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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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schen der Erbsünde vnd verderbten Natur. Dann viel ein anders ist / vnter der verderbten Natur vnd vnter der Sünde / damit sie verderbt ist / vnterscheiden / vnd zwischen den Sünden / in der waren Busse vnd Bekehrung zu Gott / auff papistische Weise vnterscheiden / etc. Davon D. Lutherus eygentlich handelt.

So bekennen wir auch / daß es alles vnnd eitel Sünde mit vns sey / vnnd daß man in der Busse nicht lange mit den Papisten vnter den Sünden vnterscheiden solle / etc. Was thut aber dieses darzu / daß die Erbsünde vnd verderbte Natur deß Menschen sollen ein Ding seyn. Viel ein anders ists erkennen / daß alles eitel Sünde mit vns sey / dann erkennen / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / sintemal Lutherus deutlich vnterscheidet / an vns sey es alles vnnd eitel Sünde. Darauß aber mit nichten folget / daß darvmb die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding / vnd nicht von einander vnterscheiden sindt / sondern viel mehr folget das Gegenspiel.

Daß die Schmalcaldischen Artickel die Rew nicht auff den Vnderscheidt der Menschlichen Natur ziehen: Sondern auff die papistische Theilung der Sünden / ist für sich offenbar. Dann Lutherus da nicht den Vnderscheidt der Erbsünde vnd der verderbten Natur / welchen er anderswo in seinen Schrifften dürr vnnd klar bestättiget / widerficht: Sondern / wie gemeldt / die Bäpstische Theilung der stücklichen bettelischen Busse / davon er am gemelten Ohrt redet.

Ist sich derwegen vber die vnverschämpte Künheit deß Gegentheils wol zu verwundern / das sich vnderstehet Lutheri Worten einen solchen Verstandt anzutichten / welcher doch darinnen durchauß nicht zu befinden ist.

Daß auch D. Lutherus den Vnderscheidt zwischen der Natur vnd jhrer Verderbung deutlich lehre vnd führe / bezeugen nachfolgende Zeugnüssen / so auß seinen Schrifften genommen.

schen der Erbsünde vnd verderbten Natur. Dann viel ein anders ist / vnter der verderbten Natur vnd vnter der Sünde / damit sie verderbt ist / vnterscheiden / vñ zwischen den Sünden / in der waren Busse vñ Bekehrung zu Gott / auff papistische Weise vnterscheiden / etc. Davon D. Lutherus eygentlich handelt.

So bekennen wir auch / daß es alles vnnd eitel Sünde mit vns sey / vnnd daß man in der Busse nicht lange mit den Papisten vnter den Sünden vnterscheiden solle / etc. Was thut aber dieses darzu / daß die Erbsünde vnd verderbte Natur deß Menschen sollen ein Ding seyn. Viel ein anders ists erkennen / daß alles eitel Sünde mit vns sey / dann erkennen / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / sintemal Lutherus deutlich vnterscheidet / an vns sey es alles vnnd eitel Sünde. Darauß aber mit nichten folget / daß darvmb die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding / vnd nicht von einander vnterscheiden sindt / sondern viel mehr folget das Gegenspiel.

Daß die Schmalcaldischen Artickel die Rew nicht auff den Vnderscheidt der Menschlichen Natur ziehen: Sondern auff die papistische Theilung der Sünden / ist für sich offenbar. Dann Lutherus da nicht den Vnderscheidt der Erbsünde vnd der verderbten Natur / welchen er anderswo in seinen Schrifften dürr vnnd klar bestättiget / widerficht: Sondern / wie gemeldt / die Bäpstische Theilung der stücklichen bettelischen Busse / davon er am gemelten Ohrt redet.

Ist sich derwegen vber die vnverschämpte Künheit deß Gegentheils wol zu verwundern / das sich vnderstehet Lutheri Worten einen solchen Verstandt anzutichten / welcher doch darinnen durchauß nicht zu befinden ist.

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[18/0047] schen der Erbsünde vnd verderbten Natur. Dann viel ein anders ist / vnter der verderbten Natur vnd vnter der Sünde / damit sie verderbt ist / vnterscheiden / vñ zwischen den Sünden / in der waren Busse vñ Bekehrung zu Gott / auff papistische Weise vnterscheiden / etc. Davon D. Lutherus eygentlich handelt. So bekennen wir auch / daß es alles vnnd eitel Sünde mit vns sey / vnnd daß man in der Busse nicht lange mit den Papisten vnter den Sünden vnterscheiden solle / etc. Was thut aber dieses darzu / daß die Erbsünde vnd verderbte Natur deß Menschen sollen ein Ding seyn. Viel ein anders ists erkennen / daß alles eitel Sünde mit vns sey / dann erkennen / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / sintemal Lutherus deutlich vnterscheidet / an vns sey es alles vnnd eitel Sünde. Darauß aber mit nichten folget / daß darvmb die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding / vnd nicht von einander vnterscheiden sindt / sondern viel mehr folget das Gegenspiel. Daß die Schmalcaldischen Artickel die Rew nicht auff den Vnderscheidt der Menschlichen Natur ziehen: Sondern auff die papistische Theilung der Sünden / ist für sich offenbar. Dann Lutherus da nicht den Vnderscheidt der Erbsünde vnd der verderbten Natur / welchen er anderswo in seinen Schrifften dürr vnnd klar bestättiget / widerficht: Sondern / wie gemeldt / die Bäpstische Theilung der stücklichen bettelischen Busse / davon er am gemelten Ohrt redet. Ist sich derwegen vber die vnverschämpte Künheit deß Gegentheils wol zu verwundern / das sich vnderstehet Lutheri Worten einen solchen Verstandt anzutichten / welcher doch darinnen durchauß nicht zu befinden ist. Daß auch D. Lutherus den Vnderscheidt zwischen der Natur vnd jhrer Verderbung deutlich lehre vnd führe / bezeugen nachfolgende Zeugnüssen / so auß seinen Schrifften genommen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/47>, abgerufen am 21.11.2024.