Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vnd an vielen Orten mehr / mit welchen Worten es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werden. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vñ an vielen Ortẽ mehr / mit welchẽ Wortẽ es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werdẽ. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0056"/>
theil in seinem langen Comment                      offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist /                      vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij.                      fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vn&#x0303; an vielen Orte&#x0303; mehr / mit welche&#x0303; Worte&#x0303; es gnugsam                      zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die                      Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst /                      etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein                      Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen                      / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also                      messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht                      worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre                      (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die                      Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste                      stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur                      Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den                      Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem                      Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der                      verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als                      vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun                      jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der                      eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur                      Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde /                      nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren                      falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst                          werde&#x0303;. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd                      jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun                      wollen / die Glossam
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0056] theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vñ an vielen Ortẽ mehr / mit welchẽ Wortẽ es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werdẽ. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/56
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/56>, abgerufen am 21.11.2024.