinen / daß sie mit den Manicheern verleugnen / daß die Sünde ein Accidens oder zufälliger böser Schade sey. Vnd derwegen / so viel auch dieses Stück anlangt / mit den Manicheern einerley Lehre führen / welche zu Augustini Zeiten / lenger als für zwölff hundert Jaren / von der gantzen Kirchen ist verdampt worden.

Weil dann dem also ist / mögen sie zusehen / wie sie sich von solchem Manichaeischen Schwarm frey machen vnnd desselbigen

Hat er Allmächtige Gewalt / so muß er auch Gott vnd ein Schöpffer seyn.

Zum andern / sie verdrehen sich / wie sie wöllen / so können sie es nicht verneinen / daß diese Lehre / welche sagt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / Manichaeisch sey / vnd daß Augustinus an den Manicheern dieselbe Lehre in seinen Schrifften vielfältig verdammet habe. Augustin. ad Quod vult Deum, de haeresibus. Lib. 2. contra Iulian. lib. 5. contra Iulian. cap. 4. contra Secundinum Manichaeum cap. 12. &c. Die Sprüche sind droben allegiert / darumb hie vnnötig zu widerholen. Vnd daher kompt es auch / daß sie diese Rede: Die Sünde ist ein Substantz / wie sie Illyricus anfänglich gefüret / nicht mehr jetzo also führen / sondern brauchen dafür diese Rede: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Welche ja so Manichaeisch ist / als die vorige / wie an seinem Ort mit Augustini Worten gründlich erwiesen ist.

Zum dritten / Ist vnd bleibet auch dieses Manichęisch / sie vertuschen es / wie sie wöllen / daß sie dichten in einem jeden Widergebornẽ Menschẽ sind zwo vnderschiedliche wesentliche Gestallt der Seelen / die eine deß alten / die andere deß newen Menschen / die er in der Widergeburt kriegt / vnnd daß der alte vnd newe Mensch nicht nach der Qualitet / Verderben / Vnart oder guten Art vnderscheiden seyn / sondern wesentlich / dann also haben auch die Manicheer gelehret / wie auß Augustino de haeresibus. Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum, vnd anderßwo zu sehen ist.

Zum vierdten können sie auch dieses nicht verneinen / daß sie mit den Manicheern verleugnen / daß die Sünde ein Accidens oder zufälliger böser Schade sey. Vnd derwegen / so viel auch dieses Stück anlangt / mit den Manicheern einerley Lehre führen / welche zu Augustini Zeiten / lenger als für zwölff hundert Jaren / von der gantzen Kirchen ist verdampt worden.

Weil dann dem also ist / mögen sie zusehen / wie sie sich von solchem Manichaeischen Schwarm frey machen vnnd desselbigen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0338"/>
Hat er Allmächtige Gewalt / so muß er                      auch Gott vnd ein Schöpffer seyn.</p>
        <p>Zum andern / sie verdrehen sich / wie sie wöllen / so können sie es nicht                      verneinen / daß diese Lehre / welche sagt / daß die Erbsünde ein Substantz sey /                      Manichaeisch sey / vnd daß Augustinus an den Manicheern dieselbe Lehre in seinen                      Schrifften vielfältig verdammet habe. Augustin. ad Quod vult Deum, de                      haeresibus. Lib. 2. contra Iulian. lib. 5. contra Iulian. cap. 4. contra                      Secundinum Manichaeum cap. 12. &amp;c. Die Sprüche sind droben allegiert /                      darumb hie vnnötig zu widerholen. Vnd daher kompt es auch / daß sie diese Rede:                      Die Sünde ist ein Substantz / wie sie Illyricus anfänglich gefüret / nicht mehr                      jetzo also führen / sondern brauchen dafür diese Rede: Die verderbte Natur ist                      die Sünde selbst. Welche ja so Manichaeisch ist / als die vorige / wie an seinem                      Ort mit Augustini Worten gründlich erwiesen ist.</p>
        <p>Zum dritten / Ist vnd bleibet auch dieses Manich&#x0119;isch / sie vertuschen es / wie                      sie wöllen / daß sie dichten in einem jeden Widergeborne&#x0303;                          Mensche&#x0303; sind zwo vnderschiedliche wesentliche Gestallt der                      Seelen / die eine deß alten / die andere deß newen Menschen / die er in der                      Widergeburt kriegt / vnnd daß der alte vnd newe Mensch nicht nach der Qualitet /                      Verderben / Vnart oder guten Art vnderscheiden seyn / sondern wesentlich / dann                      also haben auch die Manicheer gelehret / wie auß Augustino de haeresibus. Item                      lib. 24. contra Faustum Manichaeum, vnd anderßwo zu sehen ist.</p>
        <p>Zum vierdten können sie auch dieses nicht verneinen / daß sie mit den Manicheern                      verleugnen / daß die Sünde ein Accidens oder zufälliger böser Schade sey. Vnd                      derwegen / so viel auch dieses Stück anlangt / mit den Manicheern einerley Lehre                      führen / welche zu Augustini Zeiten / lenger als für zwölff hundert Jaren / von                      der gantzen Kirchen ist verdampt worden.</p>
        <p>Weil dann dem also ist / mögen sie zusehen / wie sie sich von solchem                      Manichaeischen Schwarm frey machen vnnd desselbigen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0338] Hat er Allmächtige Gewalt / so muß er auch Gott vnd ein Schöpffer seyn. Zum andern / sie verdrehen sich / wie sie wöllen / so können sie es nicht verneinen / daß diese Lehre / welche sagt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / Manichaeisch sey / vnd daß Augustinus an den Manicheern dieselbe Lehre in seinen Schrifften vielfältig verdammet habe. Augustin. ad Quod vult Deum, de haeresibus. Lib. 2. contra Iulian. lib. 5. contra Iulian. cap. 4. contra Secundinum Manichaeum cap. 12. &c. Die Sprüche sind droben allegiert / darumb hie vnnötig zu widerholen. Vnd daher kompt es auch / daß sie diese Rede: Die Sünde ist ein Substantz / wie sie Illyricus anfänglich gefüret / nicht mehr jetzo also führen / sondern brauchen dafür diese Rede: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Welche ja so Manichaeisch ist / als die vorige / wie an seinem Ort mit Augustini Worten gründlich erwiesen ist. Zum dritten / Ist vnd bleibet auch dieses Manichęisch / sie vertuschen es / wie sie wöllen / daß sie dichten in einem jeden Widergebornẽ Menschẽ sind zwo vnderschiedliche wesentliche Gestallt der Seelen / die eine deß alten / die andere deß newen Menschen / die er in der Widergeburt kriegt / vnnd daß der alte vnd newe Mensch nicht nach der Qualitet / Verderben / Vnart oder guten Art vnderscheiden seyn / sondern wesentlich / dann also haben auch die Manicheer gelehret / wie auß Augustino de haeresibus. Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum, vnd anderßwo zu sehen ist. Zum vierdten können sie auch dieses nicht verneinen / daß sie mit den Manicheern verleugnen / daß die Sünde ein Accidens oder zufälliger böser Schade sey. Vnd derwegen / so viel auch dieses Stück anlangt / mit den Manicheern einerley Lehre führen / welche zu Augustini Zeiten / lenger als für zwölff hundert Jaren / von der gantzen Kirchen ist verdampt worden. Weil dann dem also ist / mögen sie zusehen / wie sie sich von solchem Manichaeischen Schwarm frey machen vnnd desselbigen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/338
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/338>, abgerufen am 21.11.2024.